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Bernd Schröder zu TOP 13: Tariftreue-Gesetz rechtssicher gestalten
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 16.07.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 13, Sicherung des Schleswig-Holsteinischen Tariftreue- Gesetzes (Drucksache 16/2140)Bernd Schröder:Tariftreue-Gesetz rechtssicher gestaltenWir Sozialdemokraten stehen ohne wenn und aber zu den Zielen des Tariftreue- Gesetzes. • Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dem Lohn leben kön- nen, den sie durch ihre Arbeit verdienen. • Wir wollen, dass sie damit ihre Familien ernähren können. • Wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erneut Angst vor Lohndumping haben müssen.Dieses ist die Kernaussage meines Redebeitrages aus der Landtagssitzung am 23. April, in der wir uns erneut mit dem Tariftreue-Gesetz befasst haben, nachdem der Europäi- sche Gerichtshof am 03. April 2008 entschieden hatte, dass die Tariftreueregelung des niedersächsischen Vergabegesetzes nicht mit Europäischem Recht vereinbar ist.Diese Aussagen sind für uns Sozialdemokraten unverändert aktuell und werden es auch bleiben. Wir wollen und stehen dazu, dass eine Regelung gefunden werden muss, die die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern absichert und die in Überein- stimmung mit Europäischem Recht ist.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Wir haben auf der Sitzung vom 23. April - auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD - einstimmig den Beschluss gefasst, mit dem sich alle Landtagsfraktionen zu den Zielen des schleswig-holsteinischen Tariftreue-Gesetzes bekannt haben. Und vor einem Jahr haben wir in diesem Hause die Ausweitung des Tariftreue-Gesetzes auf den Busver- kehr und die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes mit überwältigender Mehrheit beschlossen.Wenn dies nicht nur Lippenbekenntnisse gewesen sein sollen, wenn die Zustimmung zu den Zielen des Tariftreue-Gesetzes vom April 2008 uns nicht nur als wertloses Bekennt- nis vorgeworfen werden soll, dann erwarte ich, dass wir alles unternehmen, damit unser nationales Tariftreue-Recht rechtssicher gestaltet wird, um unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.Wer sich zu den Zielen des Tariftreue-Gesetzes bekennt, der kann sich nur folgerichtig auch dafür einsetzen, dass die Europäische Gesetzgebung so gestaltet wird, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen innerhalb der gesamten EU so umgesetzt wer- den, dass ein fairer Lohn die Grundlage für Arbeitsleistungen darstellt.Ich hatte darauf hingewiesen, dass nach einer neuesten Studie der Niedriglohnsektor in Deutschland erschreckend schnell wächst. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte gilt als Ge- ringverdiener. Der Niedriglohnanteil stieg von 1995 bis 2006 um gut 43 % auf rund 6,5 Millionen Beschäftigte.Diese Entwicklung wollen wir nicht. Deshalb setzen wir uns für die Ziele des Tariftreue- Gesetzes ein. Und deshalb werden wir auch nicht nachlassen in unseren Bemühungen, Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für alle Branchen einzufordern. Wir haben die Verantwortung, den Sachverhalt im Wirtschaftsausschuss aufzuklären und ei- ne Lösung zu erarbeiten. Ich erwarte, dass nunmehr unverzüglich Antworten vorgelegt -3-werden, ob das Tariftreue-Gesetz Schleswig-Holstein durch das EuGH-Urteil in Gänze betroffen ist oder nur das Baugewerbe.Und es muss darum gehen, alle Konsequenzen aus der EuGH-Entscheidung zu diskutie- ren und zu konkreten Vorschlägen für eine dauerhafte und rechtssichere Regelung zum Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kommen. Dabei werden wir auch die Vereinbarungen einbeziehen, die das Bundeskabinett heute zum Entsendege- setz und zum Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz getroffen hat.Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Antrages in den Wirt- schaftsausschuss.