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Wolfgang Baasch zu TOP 29: Eindeutige Vorgaben zu bürgerfreundlichen Verfahren
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 19.06.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 29, Tätigkeitsbericht 2007 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten (Drucksa- che16/2022)Wolfgang Baasch:Eindeutige Vorgaben zu bürgerfreundlichen VerfahrenDer vorliegende Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten macht erneut deutlich, dass die Institution der Bürgerbeauftragten notwendig und richtig ist. Die hohe Zahl von 83,6 % positiv abgearbeiteter Eingaben zeigt: Die Bür- gerbeauftragte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten kompetente und wirk- same Hilfe und Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Frau Wille-Handels, Ihnen und Ihrem Team ein herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit! Und auch an dieser Stelle das Bekenntnis: Wir, die SPD-Landtagsfraktion, sind sehr froh, dass Sie Ihre erfolgreiche Tätigkeit auch in den nächsten Jahren in Schles- wig-Holstein fortsetzen können.Die Bürgerbeauftragte hat selbst die Probleme mit dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) als Schwerpunkt der Petitionen herausgestellt. Die Eingaben, Fragen und Beschwer- den in diesem Bereich wiesen im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von allein 28 % aus. Dieser Anstieg der Eingaben zum Sozialgesetzbuch II ist besorgniserregend und zeigt, dass sich die Qualität der Leistungserbringung bei den Argen und Options- kommunen erheblich verbessern muss. Bei den anstehenden Veränderungen in der Organisation der Umsetzung des Sozialgesetzbuches II muss stärker als bisher die Hilfe aus einer Hand sowie die transparente und nachvollziehbare Leistungsentschei- dung im Vordergrund stehen.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Jede bundesgesetzliche Regelung muss die Eckwerte passgenaue Hilfe sowie zügi- ge, transparente und möglichst einfache Leistungsgewährung zur Grundlage ha- ben. Dies gilt es auf Bundesebene einzufordern, aber auch auf kommunaler Ebene. In den Argen und Optionskommunen wird nicht nur über die Arbeitsfähigkeit, über das Fördern und Fordern bei der Integration in den Arbeitsmarkt entschieden, sondern auch über die Zumutbarkeit von Wohnungen und die Gewährung zusätzlicher Hilfen. Gerade bei der Zumutbarkeit von Wohnraum oder bei der Gewährung zusätzlicher Hil- fen werden mögliche Entscheidungsspielräume nicht oder nur sehr begrenzt ge- nutzt. Der Bericht der Bürgerbeauftragten zeigt die Mängel hier deutlich auf. Es bleibt festzuhalten: Wer Armut und Perspektivlosigkeit bekämpfen will, muss Hilfebedürftig- keit abbauen. Um Armut und Perspektivlosigkeit zu überwinden, bedarf es im Regelfall der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.Die künftige Organisation dieser Grundsicherung muss die Vorraussetzung dafür verbessern, dass die Ziele des Konzeptes „Fördern und Fordern“ für die betroffenen Menschen besser als bisher erreicht werden. Mit der notwendigen Neuorganisation der Leistungsgewährung nach dem SGB II besteht hier die Chance nicht nur, das Organisatorische verfassungsrechtlich sicher zu gestalten, sondern auch die Leis- tungsgewährung besser an den Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren sowie notwendige Leistungsverbesserungen, gerade auch vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und Lebensmittelpreise, vorzunehmen.Ein weiterer Schwerpunkt im Bericht der Bürgerbeauftragten ist die Eingliederungs- hilfe. Probleme bzw. Eingaben zum Thema Eingliederungshilfe tauchen immer wieder in den unterschiedlichsten Bereichen des Berichtes auf. So wird unter dem Kapitel „Sozialhilfe“ dargestellt, dass seelisch behinderten Bewohnern einer vollstationären Eingliederungshilfeeinrichtung Therapie- bzw. Motivationsgelder gestrichen worden sind. Diese 30 bis 150 € monatlich waren gestrichen worden, weil sie eine rein freiwilli- -3-ge Leistung seien, auf die kein Rechtsanspruch bestehe, so die Begründung. Dieses Vorgehen ist genauso unverständlich wie die Streichung von heilpädagogischen Leis- tungen für Kinder in Kindertagesstätten. Wie überhaupt im Behinderten- und Schwerbehindertenrecht ein Anstieg der Eingaben um 12 % zu verzeichnen ist.Dem Thema „persönliches Budget“ widmet die Bürgerbeauftragte ein eigenes Kapitel. Das persönliche Budget, das Menschen mit Behinderung individueller unterstützen soll, ist noch weitgehend unbekannt und von den Hilfesuchenden wird bemängelt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden noch nicht oder gar nicht über die Inhalte und Regelungen des persönlichen Budgets geschult sind. Das persönliche Budget, das die Selbständigkeit und Individualität der Menschen stärken und unter- stützen soll, wird oft nicht beantragt, weil die Hilfesuchenden die Vor- und Nachteile nicht richtig abschätzen können, weil die Beratung und Leistungsgewährung noch un- zureichend sind. Die Aufforderung der Bürgerbeauftragten, Information und Beratung zum persönlichen Budget intensiver und umfassender zu gestalten, kann nur unter- stützt werden.Im weiteren Bericht der Bürgerbeauftragten geben die Einzelfälle wie immer einen sehr direkten Blick auf die Fragestellung und auf die Probleme der Menschen mit dem sozi- alen Sicherungssystem wieder. Diese Einzelfälle zeigen sehr deutlich, wie notwendig Hilfe und Unterstützung in vielen Fällen ist. Der Bericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2007 macht erneut deutlich, wie wichtig und wie notwendig die Einrichtung der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ist. Die Aussage von Frau Wille- Handels zu den Problemen und Eingaben, die das SGB II betreffen: „Der Anstieg der Eingaben ist erschreckend, insbesondere die deutliche Zunahme von Beschwerden im Bereich Sozialgesetzbuch II, wirft ein schlechtes Bild auf die betroffenen Behörden. Es zeigt sich, dass sich die Probleme in diesem Bereich verfestigt haben.“, dieses Zitat macht deutlich, dass wir in der Realität noch sehr weit entfernt davon sind, die Lang- -4-zeitarbeitslosigkeit durch eine enge Verknüpfung von Arbeitsvermittlung, Fallmanage- ment und sozial integrativen Maßnahmen wirksam zu bekämpfen.Das Ziel muss sein, Dienste und Hilfen aus einer Hand zu gewähren, so dass sie koordiniert und aufeinander abgestimmt sind. Ziel muss es sein, bürgerfreundliche Verfahren mit klaren und nachvollziehbaren Bescheiden umzusetzen. Der Tätigkeits- bericht von Frau Wille-Handels gibt hier eindeutige und gute Vorgaben.