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Wolfgang Kubicki zum Landesdatenschutzbericht
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 190/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 18. Juni 2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!Innen/DatenschutzWolfgang Kubicki zum Landesdatenschutzbericht In seinem Redebeitrag zu TOP 28 (Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„In seiner Pressemitteilung vom 15. April zu seinem Tätigkeitsbericht 2008 wies der Landesdatenschützer Herr Dr. Weichert darauf hin, dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein und auf Bundesebene nunmehr sein 30-jähriges Bestehen feiern kann.Weitere Jahre werden folgen, denn wir müssen feststellen, dass dem Datenschutz insbesondere durch den technologischen Fortschritt immer mehr an praktischer Bedeutung zukommt.Leider müssen wir ebenso feststellen, dass diese Tatsache in den letzten Jahren und insbesondere nach den Anschlägen des 11. September 2001 immer weniger von den Regierungen in Bund und Ländern gewürdigt wird.Trotz aller Sonntagsreden über die Bedeutung des Datenschutzes kommt es immer wieder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die dem Gesetzgeber ins Stammbuch schreiben, er habe Gesetze verabschiedet, die in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern in ungerechtfertigter Weise eingreifen.Waren es in den Vorjahren Entscheidungen wie die zum Großen Lauschangriff, die dem Gesetzgeber mangelndes Verfassungsverständnis nachgewiesen hatten, so waren es in diesem Jahr bereits drei Entscheidungen - nämlich die- zur Online-Durchsuchung, - die Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und - die Entscheidung zum KFZ-Screening im schleswig-holsteinischen Polizeirecht,die den Gesetzgeber in die Schranken beim ungezügelten Zugriff auf persönliche Daten wiesen.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der Höhepunkt war sicherlich die Entscheidung zur Online-Durchsuchung im Februar dieses Jahres, als das Bundesverfassungsgericht sogar ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ schuf. Durch diese Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht sicher, dass der technologische Fortschritt keinen vor dem Zugriff der Sicherheitsbehörden ungeschützten Raum für das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schaffen darf. Sie zeigte allerdings auch, dass es der Gesetzgeber bis heute versäumt hat, durch eine entsprechende Grundgesetzänderung selbst diesem Aspekt Rechnung zu tragen.Der Landesdatenschützer lobte im Rahmen seiner Pressemitteilung auch die Landesregierung. Sie habe sich unmissverständlich gegen die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten ausgesprochen und sie habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum KFZ-Screening akzeptiert.So gerne und so oft wir uns mit Dr. Weichert in fachlichen Fragen beieinander sehen, so unterschiedlich beurteilen wir seine Aussage zur Landesregierung. Sie hat schlicht kein Lob verdient und schon gar nicht für die angeführten Beispiele.So ist es eine schichte Selbstverständlichkeit, dass eine Landesregierung die Rechtsprechung eines Bundesverfassungsgerichts respektiert. Wenn sich diese Landesregierung aber positiv von anderen hätte abheben sollen, dann hätte sie das KFZ-Screening entgegen des Rates aller Fachleute gar nicht erst im Polizeirecht verankern dürfen. Und auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung haben CDU und SPD versagt.Wir haben noch im November letzten Jahres einen Antrag im Innen- und Rechtsausschuss zur Abstimmung gebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, den Entwurf zum Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat nicht zu billigen. Dieser Antrag wurde von CDU und SPD abgelehnt.Als Erfolg darf Dr. Weichert die immer größere Akzeptanz des ULD hinsichtlich der Auditierung von Verwaltungsverfahren auf ihre Datenschutzkonformität bei den Kommunen verbuchen.Auch das in Schleswig-Holstein mittlerweile etablierte und expandierende Gütesiegel wird mit finanzieller Unterstützung der europäischen Union im neuen Projekt „European Privacy Seal“ nun auf europäischer Ebene weiterentwickelt. Ebenso ein Erfolg unseres Datenschutzzentrums. Wie aber die vielen Beispiele von Datenschutzverstößen oder auch der Ausblick auf Entwicklungen auf europäischer Ebene zeigen, müssen im Datenschutz immer noch Kenntnisse geschärft oder aber die Gesetzgebungsorgane im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung gezügelt werden – Stichwort: Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Weitergabe personenbezogener Daten im polizeilichen und justiziellen Rechtsverkehr.Darüber werden wir im Ausschuss ja auch anhand weiterer Berichte noch einige Diskussionen zu führen haben.Wir halten aber für uns fest: Trotz der Lobeshymnen auf die Landesregierung ist der Datenschutz in Schleswig-Holstein bei dem Landesdatenschützer und seinen Mitarbeitern in den besten Händen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/