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Monika Heinold zur Minderheitenpolitik
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 18 – Öffnungsklausel im Grundgesetz für Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in der Minderheitenpolitik Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Internet: www.sh.gruene-fraktion.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold: Nr. 282.08 / 17.7.2008Minderheiten müssen uns – auch finanziell – etwas wert seinUnser Gesellschaftsbild geht von der individuellen Entfaltung möglichst unterschiedlichs- ter Lebensformen und Lebensverläufe aus. Das gilt für alle Menschen. Das gilt insbe- sondere aber auch für nationale Minderheiten. Insofern ist die Befreiung des SSW bei den Landtagswahlen von der Fünf-Prozent-Klausel eine konsequente und nach wie vor vorbildliche Einrichtung für ganz Europa.Nach langwierigen Auseinandersetzungen, die schließlich zur Teilung des ehemaligen Herzogtums Schleswig geführt haben, haben wir gelernt, dass im Umgang miteinander Toleranz, Einfühlungsvermögen und die Achtung des anderen wichtiger sind, als gesetz- liche Regelungen, dass es aber genauso wichtig ist, Rechte in der Verfassung des Bun- des und des Landes festzuschreiben.Nach wie vor ist Artikel 3 unseres Grundgesetzes die Norm, die jederfrau und jedermann das Recht auf Gleichheit und auf Achtung und Wahrung seiner ethnischen kulturellen I- dentität gewährleistet.In der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist auch die Grundlage für ihre Entfal- tung und die Bewahrung der Identität von Dänen und Friesen verankert. Artikel 5 Absatz 2 der Landesverfassung lautet: „Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwir- kung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die nationale dänische Minderheit und die frie- sische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“1/2 Neben diesem verfassungsrechtlichen Schutz dürfen wir aber ein wichtiges Ziel nicht aus den Augen verlieren: Die wirksame Förderung der Minderheitenkulturen bedarf auch aus- reichender Haushaltsmittel im Bund wie in den Ländern.In den letzen Jahren war das für meine Fraktion immer Leitlinie der Haushaltsberatun- gen.Da wir in der Bundesrepublik nur drei Bundesländer - Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen – mit autochthonen nationalen Minderheiten haben, meint der Rest der Bundesrepublik, dass das ein Thema ist, das nur diese Länder betrifft. Es geht hier aber um die Frage des Schutzes und der Förderung von nationalen Minderheiten und Volks- gruppen und zwar eben nicht nur als eine Aufgabe der Landesparlamente, sondern als eine nationale Aufgabe, eine Aufgabe der ganzen Bundesrepublik.Dänen, Friesen, Sorben, deutsche Sinti und Roma sind eben nicht nur schleswig- holsteinische Minderheiten, sondern Minderheiten der Bundesrepublik. Der Schutz und die Bewahrung der Rechte und Identitäten von Minderheiten ist Grundsatz unserer Poli- tik, Grundsatz der Politik dieses Landes, aber auch Grundsatz der Bundesrepublik Deutschland.Die angemessene Förderung der nationalen Minderheiten und ihrer Einrichtungen gera- de im Lichte der internationalen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland und des europäischen Rechtes sind notwendigerweise mit wachsenden Ausgaben und Lasten verbunden, die die Länder treffen.Da der Bund eine klare Tendenz zeigt, sein finanzielles Engagement für nationale Min- derheiten zu reduzieren – was man am Beispiel der Verhandlungen zur Verlängerung des Finanzierungsabkommens für die Stiftung für das sorbische Volk sieht – ist es not- wendig, das mit der Föderalismusreform eingeführte Kooperationsverbot im Falle der Minderheitenpolitik aufzuheben, da es einen Minderheitenschutz nach Kassenlage nicht geben darf.Gerade hier in Schleswig-Holstein wirken die Minderheiten kulturell bereichernd und sind ein wichtiger Ausdruck unserer kulturellen Vielfalt. Vor allem im deutsch-dänischen Grenzland sind die Minderheiten zu wichtigen Brückenbauern diesseits und jenseits der Grenze geworden und die Arbeit, die dort geleistet wird, hat meinen Respekt und meine Anerkennung.Deshalb sollten wir hier einen Beschluss fassen, der unseren politischen Willen bekräf- tigt, autochthonen Minderheiten nicht nur ideell, sondern auch finanziell zu unterstützen. ***