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Konrad Nabel zu TOP 7: Gemeinden sollen im Bedarfsfall eingreifen können
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 18.06.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 7, Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Um- welteinwirkungen (Drucksache 16/2115)Konrad Nabel:Gemeinden sollen im Bedarfsfall eingreifen könnenDer Landwirtschafts- und Umweltminister hat zur Begründung des vorliegenden Ge- setzentwurfs zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Um- welteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LlmSchG) die Wünsche einiger Verbände und einzelner Betroffener auf Regulierung von zur Zeit nicht geregelten Tat- beständen herangezogen, denen er mit diesem neuen Gesetz nachkommen will.Das ist gut so und ist auch eine der Aufgaben von Landesregierung und Landtag, und wir werden uns dem Vorhaben nicht verweigern, auch wenn wir - etwas amüsiert - darauf hinweisen, dass es schon etwas ungewöhnlich ist, dass gerade der Minister, der doch recht häufig darauf hinweist, wie wichtig es ist, Gesetze und Verordnungen abzubauen, uns nun ein neues Gesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.Wir werden aber, wie gesagt, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das neue Immissionsschutzgesetz beraten und beschließen, weil hier offensichtlich eine Geset- zeslücke vorliegt, die geschlossen werden muss. Wir würden uns allerdings auch freuen, wenn die Wünsche anderer, von anderen ebenfalls negativen Entwicklungen betroffener - z.B. im Natur- und Artenschutz - ebenso schnell und nachdrücklich aufge- nommen und umgesetzt würden.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Im Bundesimmissionsschutzgesetz wird nur der Anlagenbetrieb geregelt, nicht aber die vom menschlichen Verhalten herbeigeführten Luft- und Lärmbelästigungen. Diese wurden früher über den Begriff der „öffentlichen Ordnung” im Landesverwaltungsge- setz geregelt. Da dieser Begriff aber aus dem Landesverwaltungsgesetz gestrichen wurde, benötigen die Gemeinden eine neue Ermächtigungsgrundlage, um im Be- darfsfall regelnd eingreifen zu können.Gerade in den tourismusgeprägten Gemeinden ist es von Bedeutung, Instrumente an die Hand zu bekommen, um Belästigungen vermeiden oder in vernünftige Bahnen lei- ten zu können. Abendveranstaltungen, Baulärm, aber auch Brauchtumsfeuer können zu starken Belästigungen führen, die zu erheblichen Konflikten beitragen können.Wir hätten uns gewünscht, dass schon im Entwurf der Ansatz erkennbar wäre, die Nut- zung von Knallschussanlagen zur Vergrämung von Gänsen vernünftig zu regeln. Wir sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Chance, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu geben. Schussanlagen zur Gänsevergrämung können noch in größerer Entfernung wirklich nervtötend sein. Es laufen bereits einige Klagen gegen Anwender von Knallschussanlagen. Diese Anlagen sind sowohl hin- sichtlich der Wirkung als auch des Artenschutzes sehr kritisch zu sehen.Es ist uns ebenfalls wichtig, dass Landwirte nicht durch unsinnige Verordnungen dar- an gehindert werden, ihrer täglichen - oft auch sonntäglichen - Arbeit nachzugehen; hier muss das Ministerium die Entwicklung verfolgen und gegebenenfalls eingreifen. Es darf nicht passieren, dass ein Landwirt gutes Wetter für die Heuernte am Wochen- ende nicht nutzen kann, weil eine Verordnung dies verbietet.Wir begrüßen im übrigen die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre, um es dann vor einer eventuellen Verlängerung evaluieren zu können. -3-Lassen sie mich zum Schluss noch einmal auf das Thema Entbürokratisierung einge- hen. Da sich Minister von Boetticher ja auf die Fahnen geschrieben hat, nicht mehr Gesetze zu schaffen, wird das Seveso-II-Umsetzungsgesetz ins neue Gesetz über- nommen und somit haben wir weiterhin nur ein Gesetz. Und das ist ja am Ende dann auch gut für die Statistik.