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18.06.08 , 17:19 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 28: Datenschutz in Schleswig-Holstein ist ein Qualitätsmerkmal

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 18.06.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 28: Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (Drucksache 16/1839)
Thomas Rother:

Datenschutz in Schleswig-Holstein ist ein Qualitätsmerkmal

Eine Würdigung des Datenschutzberichtes für das Jahr 2007 fällt mir weitaus leichter als im vergangenen Jahr für den Bericht 2006. Die Pressemitteilung des Unabhängi- gen Landeszentrums für den Datenschutz zum Tätigkeitsbereicht 2006 war mit folgen- der Frage überschrieben: „Verlieren Datenschutz und Informationsfreiheit in Schles- wig-Holstein ihren Stellenwert?“ Begründet wurde diese Fragestellung mit den Ge- setzentwürfen zum Polizeirecht – also dem Landesverwaltungsgesetz – und zum In- formationsfreiheitsgesetz und die Frage wurde auch mit einem ganz vorsichtigen eher ja vom Leiter des ULD, von Thilo Weichert, beantwortet.

Nunmehr kommt das ULD zu dem Schluss, dass sich die Landespolitik in Schleswig- Holstein positiv vom restriktiven Bundestrend abhebt und begründet dies unter ande- rem mit dem Votum gegen die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten und dem Respekt vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kfz.-Daten- Scanning. Das ULD sieht sich in seiner Arbeit unterstützt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind gute Botschaften, die deutlich machen, dass der Datenschutz seinen hohen Stellenwert in Schleswig-Holstein nie verloren hat.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Die Zusammenarbeit mit fast allen Verwaltungsbehörden funktioniert gut. Und im poli- tischen Bereich sind wir in diesem Parlament durchaus zu Positionierungen fähig, die nicht immer mit den Voten unserer Bundestagsfraktionen übereinstimmen. Und das aus der Überzeugung, dass das Recht der Menschen auf Privatheit und den Schutz ihrer Daten gewahrt bleiben muss. Gut wäre allerdings, wenn wir uns Ge- richtsverfahren – wie zum Beispiel in Bezug auf das Kfz.-Kennzeichen-Scanning - künftig ersparen könnten.

Eine erfreuliche Entwicklung ist auch, dass immer mehr Behörden und Unternehmen die Möglichkeit zur Auditierung und zum Gütesiegel nutzen. Das ist ein schöner Er- folg, der die Qualität dieser Institutionen in einer immer größer werdenden Welt des elektronischen Datenverkehrs unterstreicht. Auch mit „Gimmicks“ wie der Schutzhülle für die neuen biometrischen Pässe beweist das ULD, dass Datenschutz und Marke- ting sich sinnvoll ergänzen und wie man die Bedeutung des Datenschutzes auch ganz allgemein bewusst machen kann. Ein abrufbarer Schutz gegen die unerwünschte Ver- wendung von so genannten Geodaten ist leider noch erfunden worden.

Das ULD ist mit seinem Angebot und seinen vielen Projekten zwar eine relativ große Dienststelle im Vergleich zu denen anderer Bundesländer. Es weist aber einen ordent- lichen Kostendeckungsgrad auf und wir sollten die Möglichkeiten zur Gebührenerhe- bung erweitern, um eben den Kostendeckungsgrad zu erhöhen und die Anmerkungen des Landesrechnungshofes zur Tätigkeit des ULD in sinnvoller Weise abzuarbeiten. Die Datenschutzakademie ist dabei ausdrücklich einzubeziehen.

Hinzu kommt, dass Projekte in der Regel durch Drittmittel komplett finanziert sind. Al- lerdings sollten wir auf die Annahme von Projektaufträgen schon auch ein parlamenta- risches Auge haben. Das könnte falsche Eindrücke vermeiden. Folglich sollten wir uns bald über entsprechende Änderungen im Landesdatenschutzgesetz unterhalten. -3-



Doch zurück zum Bericht: Bedauerlicher Weise musste die Schilderung von Fehlern bei der Missbrauchsaufdeckung von Arbeitslosengeld II – Bezug aus dem Jahr 2006 weitgehend wiederholt werden. Die Träger der Leistung sollten die Neuorganisa- tion in diesem Bereich auch als Chance nutzen, hier eine deutliche Qualitätsverbesse- rung herbeizuführen.

Im Datenschutzbericht begegnet uns auch ein „alter Bekannter“: die Datenweitergabe über Kreditnehmer von Kreditgeber an Dritte zum Zwecke eines möglichen Verkaufs der Forderungen. Das darf nicht sein, und ich hoffe, dass die Bundesregierung dies mit dem Risikobegrenzungsgesetz abstellt – aber dazu haben wir ja schon an anderer Stelle Position bezogen.

Wir begehen in diesem Jahr den 30. Geburtstag unseres Landesdatenschutzgesetzes. Datenschutz in Schleswig-Holstein ist kein Drangsal, sondern ein Qualitätsmerkmal. Danke ULD, Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für 30 Jahre engagierte Ar- beit!

Alles in allem ist auch dieser Tätigkeitsbericht des ULD eine interessante Lektüre, die uns noch einige Zeit in den Ausschüssen begleiten sollte. Der Bericht ist daher an alle Ausschüsse, federführend in den Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen.

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