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16.07.08 , 16:33 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 9: Eine klare gesetzliche Regelung muss zügig erreicht werden

Innenpolitik
Nr. 264/08 vom 16. Juli 2008
Peter Lehnert zu TOP 9: Eine klare gesetzliche Regelung muss zügig erreicht werden
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Wieder einmal beschäftigen wir uns mit der Frage über die Ausgestaltung des Wahlrechtes. Heutige Grundlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem zwei konkrete Punkte aufgegriffen werden, von denen einer bereits bei der Feststellung der Kommunalwahlergebnisse eine wichtige Rolle gespielt hat.
Lassen Sie es mich vorneweg sagen: Die möglichen Änderungen gelten selbstverständlich erst für künftige Wahlen. Sie sollten im Übrigen sowohl für das Gemeinde- und Kreiswahlrecht sowie das Landeswahlrecht gelten.
Deshalb sollten wir uns mit der entsprechenden Thematik auch ausführlich im zuständigen Fachausschuss beschäftigen und dabei alle Gesichtspunkte umfassend beleuchten.
Einige grundsätzliche Ausführungen gestatten Sie mir allerdings trotzdem an dieser Stelle.
Bei der Frage des Sitzverteilungsverfahrens gibt es bereits seit vielen Jahren
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zwischen großen und kleinen Parteien. Dies führt in der Regel dazu, dass die kleineren Parteien das ihnen vorteilhafter erscheinende Verfahren im Rahmen von Koalitionsvereinbarungen durchsetzen.
Wir als CDU-Landtagsfraktion befürworten die Beibehaltung des bewährten Verfahrens nach d´Hondt und halten dies insbesondere nach Abschaffung der 5 %-Hürde bei Kommunalwahlen für die richtige Entscheidung.
Zu der weiteren Frage der Zahl von Ausgleichsmandaten für erzielte Überhangmandate gibt es inzwischen - wenn ich Ihren Gesetzentwurf richtig interpretiere – drei mögliche Vorgehensweisen.
1. Die Zahl der Ausgleichsmandate darf die Zahl der Überhangmandate nicht übersteigen
2. Die Zahl der Ausgleichsmandate darf höchstens doppelt so hoch sein wie die Zahl der Überhangmandate.
3. Die Zahl der Ausgleichsmandate wird der Höhe nach überhaupt nicht begrenzt und deren Zahl könnte daher mehr als das Doppelte der Überhangmandate ausmachen.
Diese Variante, die von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf jetzt präferiert wird, halte ich für problematisch, da damit ein unkontrolliertes Ansteigen der Sitze verbunden sein könnte.
Deshalb sollten wir ernsthaft über die verbleibenden Alternativen im Ausschuss diskutieren, mit dem Ziel, zügig eine klare gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen.



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