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16.07.08 , 16:01 Uhr
FDP

Heiner Garg: Staatliches Preisdiktat ist der falsche Weg!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 213/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 16. Juli 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Wirtschaft/Arbeit/Tariftreue
Heiner Garg: Staatliches Preisdiktat ist der falsche Weg! In seinem Redebeitrag zu TOP 13 (Sicherung des Tariftreue-Gesetzes) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Der Europäische Gerichtshof hat am 3. April 2008 entschieden, dass die Tariftreueregelung des niedersächsischen Vergabegesetzes nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes verstößt die niedersächsische Tariftreueregelung gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 49 des EG- Vertrages. Begründung: Die Vergabe an Nachunternehmer, also private Aufträge, dürfen nicht einer Tarifbindung unterliegen, wenn keine für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge existieren. Und diese existieren nicht. Der vom SSW vorliegende Antrag versucht nun erstens über eine Bundesratsinitiative das EU-Recht zu ändern, um das Schleswig- Holsteinische Tariftreuegesetz zu retten. Das ist eine mögliche Reaktion auf das Urteil – allerdings meines Erachtens keine gebotene Reaktion. Und zweitens versucht der SSW-Antrag in Schleswig-Holstein Allgemeinverbindlichkeitsregelungen zwingend vorzuschreiben. Das ist meines Erachtens eine falsche und sogar schädliche Reaktion.
Denn was will der SSW? Er will ganz erheblich in die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie eingreifen. Und er will faktisch die bestehenden ausgehandelten Tariflöhne zu Mindestlöhnen machen. Das ist nicht anderes als ein staatliches Preisdiktat! Vielleicht sollte der SSW zur Kenntnis nehmen, dass sich z.B. die IG Bau strikt weigert, ihren ausgehandelten Branchenmindesttarif, der immerhin bei 12,50 Euro pro Stunde liegt, durch eine generelle allgemeinverbindliche Regelung ersetzen zu lassen. Die Gewerkschaften wollen das aus gutem Grund gar nicht. Denn es war gute und bewährte Praxis, die Löhne frei von staatlicher Einflussnahme in Tarifverträgen zu regeln. Die Beteiligten vor Ort können allemal besser die wirtschaftliche Situation der Branche und der Unternehmen beurteilen und sinnvolle Arbeitsbedingungen vereinbaren, als der staatliche Zwang es kann. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Hinzu kommt, dass die allgemeinverbindliche Festsetzung von Mindestlöhnen absolut unsozial ist. Sie gefährdet alle Arbeitsplätze, deren bisherige Entlohnung niedriger war, als das staatlich fixierte Mindestniveau. Viele Menschen werden ihre Arbeitsplätze verlieren, weil die Stellen wegrationalisiert werden müssten, ins kostengünstigere Ausland verlagert werden müssten oder in die Schwarzarbeit abgedrängt werden. Und das bislang vorrangig verfolgte Ziel, die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener zur stärken, wird komplett ad absurdum geführt. Durch die hier geplante Regelung werden gerade Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Berufsanfänger ihrer Chancen auf einen Arbeitsplatz beraubt, da ihre im Verhältnis geringere Produktivität keine höheren Löhne zulässt. Eine solche Regelung wäre zutiefst unsozial! Oder um es zugespitzt zu formulieren: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne machen Arme ärmer und Reiche reicher. Eine Regelung, die ein solches Ergebnis produziert, lehnt die FDP aufs schärfste ab!
Grundsätzlich gilt: Jedes Vergabegesetz ist ein Eingriff in den Wettbewerb. Der Wettbewerb wird dadurch behindert, dass es zu keiner Preisfindung über den Markt kommt. Dies gilt erst recht dann, wenn über die Hintertür des Vergabegesetzes nun auch noch flächendeckende Mindestlöhne für gesetzlich allgemeinverbindlich erklärt werden. Denn diese haben per Definition zum Ziel, einen Wettbewerb gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Missbrauch des Arbeitsrechts hätte dadurch eine neue negative Qualität erreicht. Und Verlierer sind bei einer solchen Regelung nicht nur die Geringqualifizierten, die Langzeitarbeitlosen und die Berufseinsteiger. Verlierer sind bei einer solchen Regelung auch die Verbraucher, die die Dienste nunmehr zu überhöhten Preisen bezahlen müssen.
Und nicht zuletzt ein Blick zurück zeigt, wie schädlich solche Regelungen für die Gesamtwirtschaft sind. Insbesondere um die Konkurrenz aus dem Ausland abzublocken, wurden Mitte der 90er Jahre Mindestlöhne in der Bauwirtschaft vereinbart. Ergebnis: Unzählige Bauunternehmen mussten Insolvenz anmelden und die Hälfte der Beschäftigten in der Bauwirtschaft hat ihre Jobs verloren. Zudem sind starke Anreize entstanden, die Mindestlöhne zu unterlaufen. Die Schwarzarbeit blühte auf und hinterließ in der deutschen Volkswirtschaft einen Milliardenschaden! Eine ähnliche Entwicklung beobachten wir derzeit bei den Postdienstleistern und bei der Zeitarbeit.
Die FDP-Fraktion will keine staatlich erzwungenen Firmenpleiten und Massenentlassungen in Schleswig-Holstein. Daher werden wir dem Antrag des SSW nicht zustimmen“, so Garg abschließend.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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