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18.06.08 , 15:25 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Badewasserqualität in SH

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – Badequalität in Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988-1503 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 234.08 / 18.6.2008



Wir brauchen mehr flächenhaften Gewässerschutz
Bereits im vergangenen Jahr hat meine Fraktion eine Kleine Anfrage zur Badequalität in Schleswig-Holstein gestellt. Das Ergebnis hat mich sehr überrascht. Die Badewasser- qualität in Schleswig-Holstein hat sich dramatisch verschlechtert: Die Antwort auf meine Kleine Anfrage ergab, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2007 fast fünfzigmal ein Bade- verbot ausgesprochen werden musste. Das ist eine Verdoppelung gegenüber den Vor- jahreszahlen und eine Versiebenfachung innerhalb des abgefragten Zeitraumes der letz- ten fünf Jahre.
Sowohl auf das letzte Jahr bezogen als auch innerhalb der letzten fünf Jahre belegt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit einem Drittel der Badeverbote einen traurigen Spitzen- platz. Im Jahr 2007 wurden 48 Badeverbote im Lande verhängt, 25 davon im Kreis Schleswig-Flensburg 17 im Kreis Rendsburg-Eckernförde, acht im Kreis Plön.
Für die Tourismuswirtschaft ist dies eine beunruhigende Entwicklung. Die Badewasser- qualität ist von essentieller Bedeutung. Das Urlaubsland Schleswig-Holstein lebt von dem Image „Klare Luft, schöne Landschaft, sauberes Wasser“.
Die Ursachen der Belastung in den Badegewässern sind nicht immer sauber zu ermit- teln. Es sind vor allem die Binnengewässer, unsere Seen betroffen. Es muss aus meiner Sicht vor allem auf die tierhaltende Landwirtschaft gesehen werden.


1/2 In diesem Zusammenhang ist es mir völlig unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf die Bremse gestellt hat. Statt die aus der Verkehrspolitik bekannte „Betonmentalität“ auf Sohlgleiten und Fischtreppen zu übertragen, brauchen wir eine wirkliche Renaturierung unserer Fließge- wässer. Eine gute chemische Beschaffenheit und ein hoher ökologischer Wert unserer Gewässer lassen sich nur durch einen konsequenten, flächenhaften Gewässerschutz er- reichen. Dazu muss das Landeswassergesetz wieder geändert werden.
Viele Gewässer sind noch immer hoch belastet durch den Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft. Wird denn die Umsetzung der Gülleverordnung überhaupt kontrol- liert? Mit einer Landesdüngeverordnung wollen wir ein zeitgemäßes und ökologisches Gülleausbringungsverfahren zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft werden lassen. Hoftorbilanzen müssen dabei um Flächenbilanzen erweitert werden. Felder wer- den häufig nicht so gedüngt, wie es die Pflanzen brauchen. Die Felder werden als Müll- deponie der Massentierhaltung missbraucht! Gülle gehört nicht auf dem Umweg über die Äcker, in die Flüsse, Seen und Meere. Gülle gehört in die Biogasanlage. Leider setzt die jetzt im Verfahren stehende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die fal- schen Signale.
Es gibt viel zu tun im Gewässerschutz. Wir brauchen einen konsequenten flächenhaften Schutz unserer Gewässer. Das muss im Dialog in der Einzugsregion geschehen, aber es muss tatsächlich angepackt werden.

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