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16.07.08 , 12:33 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 5: Versorgungsauftrag der Sparkassen muss erhalten bleiben

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 16.07.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 5, Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes (Drucksache 16/1936 und 16/2156)

Thomas Rother:

Versorgungsauftrag der Sparkassen muss erhalten bleiben

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein wird im wesentlichen eine EG-Richtlinie aus dem Mai 2006 in Sa- chen Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.

Das hätten wir eigentlich bis zum 29.06.2008 getan haben sollen, aber die Erarbeitung eines Mustergesetzentwurfes für alle Länder hat etwas mehr Zeit gebraucht, so dass uns erst im April dieses Jahres der Entwurf zugeleitet wurde. Daraus ergibt sich auch die kleine Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.

In der Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss wurde seitens der FDP-Fraktion in der Ausschussberatung kritisiert, dass nun die Paragrafenfolge neu festzusetzen ist - Artikel 2 des Gesetzentwurfes sieht dies vor. Ich kann daran nichts Negatives erken- nen, aber vielleicht bringt uns die FDP ja gleich noch auf eine andere Fährte.

Freuen müsste sich die FDP hingegen darüber, dass mit diesem Gesetz eine Vor- schrift des Entwurfes des Ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetzes umgesetzt wird, womit die Aufsicht über den Sparkassen- und Giroverband nunmehr dem Innen-



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ministerium und nicht mehr dem Wirtschaftministerium übertragen ist, so dass das ge- samte Sparkassenwesen der Aufsicht durch das Innenministerium unterliegt.

Wirklich bemerkenswert an diesem Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht, dass damit ei- ne Ergänzung der Zuständigkeiten der Träger der Sparkassen erfolgt. Dabei geht es zum einen um das Recht, zu einer vorgesehenen Schließung von Zweigstellen eine Stellungnahme seitens des Trägers abzugeben - mehr allerdings nicht.

Zum anderen erfolgt eine Erweiterung der Ausschüttungsmöglichkeiten an den Träger, um die Gelegenheit zu schaffen, den Träger an einem erfolgreichen Geschäftsjahr stärker als bisher teilhaben zu lassen – also die Verwaltungsräte der Sparkassen wer- den in ihrer Kompetenz gestärkt.

Das sind zwei Veränderungen, die von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt werden. Der Sparkassen- und Giroverband betrachtet dies allerdings als nicht sachge- recht beziehungsweise als überflüssig. Aus meiner Sicht liegt der Sparkassen und Gi- roverband hier falsch!

Denn wenn Sparkassen sich in Teilen so verhalten wollen wie private Kreditinstitute und beispielsweise auf die Sicherstellung der Versorgung mit Bankdienstleistun- gen in der Fläche verzichten und das nicht mal diskutieren mögen, so stellen sie sich ein Stück weit auch selbst in Frage.

Es ist klar, dass wir handlungsfähige Sparkassen, die auch konkurrenzfähig sind, ha- ben wollen, aber der Charakter des Versorgungsauftrages darf dabei nicht verloren gehen. Aber darüber werden wir zu einem anderen Zeitpunkt ja noch auf der Grundla- ge eines FDP-Antrages zur Frage der Trägerschaft weiter diskutieren.

Diesem Gesetzentwurf sollten wir einfach zustimmen.

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