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Wolfgang Kubicki zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 191/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 18. Juni .2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/Medien/MedienänderungsstaatsvertragWolfgang Kubicki zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag In seinem Redebeitrag zu TOP 6 (2. Medienänderungsstaatsvertrag) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Mit dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Medienstaatsvertrages Hamburg und Schleswig-Holstein sollen insbesondere die Neuregelungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages in das gemeinsame Medienrecht von Hamburg und Schleswig-Holstein übertragen werden.So bekommt unsere Medienanstalt durch dieses Gesetz die neue Zulassungs- und Aufsichtskommission (kurz ZAK).Es werden die konkreten Zulassungsvoraussetzungen für Rundfunkveranstalter neu formuliert und die bisherigen Regelungen zur Weiterverbreitung von Programmen in Kabelanlagen werden in Hinblick auf die Regulierung von Plattformen erweitert.So richten sich die bisherigen „Must-Carry-Verpflichtungen“ künftig nicht mehr nur an Kabelanlagenbetreiber, sondern an Plattformanbieter auf sämtlichen technischen Übertragungskapazitäten. Insbesondere dieser Bereich war ja auch Teil der Kritik am 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.Nachdem wir aber bereits an besagtem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht unsere Zustimmung geben konnten, wird es kaum verwundern, dass auch der vorliegende Änderungsstaatsvertrag noch Raum für Diskussionen lässt.So sieht insbesondere auch der Verband der Privaten Rundfunk- und Telemedien (kurz VPRT) die neuen Regelungen bei der Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazitäten in § 26 des Staatsvertrages hinsichtlich der Angebotsvielfalt kritisch.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Hierbei wird negativ bewertet, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Plattformbetreibern pauschal und unabhängig Rundfunkkapazitäten zugewiesen werden können. Durch die Neufassung des § 26 Absatz 2 entfällt der bisherige Satz 2, wonach bei der Zuweisungsentscheidung von Kapazitäten das Gebot der angemessenen Berücksichtigung von Telemedien vorgesehen ist. Nach der neuen Regelung unterliegt diese Berücksichtigung nunmehr den Plattformbetreibern nicht aber mehr der Medienanstalt, wenn sie Kapazitäten zuweist.Ebenso wird das Kriterium der „Meinungsvielfalt“ in § 26 kritisiert. Nach dem vorliegenden Staatsvertrag soll bei Kapazitätsknappheit die Zuweisung in der Form erfolgen, dass letztlich die Vielfalt der Meinungen sich im Angebot widerspiegeln.Ob dieses subjektive Entscheidungskriterium aber der Vielfalt der Angebote wirklich gerecht wird, ist fraglich. Hier wird von verschiedenen Verbänden vorgeschlagen, den Begriff der „Meinungsvielfalt“ in „Angebots- und Anbietervielfalt“ umzuwandeln, auch um familienunabhängige Anbieter ausreichend zu berücksichtigen.Der VPRT kritisiert, dass rechtspolitisch gebotene Regelungen zur Migration von analoger zu digitaler Kabelverbreitung im Staatsvertrag fehlen und insbesondere die bisherige Regelung des § 30 Abs. 6 gestrichen werden soll.Die verstärkte Digitalisierung der Breitbandkabelnetze durch die Netzbetreiber führt derzeit zu einer Reduzierung analoger Kabelübertragungskapazitäten, die insbesondere die die Verbreitung familienunabhängiger Fernsehsender betrifft. Dieser Verlust analoger Übertragungskapazitäten werde nicht durch die digitale Verbreitung kompensiert.Darüber hinaus gibt es auch nach dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine ländereinheitliche Verfahrensregelung zur Digitalisierung analoger Kanäle, welche die Netzbetreiber willkürlich und ohne Absicherung der Rundfunkanbieter vornehmen können. Es sind insbesondere die privaten Anbieter, die die Abschmelzung der analogen Kapazitäten betrifft. Sie sind medienrechtlich daher auf eine landesrechtliche Absicherung angewiesen.Dies alles sind Kritikpunkte, denen wir uns in den Ausschussberatungen stellen sollten. Hier sind noch zu viele Fragen offen, als dass wir sagen könnten, wir tragen den Gesetzentwurf mit.Lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag von CDU und SPD eingehen, der erst heute morgen vorgelegt wurde. Wir möchten, dass auch dieser Antrag in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wird. Grundsätzlich spricht nichts gegen die im Antrag vorgeschlagene Verwendung der zusätzlichen Mittel. Wir wollen aber hierzu noch gerne die Vertreter der Medienanstalt anhören wollen. Sollten CDU und SPD auf einer Abstimmung in der Sache heute bestehen, werden wir uns enthalten.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/