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18.06.08 , 16:38 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 28 - Datenschutzbericht 2008

Presseinformation
Kiel, den 18.06.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 28 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2008 Drs. 16/1839

Wenn wir Anfang Juli den 30.Geburtstag des Datenschutzes in Schleswig-Holstein feiern, werden
wir ganz sicher auch die Gelegenheit haben, uns zu grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes
zu äußern. Heute geht es allein um den Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz, der wieder einmal durch seinen klaren Aufbau – durch das Aufgreifen zentraler
Problemstellungen im Bereich des Datenschutzes - besticht und überzeugt. Dadurch ist der
Bericht zu ein Markenzeichen für die Arbeit des ULD geworden; dafür danke ich im Namen des
SSW Herrn Dr. Weichert und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


Der Bericht belegt zum einen, dass moderner Datenschutz etwas anderes ist als das schlichte
Überwachen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Die Weiterentwicklung des
Datenschutz-Gütesiegels belegt dies eindrucksvoll. Dieses in Schleswig-Holstein erprobte und
mittlerweile breit anerkannte Gütesiegel hat 2007 eine europäische Dimension erhalten. Ziel
eines im Sommer letzen Jahres gestarteten Projektes war somit, das schleswig-holsteinische
Gütesiegelverfahren und seine Prüfkriterien an die europäischen Anforderungen anzupassen. Im 2
Rahmen dieses Projekts wurden jene Kriterien auf der Grundlage der Europäischen
Datenschutzrichtlinie - mit deren Umsetzung in den nationalen Datenschutzgesetzen - um eine
europäische Komponente erweitert. In einem zweiten Arbeitsschritt geht es um die
internationale Anerkennung von Sachverständigen. Dass diese Arbeit auch konkreten Bezug zu
Schleswig-Holstein hat, geht aus den Schlussbemerkungen dieses Abschnittes hervor. Denn
unter der Überschrift: „Was ist zu tun?“ weist der Bericht darauf hin, dass die
grenzüberschreitende Koordination von Gütesiegelverfahren ausgebaut werden muss, damit
Inhaber des schleswig-holsteinischen Siegels mit ihren Produkten Erleichterungen bei der
Zertifizierung in anderen Staaten haben. Soll heißen: Wir haben es mit konkreter
Wirtschaftsförderung zu tun, weil die mittelständisch strukturierte Wirtschaft in Schleswig-
Holstein letztlich nur über Qualität wettbewerbsfähig bleiben wird.


Zu Recht hat Datenschutz auch immer mit der Wahrung von Persönlichkeits- und Bürgerrechten
zu tun. Dieser Aspekt spielt auch im Tätigkeitsbericht für 2007 eine entscheidende Rolle. Darauf
werde ich jetzt nicht eingehen, weil dieser Punkt ganz sicher bei den Ausschussberatungen eine
wichtige Rolle spielen wird. Doch, wie schon bei dem Gütesiegel angedeutet, wird die
europäische Dimension künftig eine noch stärkere Rolle spielen als bisher. – Auch, wenn es um
Bürgerrechte und um den Schutz personenbezogener Daten geht. Deutlich wird dies im
Tätigkeitsbericht, wo es um die Übermittlung personenbezogener Daten im Bereich der Polizei
und der Justiz innerhalb der EU geht.


Dadurch, dass die Standards im Datenschutz auf EU-Ebene weit auseinander klaffen, ist eine
Harmonisierung dort immer nur ein Minimalkonsens, mit dem wir nicht zufrieden sein können.
Mit deutschem Datenschutzverständnis sind solche Minimallösungen nicht in Einklang zu
bringen.
Der Tätigkeitsbericht des ULD kritisiert daher auch zu Recht, dass unsere Gestaltungsspielräume
bei datenschutzrelevanten Themen auf europäischer Ebene zu gering sind. Kritisch zu
hinterfragen ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Datenschützers, dass: „die 3
Einbindung der Länder in die Diskussion des geplanten Rahmenbeschlusses zu wünschen übrig
ließ. Die Datenschutzbeauftragten der Länder wurden teilweise gezielt über die aktuellen Texte
im Unklaren gelassen.“


Im Innen- und Rechtsausschuss sollten wir diesen Punkt noch einmal aufgreifen, zumal es mit
dem neuen Reform-Vertrag der EU für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein
Grundrecht auf Datenschutz geben soll. Doch man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der
Schutz personenbezogener Daten dem sicherheitspolitischen Interesse einfach untergeordnet
wird.


Dies ist nicht nur im europäischen Zusammenhang so zu sehen, sondern auch auf Landesebene.
Dies haben gerade die Debatten zum Polizeirecht gezeigt. Der Datenschutz in Schleswig-Holstein
hat sehr viel zu verlieren und nach drei Jahrzehnten sollte einmal evaluiert werden, wo der
Datenschutz heute steht – auf Landes- Bundes- und EU-Ebene.

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