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Johannes Callsen zu TOP 13: Tariftreue-Aktionismus sichert keine Arbeitsplätze, sondern nur eine gute Wirtschaftspolitik
WirtschaftspolitikNr. 261/08 vom 16. Juli 2008Johannes Callsen zu TOP 13: Tariftreue-Aktionismus sichert keine Arbeitsplätze, sondern nur eine gute WirtschaftspolitikSperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene WortIm April dieses Jahres hat sich der Landtag bereits ausführlich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum niedersächsischen Vergabegesetz befasst. Damals zeichnete sich bereits ab, dass das Urteil auch nachhaltige Auswirkungen auf das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz, zu dessen Zielen wir uns bekannt haben, haben wird. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist unser Tariftreuegesetz nach dem Urteil des EuGH nicht mit EU-Recht vereinbar. Man kann dies bedauern, aber es ist juristische Realität. Wer den Menschen einen anderen Eindruck vermittelt, könnte auch sagen, die Erde sei eine Scheibe. Ist sie aber nicht und die Menschen haben an die Politik einen Anspruch auf Ehrlichkeit.Als wichtige Konsequenz aus dem EuGH-Urteil hat die Landesregierung den Kommunen und Landesbehörden eine Handlungsempfehlung gegeben, wie mit dem Tariftreuegesetz jetzt zu verfahren ist. Darin wird empfohlen, die Tariftreueerklärung bei Ausschreibungen nicht mehr zu verlangen. Diesen Erlass begrüße ich ausdrücklich, weil er Rechtsklarheit bringt und Schadensersatzforderungen bei fehlerhaften Ausschreibungen oder die gänzliche Aufhebung von Ausschreibungen, wie bei der Vergabekammer Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 Lüneburg geschehen, vermeidet. Wir stehen mit dieser Handlungsempfehlung übrigens nicht allein. Selbst das rot-grün regierte Bremen und andere Bundesländer haben Tariftreueerklärungen aufgehoben.In einem zweiten Schritt müssen wir überlegen, wie mit dem Tariftreuegesetz an sich verfahren werden soll. Der Europaausschuss hat sich am 04. Juni von Staatssekretär Schmidt-Elsaeßer über die Konsequenzen, die sich aus dem EuGH-Urteil ergeben, informieren lassen. Dabei wurde deutlich, dass es sich um einen äußerst komplexen Rechtsvorgang handelt, der sauber abgearbeitet werden muss. Ihr Antrag, lieber Lars Harms, trägt dazu leider nicht bei! Und wenn man den SSW-Antrag genau liest, dann unterstellt auch der SSW die Nichtigkeit unseres Tariftreuegesetzes.Wer sich zu Europa bekennt, wer die Vorteile des gemeinsamen Marktes nutzen möchte, muss auch die europäischen Regelungen und den europäischen Rechtsrahmen akzeptieren. Dazu zählen die europäischen Verträge, die Verordnungen, Mitteilungen und Richtlinien der Kommission sowie die Rechtsprechung der europäischen Gerichte. Europa ist kein Bauchladen, aus dem man sich die Rosinen herauspicken kann. Gerade die deutsche Wirtschaft – auch unsere in Schleswig-Holstein – profitiert erheblich von dem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen.Wenn wir die Grundfreiheiten, wie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für unsere Unternehmen in anderen Mitgliedsstaaten einfordern – und wir sind froh, dass z.B. der dänische Markt für unsere Handwerker offener geworden ist – muss dieses Recht auch in Deutschland für ausländische Unternehmen gelten.Um nicht falsch verstanden zu werden: Wir wollen in Europa keinen Wettlauf um die niedrigsten Sozialstandards. Statt staatlicher Eingriffe ist unseren Unternehmen und den dortigen Arbeitsplätzen aber mehr geholfen, wenn wir ihre Wettbewerbssituation verbessern, etwa durch die weitere Senkung der Lohnnebenkosten oder eine vernünftige Entlastung von der Erbschaftsteuer bei Betriebsübernahmen.Es hilft uns auch nicht, in Aktionismus zu verfallen, wie es der SSW mit diesem Antrag tut. Eine Änderung des europäischen Rechtsrahmens zu fordern, ist gut und schön – nur ehrlich, mir fehlt der Glaube daran, dass dieses geschehen wird – und wenn, dann auf keinen Fall kurzfristig. Selbst der tschechische EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla glaubt nicht, wie im Handelsblatt am 21. Mai zu lesen war, dass sich eine Veränderung des europäischen Rechtsrahmens durchsetzen lässt. Dieses würde an den Seite 2/3 osteuropäischen Mitgliedsländern scheitern, deren Regierungen hoch erfreut über das Urteil seien, berichtet das Handelsblatt weiter. Wir sollten also die Kirche im Dorf lassen und den Menschen nicht mit aussichtslosen Forderungen Sand in die Augen streuen.Der erste Punkt des SSW-Antrages deckt sich im Übrigen mit einem Antrag der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, der im Bundesrat gerade am 4. Juli abgelehnt wurde. Es macht also wenig Sinn, einen neuen Anlauf zu starten.Hinsichtlich des zweiten Punktes des Antrages sehe ich die Landesregierung nicht als ersten Adressaten. Es ist nach unserem Verständnis Aufgabe der Tarifparteien, Tarifverträge auszuhandeln und Allgemeinverbindlichkeitserklärungen durchzusetzen. Der staatliche Engriff in die Tarifautonomie ist hier nicht angebracht.Wenn wir uns die anderen Bundesländer ansehen, so hat beispielsweise die rheinland-pfälzische Landesregierung ihren Entwurf für ein Tariftreuegesetz nach der ersten Beratungsrunde zurückgezogen, da die sozialdemokratische Landesregierung davon ausgeht, kein europarechtskonformes Gesetz vorlegen zu können.Ebenso dürfte es interessant sein zu erfahren, welche Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen nach der Aufhebung des Tariftreuegesetzes im November 2006 gemacht wurden.Meine Damen und Herren, aufgrund der Vielschichtigkeit des Themas beantrage ich die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss. Seite 3/3