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24.07.08 , 12:32 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Beschluss des Innenministeriums zur Mandatsvergabe nach der Kommunalwahl

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 288.08 / 24.7.2008


Der Innenminister nimmt in Kauf, dass gewählte GemeindevertreterInnen ihre Mandate nicht erhalten
Das Innenministerium hat heute angekündigt, nicht gegen Beschlüsse einzelner Vertre- tungen zur Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25. Mai 2008 zu klagen, auch wenn eine höhere Mandatszahl festgelegt wurde, als sie nach der Rechtsauffassung des Innenmi- nisteriums möglich ist. Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Die Ankündigung des Innenministeriums ist ein indirektes Eingeständnis, dass das In- nenministerium in seiner rechtlichen Einschätzung falsch lag. Es kann nicht sein, dass die Frage, ob eine Gemeindevertreterin oder ein Kreistagsabgeordneter in den 15 stritti- gen Kommunen ihr oder sein Mandat erhält, von der Mehrheit der jeweiligen Vertretung abhängt.
Wir empfehlen den betroffenen potenziellen GemeindevertreterInnen in den entspre- chenden Kommunen, die der Rechtsauffassung des Innenministeriums bei der Mandats- vergabe gefolgt sind, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen.
Die Begründung des Ministeriums, dass das Gesetz ohnehin geändert würde, ist abstrus, weil ein geändertes Wahlgesetz keine Auswirkung auf die vorangegangene Wahl haben kann. De facto nimmt damit der Innenminister in Kauf, dass gewählte Gemeindevertrete- rInnen ihre Mandate rechtswidrig nicht erhalten. Das ist nicht akzeptabel.

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