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16.07.08 , 16:50 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Landesarbeitsgemeinschaft Sport- und Justizvollzug

Presseinformation Kiel, den 16.7.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 10 Landesarbeitsgemeinschaft „Sport und Justizvollzug“ Drs. 16/2110

Sport ist bereits heute, auch ohne einen landesweiten Arbeitskreis, ein wichtiger Bestandteil der
Freizeitgestaltung in unseren Justizvollzugsanstalten. Die Gefangenen in Schleswig-Holstein
können körperlich trainieren und Sport treiben, was alle Experten begrüßen. Doch Sport kann
mehr sein als eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Sport ist ein ausgezeichnetes Medium, um im Feld
soziales Lernen den Gefangenen neue Denkanstöße zu vermitteln. Mannschaftsspiele, eventuell
sogar im Ligabetrieb, trainieren soziales Verantwortungsgefühl und stärken die Solidarität.


Außerdem ist Sport im Rahmen von Anti-Gewalt-Programmen ein nicht wegzudenkender
Bestandteil. Um aber dem Sport seine Funktion als Vermittler sozialer Werte zu geben, bedarf es
einiger Anstrengungen. Hessen hat darum einen Arbeitskreis gebildet, die heutige
„Landesarbeitsgemeinschaft Sport und Justizvollzug“. Mit dieser AG wurde ein dichtes Netz
zwischen den Anstalten, dem Justizministerium und dem Landessportbund geknüpft. 2
Die guten Kontakte zwischen Landessportbund und den Justizvollzugsanstalten ermöglichen es in
Hessen beispielsweise, dass die Sportangebote ständig verbessert werden konnten, indem das
Know-how der Sportexperten des Landessportbundes in die Arbeit vor Ort einfließt.
Ausgangspunkt dafür ist die Qualifizierung der Bediensteten in den JVA zu Sportübungsleitern,
die in Hessen mit einer jährlichen Fortbildungspflicht verbunden ist. Auf diese Weise ist
sichergestellt, dass auch in die Sportangebote für die Gefangenen die neuesten Erkenntnisse
einfließen. Inzwischen ist ein individueller Sportplan für die Gefangenen Bestandteil der
Entlassungsvorbereitung. Das hat sich in Hessen bewährt und kann für uns im Norden als Vorbild
dienen.


Alle diese Maßnahmen profitierten von engagierten Ideengebern und dem sprichwörtlichen
kurzem Draht zwischen Sportfunktionären und den Justizvollzugsanstalten. Die regelmäßigen
Treffen in der Arbeitsgemeinschaft geben den Sportlehren in den Anstalten die Möglichkeit, ganz
unbürokratisch Kontakt zu den Sportfachverbänden herzustellen, was zum Beispiel für den
Aufbau eines Ligabetriebs mit Beteiligung einer Knastmannschaft unverzichtbar ist.
Doch die Hessen haben die Landesarbeitsgemeinschaft, zumindest bis zur Budgetierung der
Anstalten, auch finanziell ausgestattet. Das sieht der vorliegende Antrag nicht vor. Ich möchte
hier klarstellen, dass es mir bei den Mitteln nicht um die Anschaffung einer Tischtennisplatte
geht, sondern um die konzeptionelle Entwicklung eines qualifizierten Sportangebotes in unseren
Anstalten. In Hessen hat die Landesarbeitsgemeinschaft beispielsweise einen Architekten
gewinnen können, der die bauliche Planung der Sporthallen überarbeitet hat.


Diese Beispiele zeigen, dass zur Verbesserung des Sportangebotes in den Anstalten auch
entsprechende finanzielle Mittel gehören. Darum fordert der SSW eine angemessene, finanzielle
Förderung der Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft. Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne im
Ausschuss zu einer Einigung kommen.

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