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Monika Heinold zu Privatschulen und Schulgeldzahlungen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 19 – Sicherstellung der Absetzbarkeit von Claudia Jacob Schulgeldzahlungen für den Besuch von Privatschulen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Monika Heinold E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 275.08 / 16.7.2008Absetzbarkeit von Schulgeld: Landesregierung darf sich in Berlin nicht wieder abbügeln lassenDie Grüne Landtagfraktion stimmt dem Antrag von CDU und SPD zu, mit dem gefordert wird, dass die steuerliche Absetzbarkeit auch bei privaten Berufsbildenden Schulen er- halten bleibt. Wir halten es für ungerecht und systemwidrig, wenn bei der Absetzbarkeit von Privatschulkosten die Kosten der privaten Berufsbildenden Schulen außen vor blei- ben.Die Bundesregierung muss das geltende Steuerrecht ändern. In einem Urteil des Euro- päischen Gerichtshofes vom September 2007 wurde festgestellt, dass die geltende Re- gelung zum steuerlichen Abzug von Schulgeld europarechtswidrig ist. Mit dem Jah- resteuergesetz 2009 will die Bundesregierung diese notwendigen Veränderungen nun umsetzen.Die bisherige Gesetzeslage sieht den Sonderausgabenabzug von Schulgeld vor, wenn das Kind eine Ersatzschule oder eine allgemeinbildende Ergänzungsschule besucht. Diese Schulen müssen durch die Bundesländer anerkannt und genehmigt werden.Für entsprechende Schuleinrichtungen im übrigen Europa gilt diese Regelung nicht: Sie sind von der steuerlichen Begünstigung ausgenommen. Das ist ein Verstoß gegen das EU-Recht. Zukünftig muss Deutschland Privatschulen in der EU gleich behandeln und die Bundesregierung will dieses nun umsetzen.1/2 Teil der neu vorgesehenen Regelung ist es auch, dass zwar das Schulgeld in Höhe von bis zu 30 Prozent weiterhin als Sonderausgabe abgesetzt werden darf, dass es gleich- zeitig aber eine Begrenzung auf einen steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 Eu- ro jährlich gibt.Weiterhin muss die begünstigte Schule zu einem allgemeinbildenden Schul- oder Jahr- gangsabschluss führen, der von der Kulturministerkonferenz oder einem Kulturministeri- um anerkannt wird.Warum die Bundesregierung im Zuge dieser Veränderung keine steuerliche Absetzbar- keit des Schulgeldes bei Berufsbildenden Schulen vorsieht bleibt ihr Geheimnis. Logisch erklären lässt sich das nicht und wir lehnen diese geplante Regelung ab.Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Bundesregierung zunächst plante, die Ab- setzbarkeit der Schulkosten generell zu streichen. Auch vorherige Bundesregierungen haben das schon mal versucht, sind damit aber immer gescheitert.Denn durch das zum Teil sehr hohe Schulgeld von Schulen in freier Trägerschaft sind die Eltern schon jetzt oft hoch belastet, und als normale Steuerzahler finanzieren sie ja au- ßerdem auch noch das allgemeine staatliche Bildungswesen über ihre Steuergelder mit.Sozial ausgewogen scheint uns die jetzt vorgesehene Begrenzung der Absetzbarkeit auf 3.000 Euro pro Jahr zu sein. Grundsätzlich ist eine Lösung über steuerrechtliche Sonder- tatbestände immer schwierig, da Besserverdienende hiervon mehr profitieren als Gering- verdiener.Solange es in Deutschland eine nicht ausreichende Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft gibt, muss die hohe Eigenbeteiligungen der Eltern zumindest steuerlich eine Berücksichtigung finden. Und das muss dann natürlich auch für die Berufsschulen gelten, alles andere wäre ungerecht.Wir hoffen, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung mit ihrem Einsatz in Berlin diesmal mehr Erfolg hat als bei anderen Projekten, wo sie, wie bei den Kosten der Unter- kunft, in Berlin einfach abgebügelt wurde. ***