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Monika Heinold zur Landesfürsorgeerziehung / Glückstadt
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 25 – Entschließung des Landtages zur Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Unterbringung und Zwangsarbeit von Kindern und Jugendlichen in ehemaligen Heimen der Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Landesfürsorgeerziehung Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Internet: www.sh.gruene-fraktion.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold: Nr. 281.08 / 17.7.2008Menschenrechtsverletzungen muss man beim Namen nennenEhemalige Heimkinder der 50er und 60er Jahre haben begonnen, offen über ihr Schick- sal zu reden: Darüber, wie es war, physischer wie psychischer Gewalt ausgeliefert zu sein, sexueller Gewalt ausgeliefert zu sein, von BetreuerInnen und anderen „Heimzöglin- gen“ gedemütigt zu werden. Wie es war, in Anstaltskleidung ohne Vergütung und Sozial- versicherung hart arbeiten zu müssen.Wer behauptet, die Praxis der damaligen Landesfürsorgeerziehung entsprach den ge- sellschaftlich akzeptierten Erziehungsmethoden der 50er, liegt falsch. Zwar gab es bis 1958 das väterliche Züchtigungsrecht und erst 1980 wurde der Begriff der „elterlichen Gewalt“ durch die „elterliche Sorge“ ersetzt, aber die Praxis der Landesfürsorgeerzie- hung war schon nach damaligem Recht menschenrechtswidrig und meilenweit von der erziehungswissenschaftlichen Fachdiskussion überholt.Schleswig-Holstein hätte sich an Ländern wie Hessen oder Rheinland-Pfalz orientieren können, die schon in den 40er Jahren ein striktes Verbot körperlicher Züchtigung in der öffentlichen Erziehung aussprachen. Statt dessen praktizierte Schleswig-Holstein insbe- sondere in Glücksstadt die harte Linie: Die MitarbeiterInnen waren in der Regel nicht pä- dagogisch ausgebildet, der bauliche Zustand war schlecht.Obwohl die meisten Jugendlichen nicht aufgrund krimineller Delikte eingewiesen wurden, gab es gefängnisähnliche Zustände, einschließlich einer Isolierzelle. Erniedrigungen und Misshandlungen, Willkür und Machtmissbrauch und das Prinzip unter den Heimkindern gedemütigt zu werden oder andere zu demütigen, führten dazu, dass sich Suizidversu- che häuften.1/2 Eine Fürsorgerin des Jugendamtes Pinneberg schrieb 1969 an das Landesjugendamt, dass die Zustände in Glücksstadt jeder Menschenwürde widersprächen. Im selben Jahr stellte die Heimaufsicht fest, dass das Einsperren der Zöglinge rechtswidrig sei und for- derte wegen mangelnder pädagogischer Einwirkung, keine Jugendlichen mehr nach Glückstadt einzuweisen. Dennoch wurde das Heim erst 1974 geschlossen – als es wirt- schaftlich nicht mehr rentabel war!Trotz all dieser Erkenntnisse tun sich die Träger der damaligen Heime schwer damit, die Vergangenheit aufzuarbeiten, sich für Entschädigungszahlungen einzusetzen und sich bei den Opfern für begangenes Unrecht zu entschuldigen.Einen Anfang machte der Landeswohlfahrtsverband Hessen, ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, der im April 2006 einstimmig eine Resolu- tion verabschiedete. In dieser spricht er sein tiefstes Bedauern über die damaligen Ver- hältnisse in seinen Heimen aus und entschuldigt sich bei den ehemaligen Bewohnerin- nen und Bewohnern, die körperliche und psychische Demütigungen und Verletzungen erlitten haben. Diese Form der Entschuldigung ist es, die die damaligen Opfer erwarten, um selbst vergeben zu können.Ein ehemaliges Heimkind aus Westuffeln formuliert es wie folgt: „Vergebung ist ein we- sentlicher Schritt auf dem Weg, das Leid, das einem Menschen zugefügt wurde, in sich zu lindern, es gar zu überwinden, denn Vergebung befreit und öffnet neue Horizonte.“Meine Fraktion appelliert an Sie, dass sich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag entschuldigt. So, wie wir es 2001 mit einem einstimmigen Beschluss mit der „Entschlie- ßung zur Beschäftigung von Zwangsarbeitern in Schleswig-Holstein 1939-1945“ getan haben. Es geht darum, denjenigen zu helfen, ihr persönliches Schicksal zu bewältigen, denen damals bildlich gesprochen das Rückgrat gebrochen wurde – in Verantwortung des Landes. Auch erwarten wir, dass der Bundespetitionsausschuss zügig eine bundes- einheitliche Entschädigungslösung erarbeitet und insbesondere Vorschläge macht, wie die geleistete Zwangsarbeit auf die Rentenansprüche angerechnet werden kann.Nachdem die Landesregierung mit dem runden Tisch und der vorliegenden Dokumenta- tion erste wichtige Schritte eingeleitet hat, unterstützen wir die Absicht einer gründlichen wissenschaftlichen Aufarbeitung. Ich würde mich freuen, wenn wir nachdem der Bericht der Landesregierung vorliegt, im Herbst zu einer gemeinsamen Entschließung kommen würden. ***