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Lars Harms zu TOP 13 - Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Presseinformation Kiel, den 18.6.2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 12 Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Drs. 16/2112Nach langem und hartem Ringen wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit erheblichenÄnderungen im Dezember 2006 verabschiedet. Der SSW hatte sich im diesem Prozess immer klardafür ausgesprochen, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht dazu missbraucht werden darf, umdie sozialen Standards in unserem Land auszuhebeln oder um Dumpinglöhne im Bereich derDienstleistungen zu ermöglichen. Deshalb hatten wir uns gegen die Einführung des sogenannten Herkunftslandsprinzips ausgesprochen. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Richtliniesah vor, dass Arbeitsnehmer EU-weit jeweils nach den Tarifen ihres Heimatlandes entlohntwerden sollten.Damit wären Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein massiv durch Billigkonkurrenz aus dem euro-päischen Ausland bedroht worden. Der Landtag und die Landesregierung hatten sich deshalb klargegen die damalige Version der EU-Richtlinie ausgesprochen und wir hatten gemeinsam mitvielen europäischen Gewerkschaften Erfolg. Die abgespeckte Version wurde ohne dasHerkunftsland-Prinzip beschlossen. 2Das heißt: es gibt zwar in der EU-Dienstleistungsrichtlinie Erleichterungen für die Niederlassungvon Dienstleistungsbetrieben in ganz Europa, aber sie müssen sich überwiegend an dieBestimmungen, Standards und Gesetze der jeweiligen Länder halten. Das ist aus Sicht des SSWauch in Ordnung so. Wir haben nichts gegen internationalen Wettbewerb, aber er muss mit fairenMitteln und zu gleichen Bedingungen von der heimischen Wirtschaft geführt werden können.Die Dienstleistungsrichtlinie soll bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaatenumgesetzt worden sein. Die Richtlinie befasst sich im Wesentlichen mit Fragen derVerwaltungsvereinfachung für Unternehmen, die eine Dienstleistungstätigkeit in EU-Auslandausüben wollen. Wichtig ist hierbei vor allem die Einrichtung eines einheitlichenAnsprechpartners, der über die erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie notwendigenGenehmigungen dieser Unternehmen Auskunft geben kann. Vor allem soll dies auch vollständigelektronisch abrufbar sein. Wer sich den Bericht der Landesregierung zum E-Goverrnment vorAugen führt weiß, dass wir hier in Schleswig-Holstein in diesem Bereich noch einigenNachholbedarf haben.Interessanterweise haben sich bereits die IHK´s und Handwerkskammern aus Schleswig-Holsteinin einem Brief an den Ministerpräsidenten gewandt, um sich als einheitlicher Ansprechpartner zubewerben. Auch aus Sicht des SSW macht es Sinn, dass die regionalen Wirtschaftskammern mitdieser wichtigen Aufgabe betraut werden. Zum einen haben sie bereits heute die entsprechendenKontakte zu möglichen ausländischen Dienstleistungsunternehmen und zum anderen verfügensie über entsprechend qualifiziertes Personal zur Betreuung dieser Unternehmen.Wir können uns zum Beispiel sehr gut vorstellen, dass die IHK Flensburg als einheitlicherAnsprechpartner für dänische und skandinavische Dienstleistungsunternehmen fungiert.Allerdings müssen die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise sowie in unsererRegion auch das Infocenter Grenze in diesen Prozess natürlich mit einbezogen werden. 3Ein anderer wichtiger Aspekt der Umsetzung der Richtlinie ist die Frage, dass die Informationen inden am weitesten verbreiteten Gemeinschaftssprachen und in Gemeinschaftssprachen mitregionalem Bezug zum Land Schleswig-Holstein angeboten werden. Hier bietet sich aus Sicht desSSW natürlich Dänisch als zusätzliches Sprachangebot für Unternehmen aus unserem nördlichenNachbarland an und auch hier spricht viel für die regionalen Kammern, die bereits zum Teil überdänischsprachiges Personal verfügen.Egal welche Lösung man am Ende wählt, entscheidend ist aber für den SSW, dass dieUnternehmen einen realen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne eines Verfahrensmanagersbekommen, der auch Befugnisse gegenüber Behörden hat. Gerade dies ist aber ein Problem beider Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, auf das die FDP mit ihren Antrag aufmerksammachen will. Denn der bisherige Bund/Länder-Musterentwurf für das Gesetz zurverwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie geht scheinbar indie Richtung, dass es zwar einen formalen Ansprechpartner geben soll, aber dass dieser quasi nurals Poststelle für andere Behörden eingerichtet werden soll.Am Ende würde es ein ausländischer Unternehmer dann also doch wieder mit vielenverschiedenen Zuständigkeiten zu tun haben. Dies ist kaum im Sinne der Erfinder der EU-Dienstleistungsrichtlinie und daher kann der SSW den Antrag der FDP unterstützen.