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Dr. Henning Höppner zu TOP 20: Die Umwandlung des Schulsystems braucht Zeit
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 18.07.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 20: Abschaffung der Regionalschulen und rechtliche Gleichstellung der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Drucksache 16/2162)Dr. Henning Höppner:Die Umwandlung des Schulsystems braucht ZeitDas 2007 vom Landtag beschlossene Schulgesetz ist ein wichtiger Schritt, die deut- sche Sonderentwicklung zu überwinden und Kinder bereits im Alter von zehn Jahren auf leistungsheterogene Schularten zu verteilen, führt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Henning Höppner, aus. Der Umwandlungsprozess ist im Gange. Die Gymnasien bleiben als Struktur erhalten, doch auch sie stehen vor er- heblichen Einschnitten, besonders durch die Verkürzung auf acht Jahre und den Übergang zur Profiloberstufe. Das Schulgesetz trägt nicht nur den pädagogischen Herausforderungen Rechnung, sondern es reagiert auch auf rückläufige Schülerzahlen an allen Schularten. Eltern können sich nach der Grundschule für den acht- oder neun- jährigen Weg zum Abitur entscheiden. Das neue Schulgesetz ist in manchem eine Herausforderung. Es macht keinen Sinn, bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Grund- strukturen der weiterführenden Schulen neu zu definieren. Nach derzeit vorliegenden Daten wird die Gemeinschaftsschule schon 2010 zur stärksten Schulartschule werden.Die Rede im Wortlaut: Die GRÜNEN haben wieder einmal einen von vielen Begleitanträgen zum Schulgesetz vorgelegt, der aus Zeitungsschlagzeilen geboren wurde, nicht aber aus dem Interesse für das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen. Zu Recht schreiben Sie in Ih-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-rem Antrag: „Zurzeit besteht eine große Unsicherheit bei den Eltern, LehrerInnen und bei den Kommunen über die Weiterentwicklung der Regionalschulen.“Ich glaube nicht, dass es unsere Aufgabe sein kann, diese Unsicherheit auch noch weiter zu verstärken. Ich glaube auch, dass Sie sehr wohl einkalkuliert haben, dass Ihr Antrag im weiteren parlamentarischen Verfahren keine Chance auf Weiterbehandlung haben wird.Die Große Koalition aus CDU und SPD hat in den Jahren 2005 und 2006 ein neues Schulgesetz entwickelt, das im Januar 2007 vom Landtag beschlossen wurde. Unser Schulgesetz ist ein wichtiger Schritt dazu, die deutsche Sonderentwicklung zu überwinden und Kinder bereits im Alter von zehn Jahren auf leistungsheterogene Schularten zu verteilen. Es setzt stattdessen auf mehr individuelle Förderung, längeres gemeinsames Lernen und auf das Ziel, dass möglichst kein Jugendlicher ohne einen Abschluss das Bildungssystem verlassen soll.Das neue Schulsystem steht noch nicht fertig da, sondern es entwickelt sich. Wir ha- ben erst zum Beginn des jetzt auslaufenden Schuljahres einige wenige Schulen der neuen Schularten gehabt. Zum in wenigen Wochen beginnenden Schuljahr 2008/09 werden es mehr sein. Dieser Umwandlungsprozess, der nach den Vorgaben des Gesetzes spätestens zum Schuljahr 2010/11 vollzogen sein soll, wird uns noch einige Jahre begleiten.Und wenn die Gymnasien als Struktur erhalten bleiben, stehen auch sie vor erhebli- chen Einschnitten, besonders durch die Verkürzung auf acht Jahre und den Übergang zur Profiloberstufe.Aus sozialdemokratischer Sicht freuen wir uns darüber, dass die von uns in die Dis- kussion geworfene Schulform der Gemeinschaftsschule flächendeckend so gut an- -3-genommen wird - mehr, als wir selbst erwartetet haben. Das Ergebnis der Kommunal- wahlen wird auch dazu führen, dass die bisherigen gallischen Dörfer, die Landes- hauptstadt Kiel und die Hansestadt Lübeck, ihre Verweigerungshaltung gegenüber der neuen Schulart aufgeben. Diese Haltung ist von den Wählerinnen und Wählern nicht belohnt worden ist.Das Schulgesetz trägt nicht nur den pädagogischen Herausforderungen Rechnung, die uns die verschiedenen Leistungstests wie PISA ins Stammbuch geschrieben ha- ben; es reagiert auch darauf, dass wir noch über einen sehr erheblichen Zeitraum hin- weg an allen Schularten rückläufige