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19.06.08 , 11:29 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Stellenausschreibung zum UKSH-Pflegedirektor stellt den Landtag vor vollendete Tatsachen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 193/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 19. Juni 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Hochschulen/UKSH
Ekkehard Klug: Stellenausschreibung zum UKSH- Pflegedirektor stellt den Landtag vor vollendete Tatsachen In der Landtagsdebatte zu TOP 10 (UKSH Vorstandsposition für Krankenpflege und Patientenservice) erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Der Bereich Pflege trägt zu etwa 30% zu den DRG-Erlösen und damit zum Betriebsergebnis eines Universitätsklinikums bei. Im Pflege- und Patientenmanagement liegen nach Auffassung von Experten zudem wesentliche Möglichkeiten, durch Prozessoptimierung die wirtschaftliche Situation des Klinikums zu verbessern. Gleichzeitig ist dieser Bereich aber auch mitentscheidend für die Qualität der Hochleistungsmedizin: Es gilt, einerseits spezialisierte Behandlungsverfahren und spezialisierte Versorgungsstrukturen zu sichern, andererseits aber auch angesichts der steigenden Zahl von chronisch und/oder mehrfach erkrankten Patienten eine sektorenübergreifende Patientenversorgung zu koordinieren - und dabei zu verhindern, dass bei einem in lauter kleine Teilfürstentümer zersplitterten Universitätsklinikum letzten Endes auch erhebliche Ressourcen vergeudet werden.
Diese und andere Gründe haben den Gesetzgeber vor Jahren veranlasst, im Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein eine Vorstandsposition für Krankenpflege und Patientenservice vorzusehen. Wie Anke Spoorendonk vom SSW in der Landtagsdebatte, die wir am 13. Dezember 2007 zum Thema UKSH geführt haben, darlegte, ist die Krankenpflege in immerhin 26 deutschen Universitätsklinika auf der Vorstandsebene verankert. Will man von dieser geltenden Rechtslage und der in Deutschland weithin üblichen Praxis nun wieder abweichen, so bedarf dies einer schlüssigen Begründung. In dieser Hinsicht herrscht jedoch Funkstille. Stattdessen schafft man durch die monatelange Vakanz der in Rede stehenden Vorstandsposition offenkundig vollendete Tatsachen:


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wie anders lässt sich erklären, dass am UKSH zu Monatsbeginn mit zweiwöchiger Bewerbungsfrist die Position einer Pflegedirektorin /eines Pflegedirektors unterhalb der Vorstandsebene ausgeschrieben wurde?
Hatte die Landesregierung nicht noch zu Jahresbeginn erklärt, man wolle bis zum Sommer ein Gesamtkonzept für die Zukunft des UKSH vorlegen? Dabei sollte unter anderem auch über die Frage entschieden werden, ob es weiterhin eine dritte Vorstandsposition – ein Vorstandsmitglied für den Pflegebereich – geben sollte. Herr Kollege Jürgen Weber von SPD hat diese Frage übrigens in der Plenardebatte vom 31. Januar für seine Fraktion ausdrücklich mit „Ja“ beantwortet. Niclas Herbst von der CDU-Fraktion sprach damals davon, zunächst erst einmal das erwähnte Gesamtkonzept abwarten zu wollen, um dann zu entscheiden, wie es in puncto Pflegevorstand weitergehen solle. Und Herr Minister Austermann nannte ausdrücklich den Termin Juni/Juli für den noch ausstehenden Klärungsprozess – und zwar auch für die personellen Fragen.
Das ist der Kernpunkt der Kritik: Fünf Minuten vor zwölf, kurz vor der anstehenden Vorlage des mehrfach angekündigten Gesamtkonzepts, schafft die Ausschreibung der Position eines Pflegedirektors unterhalb der Vorstandsebene praktisch vollendete Tatsachen. Denn eines ist klar: dieser Pflegedirektor wäre so überflüssig wie ein Kropf, falls am Ende doch wieder ein Vorstandsmitglied für den Pflegebereich berufen werden sollte.
Ganz ohne Zweifel wird durch dieses Vorgehen auch der Gesetzgeber düpiert. Wenn die Landesregierung die Streichung der Vorstandsposition Krankenpflege wünscht, dann soll sie das mit „offenem Visier“ tun und eine entsprechende Gesetzesänderung beantragen. Stattdessen lassen es der zuständige Minister und sein als UKSH-Verwaltungsratsvorsitzender amtierender Staatssekretär zu, dass der Gesetzgeber im Grunde vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Denn eines ist klar: Ein Minister, der unter diesen Umständen behaupten würde, es handele sich nicht um eine Vorfestlegung, der ist entweder selber zu dumm für sein Amt, oder er will Parlament und Öffentlichkeit für dumm verkaufen.
Leider haben die GRÜNEN es Herrn Austermann mit einer falsch begründeten Kritik bisher aber relativ leicht gemacht, sich aus der Affäre zu ziehen: Die Ausschreibung des Pflegedirektors ist, anders als Frau Birk es formuliert hat, formal zwar nicht „rechtswidrig“, sie unterläuft aber faktisch die bis heute bestehende gesetzliche Regelung. Sicher kann der Landtag nach wie vor entscheiden, bei der jetzigen Gesetzeslage zu bleiben. Wenn er dies täte, müsste er allerdings eine ziemlich idiotische Doppelung von Pflegevorstand und Pflegedirektor in Kauf nehmen - also zwei relativ teure Posten, von denen einer total überflüssig wäre. Egal, ob der Landtag dies in Kauf nimmt oder ob er schließlich die geschaffenen Tatsachen akzeptiert und das Uniklinikumsgesetz entsprechend ändert: In jedem Falle würde der Landtag dadurch zum parlamentarischen Hampelmann degradiert.
Das ist der Kernpunkt der Kritik: sie ist politisch begründet und liegt nicht, wie die GRÜNEN erklärt haben, in einer vermeintlich rechtswidrigen Stellenausschreibung.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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