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16.07.08 , 15:48 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Tariftreuegesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 13 – Sicherung des schleswig-holsteinischen Düsternbrooker Weg 70 Tariftreuegesetzes 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988-1503 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 271.08 / 16.7.2008



Der Landesregierung ist das eigene Tariftreuegesetz schnurzegal
Schleswig-Holstein hat ein Tariftreuegesetz, das gilt für die Branchen Bauwirtschaft, Ent- sorgung, Schienenpersonennahverkehr sowie seit letztem Jahr auch für den Bus-ÖPNV. Bemerkenswert war dabei, dass die CDU-Fraktion die Erweiterung des Tariftreuegeset- zes auf die BusfahrerInnen mitgetragen hatte.
Die Diskussion über Tariftreue, Mindestlöhne und Lohndumping ist hochaktuell. Die gro- ße Koalition in Berlin kann sich nicht über einen einheitlichen bundesweiten Mindestlohn einigen und schleppt sich dahin über Änderungen im Entsendegesetz.
Die Tariftreue-Gesetze der Länder sind gefährdet durch die neue EuGH-Rechtsprechung vom 3. April 2008 zu Teilen des niedersächsischen Vergabegesetzes. Ich nenne eine wesentliche Begründung sehr verkürzt und plakativ. Der Wettbewerbsvorteil ausländi- scher Firmen bestünde in den geringeren Lohnkosten. Wenn sie diesen Wettbewerbsvor- teil nicht nutzen dürften, würden sie vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Tariftreue- verpflichtung stelle daher eine Beeinträchtigung dieser Firmen dar. Tariftreue bewirke laut Gericht deshalb gerade nicht eine faktische Gleichstellung mit deutschen Arbeitneh- merInnen. Das ist eine Argumentation auf die man erst mal kommen muss. Das hat das EuGH aber so gemacht beim seinem Urteil zum niedersächsischen Vergabegesetz.
1/2 In der Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 wurde eine Entschließung der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen zum europarechtskonformen Entgeltschutz bei öf- fentlichen Aufträgen eingebracht. Ausgangspunkt dieses Entschließungsantrags war das schon erwähnte Urteil des EuGH, wonach Tariftreueregelungen gegen die sogenannte Entsendungsrichtlinie der EU verstoßen sollen. In der Bundesratssitzung fand diese Ent- schließung keine Mehrheit. Die entsprechenden Ausschüsse des Bundesrates hatten empfohlen, die Entschließung nicht zu fassen.
Zum Verhalten der Landesregierung bei dieser Bundesrats-Entschließung haben die Grünen eine Kleine Anfrage gestellt und über die Antworten sind wir doch sehr verwun- dert.
Die Vertreter des Landes Schleswig-Holstein hatten sich zu der Entschließung im Bun- desrat enthalten. Auf die Frage des warum antwortet die Landesregierung, auf Grund un- terschiedlicher, auch juristischer, Bewertungen konnte die Entschließung nicht unterstützt werden.
Offensichtlich ist der Landesregierung das eigene Tariftreuegesetz schnurzegal. Die Landesregierung zeigt durch ihre schlaffen Antworten, dass sie kein Herzblut für das Thema Tariftreue übrig hat. Fest steht, diese Landesregierung wird nicht aktiv, um Ar- beitnehmerInnen vor Dumpinglöhnen zu schützen.
Im Gegenteil: mit dem Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 26.5.08 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei neuen Vergabeverfahren eine Tariftreueerklärung nicht mehr ein zufordern ist. Sind eigentlich auch SozialdemokratInnen Mitglied dieser Regie- rung und wenn ja, wo bleibt ihr Einsatz für menschenwürdige Entlohnung?
Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt den Antrag des SSW, der die Landesregierung auffordert eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, den EU-Rechtsrahmen so zu ändern, dass Tariftreueregelungen weiterhin anwendbar sind.

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