Schülerzahlen haben werden. Wir haben des- halb für die Schulentwicklungsplanung auch weiterhin stabile Mindestgrößen für die einzelnen Schulen und Schularten vorgesehen, auch, um die vorhandenen Lehrkräfte so wirksam wie möglich einzusetzen, statt an einer Vielzahl viel zu kleiner Schulen die Personalressourcen zu vergeuden. Das bedeutet natürlich auch, dass wir nicht an je- dem Schulstandort ein Gymnasium oder eine Gemeinschaftsschule nebeneinander anbieten können.Sie mahnen in Ihrem Antrag das Wahlrecht der Eltern für den Besuch der weiterfüh- renden Schule an. Das wäre aber auch bei Ihrem Zwei-Säulen-Modell mit Gemein- schaftsschulen und Gymnasien nicht anders, weil bei weitem nicht alle Kinder im Ein- zugsbereich sowohl einer Gemeinschaftsschule als auch eines Gymnasiums wohnen.Unser Schulgesetz garantiert, dass die Eltern sich nach der Grundschule entscheiden können, ob sie ihrem Kind den kürzeren, aber anstrengenderen achtjährigen Weg zum Abitur zumuten wollen oder den anderen, neunjährigen Weg.Das neue Schulgesetz stellt für unsere Schülerinnen und Schüler, für unsere Lehrerin- nen und Lehrer und auch für die Eltern sowie die kommunalen Schulträger in manchen Punkten eine Herausforderung dar. Wir lehnen es deshalb ab, bereits zum jetzigen -4-Zeitpunkt die Grundstrukturen der weiterführenden Schulen neu zu definieren. Wir ste- hen zu dem Schulgesetz, das wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner erarbeitet und in einer nicht mehr zu zählenden Flut von Gesprächen vorbereitet und nachträg- lich erläutert haben.In Schleswig-Holstein können die Schulträger eine Entscheidung treffen, welche Form der weiterführenden Schule neben den Gymnasien sie vorhalten wollen. In der Vergangenheit sind ihnen je nach Stellung im System der zentralen Orte die weiterfüh- renden Schulen zugeordnet worden: Hauptschulen in der Trägerschaft der Gemein- den, Realschulen in der Trägerschaft der zentralen Orte. Die Wahlfreiheit der Schul- träger zwischen Regionalschule und Gemeinschaftsschule halten wir für eine deutliche Stärkung des Selbstverwaltungsrechts, das unseren Gemeinden zusteht. So haben viele Schulträger im Hinblick auf die Hebung der Standortqualitäten ihrer Gemeinden eine Entscheidung zugunsten der Gemeinschaftsschule getroffen. Insbesondere im ländlichen Raum konnte hierdurch ein für die Eltern attraktiveres Schulangebot vor- gehalten werden.Und, was wir Sozialdemokraten für besonders wichtig halten: Deutlich mehr als in der Vergangenheit wird dem Wahlverhalten der Eltern entsprochen. Dieses ist beson- ders wichtig, weil wir natürlich wollen, dass auch Eltern sich in der Schule engagieren. Das tun sie natürlich weniger, wenn eine Schulart nicht ihren Wunschvorstellungen entspricht.Meine Damen und Herren, es sind zum beginnenden Schuljahr 35 Regionalschulen genehmigt worden, sechs davon erst einmal befristet für drei Jahre. Im vergangen Schuljahr wurden sieben Gemeinschaftsschulen eingerichtet, zum Schuljahr 2008/09 weitere 48. Ich selbst habe Kenntnis von 38 Beschlüssen zur Antragstellung für 2009/10. Das wären dann 93. 25 Gesamtschulen sollen den Weg in Richtung Gemein- schaftsschule gehen (von der 26. wissen wir nicht, wie sie sich entscheiden wird). Das -5-wären dann schon 118 Schulen. Gegenüber den 100 Gymnasien wird die Gemein- schaftsschule damit schon 2010 zur stärksten Schulartschule werden. Das ist ei- ne Entwicklung, die wir Sozialdemokraten ausdrücklich begrüßen.Diese Entwicklung wird vor Ort breit getragen, dort über alle Parteigrenzen hinweg, das muss an dieser Stelle deutlich erwähnt werden. Das ist für uns auch ein deutlicher Hinweis, dass unser vor 18 Monaten verabschiedetes Schulgesetz große Akzeptanz findet. Wir alle wissen, dass auch aus diesen Aspekten heraus aus den meisten Bun- desländern mit großer Aufmerksamkeit nach Schleswig-Holstein geschaut wird.Für die SPD gilt jedenfalls, dass wir keine grundsätzlichen Änderungen an der Ar- chitektur unseres neuen Gebäudes namens Schulgesetz in dieser Legislaturperiode vornehmen wollen und werden. Ich beantrage deshalb, den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abzulehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.