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17.07.08 , 12:03 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur stationären Versorgung in Schleswig-Holstein

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 24 – Sicherstellung der stationären Versorgung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel in Schleswig-Holstein Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Dazu sagt die gesundheitspolitische Mobil: 0172 / 541 83 53 Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Angelika Birk: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 278.08 / 17.7.2008

Bürgerversicherung statt Zwei-Klassen-Gesundheitssystem
Die Krankenhäuser haben es nicht leicht. Das wissen wir alle. Deshalb haben wir in diesem hohen Haus schon im Jahr 2006 eine zweite Konvergenzphase zur Angleichung der Basis- fallwerte auf ein bundesweit einheitliches Niveau gefordert. Passiert ist seitdem nichts. Das gut vermarktete Engagement von Gesundheitsministerin Trauernicht hatte auf Bundesebene leider keine Früchte getragen. Ganz im Gegenteil, die zusätzliche Solidarabgabe der Kran- kenhäuser in Höhe von 0,5 Prozent hat die Situation weiter verschärft. Dafür ist die Große Koalition in Bund und Land verantwortlich.
Nun endlich scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Die Gesundheitsministerkonferenz unter Vorsitz Schleswig-Holsteins hat sich nach schwerem Ringen auf einen Forderungskata- log für die Krankenhäuser geeinigt. Aber eine Beschlussfassung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Forderungen auch Wirklichkeit werden. Vieles liegt auf der Bundesebene, anderes ist in den Ländern. Da haben noch viele ein entscheidendes Wörtchen mitzureden: Bundes- gesetzgeber, Bundesregierung, Länderparlamente und Länderregierungen, „last but not le- ast“ die Krankenkassen.
Also, wer hilft den Kliniken? Und wer hilft den PatientInnen? Denn man darf eines nicht ver- gessen, Krankenhäuser sind kein Selbstzweck an sich. Krankenhäuser sind zur bestmögli- chen Behandlung von Patienten da. Und PatientInnen wiederum sind BeitragszahlerInnen. Wenn also am Ende eine Mehrvergütung der Kliniken ausschließlich aus Beitragsmitteln be- zahlt werden muss, beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Genau dies haben Kran- kenkassen und Bundesgesundheitsministerin aber aus den Ergebnissen der Gesundheitsmi- nisterkonferenz heraus gelesen.
1/3 Seit Einführung der Fallpauschalen ist nicht alles besser geworden. Die Gewinnmargen las- sen sich nicht mehr durch möglichst lange Liegezeiten beeinflussen. Heute bekommt nur neues Geld, wer eine neue PatientIn aufnimmt. Auch auf die Gefahr, dass die neue PatientIn eigentlich ein alter ist. Einer den man am Vortag aus der Inneren entlassen hat, um ihn am Folgetag in die Urologie einzuweisen. Fallpauschalen führen zu mehr stationären Aufenthal- ten und mehr Operationen.
Ein weiteres Problem sind blutige Entlassungen. Vorzeitige Entlassungen, um das Bett für den nächsten Fall und damit neues Geld frei zu machen. Umso schwerwiegender ist eine frühe Entlassung, wenn kein sorgfältiges Entlassmanagement stattfindet und die ambulante Versorgung zu Hause ungeregelt bleibt. Dies findet aber häufig nicht statt, weil das entspre- chende Personal nicht vorahnden ist.
Der Kostendruck der Krankenhäuser wächst und wächst. Das EU-Urteil zur Arbeitszeit zwingt dazu, neue ärztliche Arbeitszeitmodelle einzuführen. Die Tarifabschlüsse waren zwar längst überfällig und sie sind mehr als angemessen, aber sie produzieren zusätzliche Kosten. Viele Krankenhäuser zahlen weit unter Tarif und überschreiten damit schon einmal die Gren- zen der Legalität.
Die Möglichkeiten des „out-sourcing“ im nicht medizinischen und nicht pflegerischen Bereich sind in den meisten Klinken längst ausgeschöpft. Wirtschaftverbünde von Krankenhäusern sind an der Tagesordnung. Wo kann also noch gespart werden? Personalabbau, allem voran in der Pflege! Nach Angaben der Krankenhausgesellschaft ist in den letzen 15. Jahren jeder siebte Arbeitsplatz in der Pflege abgebaut worden. Das bedeutet, dass eine Pflegekraft heute 25 Prozent mehr PatientInnen zu betreuen hat. Wie soll eine Krankenbehandlung ohne aus- reichende Pflege funktionieren? Gar nicht, so viel ist klar. Was also ist zu tun? Welche kon- kreten Maßnahmen fordert die Gesundheitsministerkonferenz?
