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18.06.08 , 12:27 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 13: Konstruktive Zusammenarbeit von Land, Kammern und Kommunen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 18.06.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
Top 13, Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Drucksache 16/2112)

Thomas Rother:

Konstruktive Zusammenarbeit von Land, Kammern und Kommunen

Dem Anliegen des FDP-Antrages, „alle Gesetze, Vorgaben und Empfehlungen abzu- lehnen, die der Einführung eines einheitlichen Ansprechpartners im Sinne eines ‚Ver- fahrensmanagers’ entgegenstehen“, könnten wir eigentlich zustimmen. Allerdings ist es nur bedingt nachvollziehbar, dass der Bund-Länder-Musterentwurf für ein Gesetz zur verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie die- ses Vorhaben unterläuft.

In den Paragrafen 71a bis 71e des Musterentwurfes sind die entsprechenden Verfah- ren geregelt – so wie es die EG-Dienstleistungsrichtlinie verlangt. Demnach soll die In- anspruchnahme des einheitlichen Ansprechpartners freiwillig bleiben und erfolgt nur, wenn und soweit dies gewollt ist.

Das ist auch nicht tragisch, denn die Regelungen der EG-Richtlinie sind natürlich von allen betroffenen Behörden – also auch allen Bundesländern - zu beachten. Dennoch sollte es natürlich nicht zu einer Doppelbürokratie kommen.

Bewährte Strukturen werden nicht angetastet. Es werden keine Durchgriffsrechte über- tragen, keine Entscheidungen verlagert. Der einheitliche Ansprechpartner ist lediglich



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Verfahrens- und Formalitätenmittler - also Verfahrensabwickler und Informationsstelle – und damit kein übergeordneter Entscheider und nicht inhaltlich verantwortlich.

Ob diese Regelung der Zielsetzung der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpart- ners für Unternehmensgründungen und damit der Richtlinie in Teilen zuwiderläuft, vermag ich nicht so einzuschätzen wie die FDP-Fraktion. Zwischen originärer Zustän- digkeit beispielsweise von Kammern und Kommunen und der Koordinierungsfunkti- on des einheitlichen Ansprechpartners vermag ich keinen Widerspruch zu erkennen, zumal die EG-Dienstleistungsrichtlinie auch nicht mehr dazu aussagt.

Weitere Kompetenzübertragungen blieben eine nationale Entscheidung. Das können und sollten wir in der Diskussion im Finanzausschuss klären und dahin sollte der An- trag zur weiteren Beratung überwiesen werden. Auf die Bundesrechtsänderung kön- nen wir noch rechtzeitig Einfluss nehmen. Zumal wir uns demnächst mit einem E- Government-Gesetz für Schleswig-Holstein zu befassen haben, welches die Verfah- rensregelungen für das gesamte Land und alle beteiligten Träger dieser Aufgaben beinhalten wird. Und genau dort haben wir zu regeln, wie sich die Zusammenarbeit von Land, Kammern und Kommunen in der Praxis gestalten wird.

Unabhängig davon ist an dieser Stelle die Arbeit des Finanzministeriums und aller beteiligen Stellen bei der Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners zu würdigen. Denn sie erledigen derzeit eine gewaltige Aufgabe. Land, Kammern und Kommunen unter ein Dach zu bringen und die Verfahrensabläufe zu harmonisieren ist recht- lich, technisch und politisch eine gewaltige Herausforderung, die vom Finanzministeri- um beziehungsweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in hervorragender Weise gelöst wird und Akzeptanz auf allen Ebenen findet. Und vielleicht kann auch die FDP noch überzeugt werden. -3-



Es ist ebenfalls zu erwähnen, dass Kammern und Kommunen nicht egoistisch auf ihre Zuständigkeiten pochen, sondern sich konstruktiv auf die Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie eingelassen haben. Gerade die Kommunen haben erkannt, dass durch die EU-Richtlinie eine Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung möglich wird.

Das wird insbesondere durch die Zustimmung zur Anstaltslösung bei der Einrich- tung des einheitlichen Ansprechpartners deutlich, die ja eine Zeitlang – vor allem im kommunalen Bereich - umstritten war, sich aber als beste Lösung für alle Beteiligten und vor allem für die Kundinnen und Kunden erweisen wird.

Gut ist, dass Schleswig-Holstein hier auch ein Stück Vorarbeit für die ganze Republik leistet. Auch damit wird deutlich, dass Schleswig-Holstein ein hervorragender Wirt- schaftsstandort ist – gerade für mittelständische Unternehmen, die sich keinen großen Verwaltungsapparat leisten können.

Der Zielsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, Wirtschaftswachstum zu erreichen und Arbeitsplätze zu schaffen, kommen wir damit eine gutes Stück näher.

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