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19.06.08 , 14:09 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Mitarbeiterbeteiligung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 15 – Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die parlamentarische Geschäftsführerin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 240.08 / 19.6.2008


Dieser Landtagsantrag ist überflüssig – sinnvoller wäre ein klares Bekenntnis zum Mindestlohn!
Nach jahrelanger Debatte hat der Koalitionsausschuss in Berlin nun eine Lösung für die Neuregelung zur MitarbeiterInnenbeteiligung an Unternehmen gefunden. Es ist ein Kom- promiss, der wie alles, was aus dieser Großen Koalition kommt, halbherzig ist.
Unsere Hauptkritik ist, dass es keinen wirksamen Insolvenzschutz gibt, womit die Mitar- beiterInnen das doppelte Risiko tragen, denn im Ernstfall ist nicht nur der Arbeitsplatz weg - sondern auch das Angesparte. Die SPD auf Bundesebene formuliert das verklau- suliert so: Das Insolvenzrisiko wird – entgegen der ursprünglichen Vorschläge der Union – durch breite Streuung der Fondsbeteiligung minimiert.
Logisch wäre also ein Landtagsantrag, der sich inhaltlich mit dem gefundenen Kompro- miss in Berlin auseinandersetzt und genau diesen Punkt kritisiert. Stattdessen sollen wir die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für die Einführung von freiwilligen Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen einzusetzen. Unpolitischer kann man sich im Landtag schon gar nicht mehr verhalten.
Glauben sie denn nicht, dass der Koalitionskompromiss in Berlin auch ohne unser Zutun umgesetzt wird?
In Deutschland hat die Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmensgewinn und Un- ternehmenskapital bisher kaum eine Rolle gespielt. Nur knapp zehn Prozent der Betriebe beteiligen ihre MitarbeiterInnen am Gewinn und nur zwei Prozent am Kapital. Vor allem qualifizierte ArbeitnehmerInnen profitieren von Beteiligungsmodellen.
Geringqualifizierte ArbeiterInnen aus dem gewerblichen Bereich und Niedrigverdiener werden seltener einbezogen. Ebenso werden Mitarbeiter in kleinen Betrieben seltener an Gewinn und Kapital beteiligt, als solche in großen Unternehmen.
1/2 Es gäbe also gute Gründe dafür, mit Hilfe staatlicher Interventionen eine stärkere und für alle MitarbeiterInnen brauchbare Beteiligung zu verankern:
ArbeitnehmerInnen identifizieren sich verstärkt mit ihrem Unternehmen und dessen Pro- dukten, wenn sie am Unternehmen beteiligt sind. Es gibt einen hohen Anreiz, sich kos- tenbewusst zu verhalten und sich um die Zukunftsfähigkeit der Produkte und Produkti- onsprozesse zu kümmern und es gibt ein höheres Kostenbewusstsein in Bezug auf den Einsatz von Materialien oder den Verbrauch von Energie.
Der Vorteil ist also, dass die MitarbeiterInnen aktiv in den Produktionsprozess eingebun- den sind, die Mitarbeiterbeteiligung ist somit ein sehr positiver emanzipatorischer Effekt.
Die Gewerkschaften haben die Debatte immer eher kritisch begleitet, denn bei der Betei- ligung von MitarbeiterInnen an ihren Unternehmen verschwimmt die klare Trennung von Kapital und Arbeit, das Gewicht von Flächen-Tarifverträgen und Gewerkschaften wird geschwächt, Arbeitskampfmaßnahmen sind schwieriger zu organisieren, es ist schließ- lich der eigene Betrieb, den man als ArbeitnehmerIn bestreiken würde und Arbeitnehmer werden auch am Risiko des Unternehmens beteiligt, sie müssen Fehlentscheidungen des Managements mit ausbaden. Deshalb ist die Ausgestaltung einer Mitarbeiterbetei- lung so wichtig.
Die Grüne Fraktion wird kritisch verfolgen, wie die Einigung des Koalitionsausschusses im Detail aussieht und umgesetzt wird.
In keinem Fall dient eine Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen aber automatisch der Verbesserung der Einkommenssituation, wie es im Antrag angedeutet wird.
Wer die Einkommenssituation vieler ArbeitnehmerInnen tatsächlich verbessern will, der muss endlich gesetzliche Mindestlöhne einführen.
Herr Minister Austermann, wo leben Sie eigentlich, wenn sie angesichts von 26.000 Ar- beitnehmerInnen, die allein in Schleswig-Holstein auf zusätzliche Unterstützungsleistun- gen angewiesen sind, davon sprechen, dass von einer Zunahme der Armut in unserem Land keine Rede sein kann?
Immer mehr Menschen können von ihrem eigenen Einkommen nicht mehr leben, der DGB Nord hat ausgerechnet, dass der Staat im Jahr 2008 die NiedriglöhnerInnen in Schleswig-Holstein mit 50 Millionen Euro unterstützt!
Diese ArbeitnehmerInnen brauchen ein klares Bekenntnis zum Mindestlohn – der heutige überflüssige Landtagsantrag hilft ihnen nicht weiter.

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