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Heiner Garg: Baden und Schwimmen muss auch weiterhin bedenkenlos möglich sein!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 188/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 18. Juni 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Gesundheit/Tourismus/BadequalitätHeiner Garg: Baden und Schwimmen muss auch weiterhin bedenkenlos möglich sein! In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Badequalität in Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Baden und Schwimmen in natürlichen Gewässern und an Stränden gehört in Deutschland zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Schleswig-Holstein gehört mit seinen über 300 Seen zu den seenreichen Bundesländern Deutschlands. Und für das „Land zwischen den Meeren“ haben die zahlreichen Strände des Landes zudem eine enorme touristische Bedeutung. Damit Spaß und Freude auf Dauer gesichert sind, müssen die von Badegewässern ausgehenden gesundheitlichen Risiken möglichst gering sein und vor allem auch unter Kontrolle bleiben. Zu diesem Zweck werden die in der EU offiziell registrierten Badestellen während der Badesaison durch die Bundesländer überwacht und die Qualität kontinuierlich an die EU gemeldet. Daraus veröffentlich die EU jedes Jahr einen Bericht über die Badequalität. So auch am 2. Juni 2008 den Bericht für das Jahr 2007. Vereinfacht ausgedrückt sagt der Bericht: Von den Küstenbadegewässern entsprachen 95,2% den Normen der EU- Badegewässer-Richtlinie, bei den Binnengewässern waren es 88,8 %. Dies bedeutet eine Verschlechterung im Vergleich zu 2007 sowohl bei Küstenbadestellen als auch bei Badestellen an Binnengewässern.Schaut man sich die Ergebnisse für Deutschland im Einzelnen an, dann sind die regionalen Werte deutlich schlechter und auffallend schlecht hat Schleswig-Holstein abgeschnitten. Waren 2006 nur 1,1 Prozent der Küstenbadegewässer nicht im Einklang mit den zwingend erforderlichen Richtwerten der EU, waren es 2007 schon 5,7 Prozent. Der ganz erhebliche Teil davon in Schleswig-Holstein. Und auch die Binnenbadegewässer schnitten 2007 im Vergleich zum Vorjahr deutlich schlechter ab. Während 2006 noch für 25 Gewässer ein Badeverbot verhängt wurde, hat sich diese Zahl 2007 mehr als verdoppelt. Und auch hier befand sich der Großteil der gesperrten Gewässer in Schleswig- Holstein. Erstaunlich sind die lokal sehr unterschiedlichen Ergebnisse. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Während z.B. die geprüften Strände in Ostfriesland ausnahmslos mit den Noten sehr gut und gut glänzten, erreichten in Nordfriesland einige der geprüften Stände noch nicht einmal die EU-Vorgaben. In der Summe stieg der Anzahl der nicht in Einklang mit den EU-Vorgaben stehenden Strände in Schleswig-Holstein von 1% im Jahr 2006 auf 9% im Jahr 2007.Nun mögen Sie, Frau Ministerin Trauernicht, diesen erheblichen Anstieg mit der am 24. März 2006 in Kraft getretenen novellierten EU- Badegewässer-Richtlinie rechtfertigen. Und in der Tat verschärft diese Richtlinie einige Grenzwerte für die Wasserqualität. Doch galten diese auch schon in der Badesaison 2006. Damit erklärt sich der Anstieg also nicht. Und im Übrigen gilt diese Richtlinie auch für alle anderen Bundesländer. Die jedoch schnitten deutlich besser ab. Zudem ist der Befund nicht neu. Bereits 1999 stellte das Landesamt für Naturschutz im Jahresbericht fest: „Dabei ist aber hervorzuheben, dass mehr als die Hälfte der stichprobenhaft ausgewerteten Gewässer mit der Note 3 und schlechter bewertet wurden. Der Handlungsbedarf ist also groß.“Der Handlungsbedarf ist auch heute noch groß, wahrscheinlich sogar noch größer als im Jahr 1999. Denn die EU verpflichtet die Länder, dass die geforderten Normen und Ziele in den ausgewiesenen Badegewässern auch erreicht werden. Hierzu sind entsprechende Maßnahmenprogramme zu etablieren. Mit der am 24. März 2008 erlassenen Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet die Landesregierung jede Badestelle zwar zur Erstellung von Badegewässerprofilen, die mögliche Verschmutzungsquellen aufzeigen sollen. Was allerdings völlig fehlt, sind Konsequenzen, sind gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität. Eine Zustandsbeschreibung zu erarbeiten ist schön. Die Ursachen für diesen Zustand zu erforschen ist schon etwas besser. Aber dabei darf es die Landesregierung nicht belassen. Es müssen auch die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.Wenn bekannt ist, dass die Grenzwertüberschreitung durch erhöhte Bakterienkonzentration aufgrund von Abschwemmungen der umliegenden Felder resultiert, dann muss die Landesregierung entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Wenn bekannt ist, dass die Grenzwertüberschreitung durch erhöhte Bakterienkonzentration aufgrund von Überschwemmungen der Kanalisation resultiert, dann muss die Landesregierung entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Und Pressegespräche der Tourismus-Agentur mit dem Tenor: Die Zahlen der TASH sind „ehrlicher“ und „objektiver“, helfen genauso wenig weiter. Denn die Grenzwerte der EU sind nun einmal einzuhalten. Tatsachen nur zur Kenntnis nehmen, das reicht nicht aus. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die das gesundheitliche Risiko beim Baden in Seen und an Ständen verringern.Denn das Baden und Schwimmen in Schleswig-Holsteins Seen und an Schleswig-Holsteins Stränden soll auch weiterhin zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten gehören und ein wichtiger Standortfaktor bleiben“, so Garg abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/