Erstens: der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser soll ab dem kommenden Jahr wieder weg fallen. Das ist gut und das hat Bundesgesundheitsministerin Schmidt bereits zugesagt. Bleibt zu hoffen, dass der Koalitionspartner in Berlin da keinen Strich durch die Rechnung macht.
Zweitens: eine angemessene Erstattung der Tarifsteigerungen muss geleistet werden. Gut und schön. Die bisherigen Indexe sind dazu ungeeignet. Der Finanzmechanismus des Sys- tems der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRG) muss um einen Lohnkosten angemessen abbilden. Wer diese Kompensation übernehmen soll, bleibt aller- dings ungesagt. Da es sich eindeutig um Betriebs- und nicht Investitionskosten handelt, sind im Prinzip die Krankenkassen dran und das bedeutet die BeitragszahlerInnen.
Drittens: eine neue zusätzliche Pflegepauschale muss her – ohne bürokratischen Aufwand. Das finde ich auch. Ungelöst allerdings: wer bezahlt die Pauschale, wie hoch ist sie, wonach bemisst sie sich, wie wird sie so zweckgebunden, dass auch wirklich zusätzliche Pflegekräfte eingestellt werden? Das sind mehr Fragen als Lösungen. Viertens: zur Realisierung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes soll ein Arbeitskreis ge- bildet werden. Prima! Man darf gespannt sein zu welchem Ergebnis der am Ende kommen wird. Natürlich haben die Bundesländer – je nach dem an welchem Ende der Vergütung sie stehen – unterschiedliche Interessen. Wir alle kennen den Spruch: „Wenn ich nicht mehr wei- ter weis, dann gründ´ ich einen Arbeitskreis.“
Fünftens: Um Einmalmaßnahmen wie die Budgetdeckelanbindung künftig zu verhindern, brauchen wir eine flexiblere und dynamische Bezugsgröße für die Veränderungsrate des Krankenhausbudgets als die Grundlohnsumme. Es sollte ein Mix aus Preisindex, Lohnkos- tensteigerung sein.
Sechstens: Die Länder nehmen ihre Verantwortung in der Investitionskostenförderung wahr. Anderes wäre auch gar nicht möglich, denn so ist es gesetzlich vorgeschrieben. Der Interpre- tationsspielraum, wie und in welchem Ausmaß bleibt unverändert - offen.
Siebtens: mehr tatsächliche Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor, die sich auch vertraglich und ökonomisch abbildet. Hier ist Schleswig-Holstein weiter als andere Bundesländer und deshalb gab es hierfür von Bund und Ländern leider noch keinen kräftigen Rückenwind.
Am Ende sind wir also eigentlich nicht wirklich einen Schritt weiter: Wenig Soforthilfen, keine verbindlichen Zusagen, höchstens ein Schimmer am Horizont.
Es bleibt anzuerkennen, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zur Gesund- heitsministerkonferenz gut funktioniert hat. Und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt dürfte sich gefreut haben, wenn in der Tagespresse transportiert wird, sie habe mehr für die Klinken gewollt, aber die Länder hätten keinen entsprechenden Kompromiss finden können.
Es gibt nur zwei Lösungen für die Krankenhäuser: Die erste favorisieren FDP und CDU: We- niger Pflichtleistungen der öffentlichen Krankenkassen. Mehr Extrarendite aus Behandlungen von PrivatpatientInnen, privaten Zusatzversicherungen und die Aufnahme von ausländischen PatientInnen im großen Stil.
Das ist eine Lösung, die Gesellschaft spaltet. Wir verfolgen eine solidarische. Wer den Ge- sundheitsstandort Schleswig Holstein und das Rückrat seine Krankenhäuser retten will, muss auf Bundesebene für eine Bürgerversicherung antreten, muss reichere BeitragszahlerInnen mehr in die Pflicht nehmen mit höheren Beiträgen und Menschen mit geringem Einkommen und ihre Arbeitsgeber. Schleswig-Holstein ist wie kein anderes Land vom Gesundheitssektor abhängig und gleichzeitig gut aufgestellt. Wir sind das Land, das diese Vorschläge in die Bundesdebatte einbringen muss. Durch eine höhere Steuerbeteiligung am Gesundheitssek- tor von hohen Lohennebenkosten entlasten
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