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18.06.08 , 15:46 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag HSH

Presseinformation Kiel, den 18.6.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 6 Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag HSH Drs. 16/2103

Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag sollen in erster Linie die Ergebnisse des
10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages umgesetzt werden. Dabei wissen wir, dass sich die
Medienwirklichkeit schon ganz woanders befindet – beim 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
und nicht zuletzt bei den Knackpunkten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Und
angesichts der anstehenden Entscheidungen zum Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen
Sender ist das, was heute auf der Tagesordnung steht eher das Kleinkarierte. Dennoch rufe ich in
Erinnerung, dass es aus Sicht des SSW bei der Debatte um den 10. Rundfunkänderungs-
staatsvertrag durchaus auch „Knackpunkte“ gab – zum Beispiel in Bezug auf die neue
Kontrollinstanz, die ZAK.


1. Grundsätzlich ist es gut, dass wir bei der Kontrolle von Sendeangeboten einen neuen Weg
gehen. Denn heute kann man allabendlich die Folgen früherer Versäumnisse sehen, nämlich dass
Sender ihren Grundpflichten der unabhängigen und ausführlichen Berichterstattung nicht immer
nachgekommen sind. Das muss sich ändern. Der SSW hat in der Vergangenheit auf eine 2
Verbesserung der Kontrolle gedrängt. Das, was uns der neue Staatsvertrag hier bietet, reicht aber
bei weitem nicht aus. Was der SSW zur Einführung der ZAK meinte, kann man dem Protokoll der
entsprechenden Landtagssitzung entnehmen. Die direkte Einbindung der Landesmedienanstalten
in diese Kontrollarbeit ist aus unserer Sicht der falsche Weg.


2. Die Geburtsfehler der länderübergreifenden Anstalt sind leider nicht ausgemerzt. Der SSW
hatte vor der Fusion davor gewarnt, dass in der neuen Anstalt die Interessen der kommerziellen
Anbieter dominieren könnten. Erste Anzeichen gibt es, dass sich diese Befürchtungen
bewahrheiten.


3. Die Vermittlung der Medienkompetenz wurde nachholend im ersten Änderungsvertrag als
eines der Ziel der Medienanstalt berücksichtigt. Papier ist aber geduldig. Eine Umsetzung dieses
Zieles ist somit bislang nicht in Sicht. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: den Newsletter
„MEiER“ vor dem Hintergrund des sachverhalts, dass die Medienanstalt jedes Jahr Projekte zur
Verbesserung der Medienkompetenz fördert. Zuletzt wurden im Mai diesen Jahres 43.000 Euro
Fördergelder ausgelobt. Der Verein „Schnittpunkt“ in Heide erhielt 2008 als einer von drei
Preisträgern für seinen medienpädagogischen Newsletter „MEiER“, der sich vor allem an
Pädagogen richtet, einen Förderungsbetrag in Höhe von rund 3.000 • . Das ist allerdings nur ein
Tropfen auf dem heißen Stein, nachdem die institutionelle Förderung für MEiER 2007 eingestellt
wurde. Dabei ist die Informierung über aktuelle Trends in der Jugendszene für Pädagogen und
Lehrern inzwischen sehr wichtig geworden. Und genau das tut MEiER. Lehrer können kaum selbst
auf den laufenden bleiben, weil sich die medialen Angebote in immer kürzeren Zyklen verändern;
sie sind auf aktuelle Informationen angewiesen. Doch MEiER erscheint nur noch unregelmäßig.
Anstatt also die Kompetenz von Pädagogen durch einen regelmäßig erscheinenden und aktuellen
Infobrief zu stärken, wird das Projekt nach Ende der Förderung mit einem kleinen Preis abgespeist.


Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass eine einmalige Prämierung freier Projekte in Höhe von
rund 40.000 Euro jährlich völlig unzureichend ist, um das Ziel der Stärkung der Medienkompetenz 3
umzusetzen. Neben der Kontrolle und Beratung der Anbieter ist zentrale Aufgabe der
Medienanstalt die Vermittlung von Medienkompetenz. Diese Aufgabe muss ausreichend
finanziell unterfüttert werden.


Der Antrag der Regierungskoalitionen geht in die richtige Richtung, dennoch bleibt er in seiner
Beliebigkeit hinter dem Geforderten zurück. Schließlich hört man aus Norderstedt immer wieder,
dass die Medienkompetenz durch den Bürgerfunk, also den Offenen Kanal, mehr als gut gefördert
werde. Das ist falsch, weil dem Offenen Kanal nicht die Last dieser Aufgabe aufgebürdet werden
kann, die der Landtag ausdrücklich der Medienanstalt übertragen hat.

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