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Wolfgang Baasch, Hans Müller, Thomas Rother: Sofortige Stilllegung der Mülldeponie Ihlenberg/Schönberg
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 14.07.2008, Nr.: 1952008Wolfgang Baasch, Hans Müller, Thomas Rother:Sofortige Stilllegung der Mülldeponie Ihlenberg/SchönbergZur Debatte um die Deponie Ihlenberg/Schönberg erklären die Lübecker SPD- Landtagsabgeordneten Wolfgang Baasch, Hans Müller und Thomas Rother:Die unrühmliche Geschichte der Deponie Ihlenberg/Schönberg ist schon alt. Die Er- gebnisse der Studie der Uni Greifswald, die ein erhöhtes Krebsrisiko bei den Mitarbei- tern der Deponie festgestellt hat, ist eine weitere negative Nachricht, die mehr als be- sorgt macht. Abwiegeln geht nicht mehr.Es muss gehandelt werden, und zwar umgehend! Zuständigkeitsdebatten sind kontra- produktiv. Gemeinsame Arbeit an der Beseitigung der Gefahren ist gefragt! Die Forde- rung des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck nach Schließung ist mehr als berech- tigt.Wir unterstützen die Forderung von Bernd Saxe und der SPD-Bürgerschaftsfraktion nach Schließung der Deponie. Konkret bedeutet dies, dass es aktuell keine weiteren Mülltransporte nach Schönberg gibt, die Untersuchungen zur Krebshäufigkeit fortgesetzt werden, aktuell Maßnahmen unternommen werden, um das Krebsrisiko einzudämmen bzw. zu beseitigen, eine genaue Gefahrenabschätzung erfolgt alle relevanten Daten auch aus der Vergangenheit offen gelegt werden,Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2- ein Sicherheitskonzept für die dauerhafte Deponierung des dort bereits seit lan- gem eingelagerten Sondermülls (weiter)entwickelt wird.Letztlich sind Kataster über den Sondermüll und Aufzeichnungen über die Wasserver- luste der Deponie zu erstellen und transparent zu machen.Wir fordern auch die zuständigen Ministerien in Schleswig-Holstein auf, in diesem Sinn aktiv zu werden und in Verhandlungen mit unserem Nachbarland einzutreten. Bis zur zweifelsfreien Beseitigung der Gefahren muss die Deponie geschlossen bleiben. Der Schutz der Bevölkerung hat oberstes handlungsleitendes Prinzip zu sein.