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Rolf Fischer zu TOP 18: Minderheitenschutz und -förderung im Grundgesetz verankern
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 17.07.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 18, Öffnungsklausel im Grundgesetz für Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in der Minderheitenpolitik (Drucksache 16/2149)Rolf Fischer:Minderheitenschutz und -förderung im Grundgesetz verankernDer Antrag des SSW nimmt ein Problem auf, das wir im Ausschuss besprechen müs- sen. Insbesondere, weil es auch um rechtliche Fragen geht, die im Zusammenhang mit der Föderalismusreform I zu diskutieren sind und die mit den Begriffen „Kooperati- onsverbot“ und „Öffnungsklausel“ beschrieben werden und sich auf einen möglichen Unterschied zwischen Verfassungstheorie und politischer Praxis beziehen.Dafür ist der Ausschuss der richtige Ort. Ich möchte an dieser Stelle zwei weitere Punkte des Antrages aufnehmen, die ich unter minderheitenpolitischen Aspekten an- sprechen möchte: Zum einen die Frage nach der Verantwortung des Bundes für die Weiterentwicklung der Minderheitenpolitik; zum zweiten die generelle Frage der Ver- ankerung von Schutz und Förderung der traditionellen Minderheiten im Grund- gesetz.Der Bund bekennt sich zu seinen traditionellen Minderheiten und Volksgruppen; nicht zuletzt die Vorstellung unserer Kompetenzanalyse im Bundestag vor wenigen Wochen war dafür ein eindrucksvolles Beispiel. Es geht um die Frage, ob dieses Engagement sich auch auf Dauer und kontinuierlich finanziell weiterentwickelt. Wir müssen deshalb durchaus kritisch auf die aktuellen Probleme des Bundes mit den Sorben, ihrer Stif-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-tung und dem abgelaufenen Finanzierungsabkommen schauen, die Hintergrund des Antrages sind.Die finanzielle Förderung der vier traditionellen Minderheiten darf sich nicht prinzipiell, nicht grundsätzlich unterscheiden; es gibt unterschiedliche Höhen der Förderung, den regionalen Bedingungen jeweils angepasst, das ist auch richtig; es kann aber nicht so sein, dass hier ein Prinzip infrage gestellt wird. Diesen Eindruck kann man aber be- kommen, wenn man die aktuelle Debatte in Sachsen und Brandenburg verfolgt. Das allerdings wäre fatal und spätestens an dieser Stelle müssen uns die Vorgänge in Cottbus oder Bautzen interessieren, denn hier könnten sich durchaus negative Folgen auch für unsere Minderheiten ergeben.Dies führt mich zum zweiten Punkt: Eine Verankerung von Schutz und Förderung im Grundgesetz könnte hier Sicherheit geben. Wir fordern – auch in diesem Landtag – seit langer Zeit diese Verankerung, nach dem Vorbild unserer Landesverfassung und ihrer Staatsziele.Dies würde nicht nur den nationalen Minderheiten und Volksgruppen helfen, dies wür- de nicht nur die nationale Zuständigkeit festschreiben, dies würde vor allem die Um- setzung der eingegangenen Verpflichtungen wesentlich erleichtern, wie der Spra- chencharta und dem europäischen Rahmenabkommen zum Schutz der Minderhei- ten, die eben auch uns in Schleswig Holstein betreffen. Ich würde mir übrigens in die- sem schwierigen Zusammenspiel zwischen zuständiger Bundesebene und ausführen- der Landesebene eine stärkere Rolle des Minderheitenbeauftragten auf Bundesebene wünschen.Es ist auch seine Aufgabe, die minderheitenpolitische Praxis in der Bundesrepublik zu beobachten und eben gegebenenfalls auch zu beeinflussen. Das passiert mir zu we- -3-nig; darüber sollten wir mit ihm sprechen. Alles andere können wir in den Ausschuss- beratungen besprechen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.