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18.06.08 , 12:17 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 13 - Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Presseinformation Kiel, den 18.6.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 12 Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Drs. 16/2112

Nach langem und hartem Ringen wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit erheblichen
Änderungen im Dezember 2006 verabschiedet. Der SSW hatte sich im diesem Prozess immer klar
dafür ausgesprochen, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht dazu missbraucht werden darf, um
die sozialen Standards in unserem Land auszuhebeln oder um Dumpinglöhne im Bereich der
Dienstleistungen zu ermöglichen. Deshalb hatten wir uns gegen die Einführung des so
genannten Herkunftslandsprinzips ausgesprochen. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Richtlinie
sah vor, dass Arbeitsnehmer EU-weit jeweils nach den Tarifen ihres Heimatlandes entlohnt
werden sollten.



Damit wären Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein massiv durch Billigkonkurrenz aus dem euro-
päischen Ausland bedroht worden. Der Landtag und die Landesregierung hatten sich deshalb klar
gegen die damalige Version der EU-Richtlinie ausgesprochen und wir hatten gemeinsam mit
vielen europäischen Gewerkschaften Erfolg. Die abgespeckte Version wurde ohne das
Herkunftsland-Prinzip beschlossen. 2
Das heißt: es gibt zwar in der EU-Dienstleistungsrichtlinie Erleichterungen für die Niederlassung
von Dienstleistungsbetrieben in ganz Europa, aber sie müssen sich überwiegend an die
Bestimmungen, Standards und Gesetze der jeweiligen Länder halten. Das ist aus Sicht des SSW
auch in Ordnung so. Wir haben nichts gegen internationalen Wettbewerb, aber er muss mit fairen
Mitteln und zu gleichen Bedingungen von der heimischen Wirtschaft geführt werden können.


Die Dienstleistungsrichtlinie soll bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten
umgesetzt worden sein. Die Richtlinie befasst sich im Wesentlichen mit Fragen der
Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen, die eine Dienstleistungstätigkeit in EU-Ausland
ausüben wollen. Wichtig ist hierbei vor allem die Einrichtung eines einheitlichen
Ansprechpartners, der über die erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie notwendigen
Genehmigungen dieser Unternehmen Auskunft geben kann. Vor allem soll dies auch vollständig
elektronisch abrufbar sein. Wer sich den Bericht der Landesregierung zum E-Goverrnment vor
Augen führt weiß, dass wir hier in Schleswig-Holstein in diesem Bereich noch einigen
Nachholbedarf haben.


Interessanterweise haben sich bereits die IHK´s und Handwerkskammern aus Schleswig-Holstein
in einem Brief an den Ministerpräsidenten gewandt, um sich als einheitlicher Ansprechpartner zu
bewerben. Auch aus Sicht des SSW macht es Sinn, dass die regionalen Wirtschaftskammern mit
dieser wichtigen Aufgabe betraut werden. Zum einen haben sie bereits heute die entsprechenden
Kontakte zu möglichen ausländischen Dienstleistungsunternehmen und zum anderen verfügen
sie über entsprechend qualifiziertes Personal zur Betreuung dieser Unternehmen.


Wir können uns zum Beispiel sehr gut vorstellen, dass die IHK Flensburg als einheitlicher
Ansprechpartner für dänische und skandinavische Dienstleistungsunternehmen fungiert.
Allerdings müssen die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise sowie in unserer
Region auch das Infocenter Grenze in diesen Prozess natürlich mit einbezogen werden. 3
Ein anderer wichtiger Aspekt der Umsetzung der Richtlinie ist die Frage, dass die Informationen in
den am weitesten verbreiteten Gemeinschaftssprachen und in Gemeinschaftssprachen mit
regionalem Bezug zum Land Schleswig-Holstein angeboten werden. Hier bietet sich aus Sicht des
SSW natürlich Dänisch als zusätzliches Sprachangebot für Unternehmen aus unserem nördlichen
Nachbarland an und auch hier spricht viel für die regionalen Kammern, die bereits zum Teil über
dänischsprachiges Personal verfügen.


Egal welche Lösung man am Ende wählt, entscheidend ist aber für den SSW, dass die
Unternehmen einen realen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne eines Verfahrensmanagers
bekommen, der auch Befugnisse gegenüber Behörden hat. Gerade dies ist aber ein Problem bei
der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, auf das die FDP mit ihren Antrag aufmerksam
machen will. Denn der bisherige Bund/Länder-Musterentwurf für das Gesetz zur
verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie geht scheinbar in
die Richtung, dass es zwar einen formalen Ansprechpartner geben soll, aber dass dieser quasi nur
als Poststelle für andere Behörden eingerichtet werden soll.


Am Ende würde es ein ausländischer Unternehmer dann also doch wieder mit vielen
verschiedenen Zuständigkeiten zu tun haben. Dies ist kaum im Sinne der Erfinder der EU-
Dienstleistungsrichtlinie und daher kann der SSW den Antrag der FDP unterstützen.

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