Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag HSH
Presseinformation Kiel, den 18.6.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 6 Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag HSH Drs. 16/2103Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag sollen in erster Linie die Ergebnisse des10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages umgesetzt werden. Dabei wissen wir, dass sich dieMedienwirklichkeit schon ganz woanders befindet – beim 11. Rundfunkänderungsstaatsvertragund nicht zuletzt bei den Knackpunkten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Undangesichts der anstehenden Entscheidungen zum Online-Angebot der öffentlich-rechtlichenSender ist das, was heute auf der Tagesordnung steht eher das Kleinkarierte. Dennoch rufe ich inErinnerung, dass es aus Sicht des SSW bei der Debatte um den 10. Rundfunkänderungs-staatsvertrag durchaus auch „Knackpunkte“ gab – zum Beispiel in Bezug auf die neueKontrollinstanz, die ZAK.1. Grundsätzlich ist es gut, dass wir bei der Kontrolle von Sendeangeboten einen neuen Weggehen. Denn heute kann man allabendlich die Folgen früherer Versäumnisse sehen, nämlich dassSender ihren Grundpflichten der unabhängigen und ausführlichen Berichterstattung nicht immernachgekommen sind. Das muss sich ändern. Der SSW hat in der Vergangenheit auf eine 2Verbesserung der Kontrolle gedrängt. Das, was uns der neue Staatsvertrag hier bietet, reicht aberbei weitem nicht aus. Was der SSW zur Einführung der ZAK meinte, kann man dem Protokoll derentsprechenden Landtagssitzung entnehmen. Die direkte Einbindung der Landesmedienanstaltenin diese Kontrollarbeit ist aus unserer Sicht der falsche Weg.2. Die Geburtsfehler der länderübergreifenden Anstalt sind leider nicht ausgemerzt. Der SSWhatte vor der Fusion davor gewarnt, dass in der neuen Anstalt die Interessen der kommerziellenAnbieter dominieren könnten. Erste Anzeichen gibt es, dass sich diese Befürchtungenbewahrheiten.3. Die Vermittlung der Medienkompetenz wurde nachholend im ersten Änderungsvertrag alseines der Ziel der Medienanstalt berücksichtigt. Papier ist aber geduldig. Eine Umsetzung diesesZieles ist somit bislang nicht in Sicht. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: den Newsletter„MEiER“ vor dem Hintergrund des sachverhalts, dass die Medienanstalt jedes Jahr Projekte zurVerbesserung der Medienkompetenz fördert. Zuletzt wurden im Mai diesen Jahres 43.000 EuroFördergelder ausgelobt. Der Verein „Schnittpunkt“ in Heide erhielt 2008 als einer von dreiPreisträgern für seinen medienpädagogischen Newsletter „MEiER“, der sich vor allem anPädagogen richtet, einen Förderungsbetrag in Höhe von rund 3.000 • . Das ist allerdings nur einTropfen auf dem heißen Stein, nachdem die institutionelle Förderung für MEiER 2007 eingestelltwurde. Dabei ist die Informierung über aktuelle Trends in der Jugendszene für Pädagogen undLehrern inzwischen sehr wichtig geworden. Und genau das tut MEiER. Lehrer können kaum selbstauf den laufenden bleiben, weil sich die medialen Angebote in immer kürzeren Zyklen verändern;sie sind auf aktuelle Informationen angewiesen. Doch MEiER erscheint nur noch unregelmäßig.Anstatt also die Kompetenz von Pädagogen durch einen regelmäßig erscheinenden und aktuellenInfobrief zu stärken, wird das Projekt nach Ende der Förderung mit einem kleinen Preis abgespeist.Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass eine einmalige Prämierung freier Projekte in Höhe vonrund 40.000 Euro jährlich völlig unzureichend ist, um das Ziel der Stärkung der Medienkompetenz 3umzusetzen. Neben der Kontrolle und Beratung der Anbieter ist zentrale Aufgabe derMedienanstalt die Vermittlung von Medienkompetenz. Diese Aufgabe muss ausreichendfinanziell unterfüttert werden.Der Antrag der Regierungskoalitionen geht in die richtige Richtung, dennoch bleibt er in seinerBeliebigkeit hinter dem Geforderten zurück. Schließlich hört man aus Norderstedt immer wieder,dass die Medienkompetenz durch den Bürgerfunk, also den Offenen Kanal, mehr als gut gefördertwerde. Das ist falsch, weil dem Offenen Kanal nicht die Last dieser Aufgabe aufgebürdet werdenkann, die der Landtag ausdrücklich der Medienanstalt übertragen hat.