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30.07.08 , 13:15 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Schwarz-rote Ausnahmeregelung Nr. 290.08 / 30.7.2008 gescheitert – auch das schleswig-holsteinische Nichtraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Nichtraucherschutzgeset- zen in Berlin und Baden-Württemberg erklärt die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Wir sind in unserer Kritik an dem löchrigen und halbherzigen schwarz-roten Gesetz heute bestätigt worden. Auch das schleswig-holsteinische Nichtraucherschutzgesetz, das e- benfalls Ausnahmeregelungen für abgeschlossene Raucherräume vorsieht, ist verfas- sungswidrig. Die ewigen Kompromisse der großen Koalition sind einmal mehr geschei- tert.
Die Landesregierung muss jetzt auch in Schleswig-Holstein für konsequenten Nichtrau- cherschutz sorgen und Raucherräume in Gaststätten generell verbieten. Dann sind auch Einraumgaststätten nicht mehr benachteiligt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gab den KlägerInnen Recht: Eine Ungleich- behandlung bestimmter Arten von Gastronomie gegenüber anderen ist nicht zulässig.
Wie eine gerechte Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz aussieht, dazu äußern sich die Karlsruher RichterInnen nicht, denn diese Frage war nicht Gegenstand der Klage. Der Urteilsbegründung ist jedoch unmissverständlich zu entnehmen, dass ein „absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig wäre“ und „der Schutz der Bevölkerung vor Gesund- heitsgefahren ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ist“.
Karlsruhe bestätigt heute die Grüne Position: Ausnahmeregelungen sind gescheitert. Nur ein ausnahmsloser Nichtraucherschutz behandelt alle GaststättenbetreiberInnen gleich. Nur ein konsequentes Rauchverbot im öffentlichen Raum schützt BürgerInnen vor den gesundheitsschädlichen Folgen des Passivrauchens.

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