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Wolfgang Kubicki zum Verfassungsschutzgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 214/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 16. Juli 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ VerfassungsschutzWolfgang Kubicki zum Verfassungsschutzgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Verfassungsschutzgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Es wird niemanden in diesem Hause verwundern, dass wir den vom Innenminister vorgelegten Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes mit großer Skepsis sehen.Es ist wieder einmal ein Gesetzentwurf aus dem schwarz-roten Kabinett, der weitere Eingriffsbefugnisse in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger vorsieht, aber keine fachlich saubere inhaltlichen Begründung für deren Notwendigkeit liefert.Bei der Lektüre des Gesetzentwurfes und insbesondere seiner Begründung erschleicht einen das Gefühl, dass es weniger der eigenen Überzeugung des Innenministers, sondern vielmehr dem Koalitionsvertrag geschuldet ist, dass wir heute über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes debattieren. Die SPD hatte im Koalitionsvertrag schließlich versprochen, die Eingriffsbefugnisse unseres Verfassungsschutzes denen des Bundes anzupassen.Und genau das geschieht jetzt. Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes wird ausgeweitet.Weitgehende Auskunftspflichten von Telekommunikationsanbietern, Kreditinstituten, Luftfahrtunternehmen oder Postdienstleistern gegenüber dem Verfassungsschutz werden im Gesetz verankert.Es werden Kompetenzen zur Erhebung von Daten Minderjähriger eingeführt und die Möglichkeiten zur Handyortung erleichtert.Und wenn es auf den ersten Blick etwas wirklich Positives an diesem Gesetzentwurf gibt, dann, dass die nachrichtendienstlichen Mittel, die künftig eingesetzt werden dürfen, nun durch dieses Gesetz festgeschrieben und nicht mehr im Rahmen einer Dienstvorschrift geregelt werden.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Adressaten der Überwachung sind künftig so genannte Zielpersonen, deren Kontaktpersonen oder so genannter Nachrichtenmittler. Das kann insbesondere für die im Gesetz geregelten Kontaktpersonen ernsthafte Konsequenzen haben. Wer in irgendeiner Art zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten Zielperson in persönlichem oder geschäftlichem Kontakt steht – auch ohne zu wissen, dass es sich bei dem Freund oder Geschäftspartner um eine solche Zielperson handelt – der kann künftig planmäßig beobachtet werden, es können verdeckte Bild- und Tonaufnahmen gefertigt und das Telefon überwacht werden. Zum wiederholten Male fehlt es an einer wirklichen Begründung für die im Gesetz festgeschriebenen Maßnahmen. Vom aktuellen Verfassungsschutzbericht wird sie nicht geliefert, denn die dortige Aussage zur Lage in Schleswig-Holstein lautet: Es ist auch mit den bisherigen Möglichkeiten alles unter Kontrolle. Hier wird der Innenminister noch genauer im Ausschuss argumentieren müssen, um inhaltlich zu überzeugen. Als wahre Farce hat sich mittlerweile der Hinweis des Innenministeriums erwiesen, dass der Gesetzentwurf keine Auswirkungen auf die private Wirtschaft haben wird. Ich möchte hierzu einen Satz aus dem Gesetzentwurf zitieren: „Im Übrigen stehen den Belastungen der Unternehmen Einsparungen gegenüber, die sich aus einer verbesserten Sicherheitslage und der ungestörten Entwicklung der Volkswirtschaft ergeben.“ Das ist schlichter Quatsch. Hierzu Folgendes: Am 25. Juli 2008 wird es eine Veranstaltung der IHK Flensburg geben. Der Titel lautet: „Geschäftsreisende im Visier fremder Nachrichtendienste“, und die Einladung führt wie folgt aus: „In der globalisierten Welt wird es für Unternehmen immer wichtiger, Standorte im Ausland zu gründen und Kontakte vor Ort zu knüpfen. Weltweite Geschäftsreisen sind heute daher auch für kleine und mittelständische Unternehmen unverzichtbar. Doch wer auf Geschäftsreise geht unterliegt auch einem erhöhten Risiko, Opfer von Know- how-Diebstahl zu werden. Was sich nach James Bond anhört, ist für viele Geschäftsleute bereits Realität geworden – mit erheblichen finanziellen Schäden.“ Die Wirtschaft macht also mittlerweile Fortbildungen darüber, wie man Geschäftsbeziehungen knüpfen oder aufrecht erhalten kann, ohne in den Focus von Nachrichtendiensten zu gelangen. Wer vor diesem Hintergrund sagt, dass sich die übertriebene Sicherheitsgesetzgebung der letzten Jahre auch wirtschaftlich nicht nachteilig auswirkt, der hat schlechthin nichts verstanden. Für viele Unternehmen ist Datenschutz und Datensicherheit ihrer Geschäftsgeheimnisse essentiell für ihr Überleben. Einen Satz, der mir am Montag anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Landeszentrums für den Datenschutz in Schleswig-Holstein sehr gefallen hat, möchte ich zum Abschluss meines Beitrages noch kurz zitieren: „Das Grundgesetz beginnt nicht mit dem Staat, nicht mit der Gesellschaft, sondern mit dem Einzelnen, seiner Würde, seiner Privatheit, die zu schützen Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist.“ Das muss der Maßstab sein, unter dem wir diesen Gesetzentwurf diskutieren.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/