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Lars Harms zu TOP 13 - Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der Ölförderung schützen
PresseinformationKiel, den 10.09.2008Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 13 Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der 16/2203 Ölförderung schützen Drs. 16/22 03Bereits in der Aprilsitzung des Landtages haben wir uns als SSW deutlich gegen die Ausweitungvon Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer ausgesprochen. Jegliche Art von Bohrtätigkeitenhaben nach Auffassung des SSW nichts in einem Nationalpark zu suchen.Es gibt zwar einen Bestandschutz für die Mittelplate - diesen Kompromiss haben wir seinerzeitauch mitgetragen - aber generell sehen wir diese Art der Nutzung im Wattenmeer nicht imEinklang mit einem Nationalpark. Uns schon gar nicht, wenn es sich, wie bei uns, um ein soempfindliches Ökosystem wie das Wattenmeer handelt.Es ist gut und beruhigend, dass das Nationalparkgesetz des Landes hier klar formuliert ist.Demnach werden weitere Ölbohrtätigkeiten - bis auf die bestandsgeschützten Aktivitäten –ausgeschlossen und sind daher auch nicht genehmigungsfähig. 2Auch wenn es die Mittelplate schon länger gibt, als das Nationalparkgesetz, hat dies nichts mitder traditionellen Nutzung des Wattenmeeres zu tun. Nun lässt sich die Mittelplate aufgrund desBestandschutzes aber nicht wegdiskutieren. Laut Nationalparkgesetz ist die Erdölbohrung und –förderung ausschließlich von der Mittelplate zulässig - und das akzeptieren wir. Aber darum gehtes hierbei auch nicht. Es geht darum, dass keine weiteren Bohrtätigkeiten im nordfriesischen Teildes Wattenmeeres sowie von Land aus in den Nationalpark hinein getätigt werden sollen. Daherunterstützen wir das Ansinnen der Grünen, eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffenur dann zu genehmigen, wenn eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischemNaturschutzrecht dies zulässt.Aber das muss man sich erst einmal vorstellen, wir haben Natura 2000 Gebiete, mit einemeuropäischen Schutzstatus und wir haben ein Bundesbergbaugesetz, dass einen solchenSchutzstatus nicht kennt, weil der Bundesgesetzgeber es bisher nicht vermocht hat,europäisches Recht in nationales Recht - sprich das Bergrecht - umzusetzen. Aus Sicht des SSWsteht die Erdölförderung im Wattenmeer im Widerspruch zum bestehenden geltendeneuropäischen Naturschutzrecht und es ist aus unserer Sicht nicht verständlich, warum es nichtentsprechend berücksichtigt wird. Für uns ist klar, hier muss der Bundesgesetzgeber seinerUmsetzungsverpflichtung unverzüglich nachkommen.Bei Vorhaben eines bestimmten Ausmaßes, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen aufdie Umwelt haben, ist im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, aufdessen Grundlage über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Dann ist es fragwürdig,warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine umfassende Verbandsbeteiligung, wieman sie aus anderen Genehmigungsverfahren kennt, nicht vorgesehen ist.Der SSW unterstützt die Punkte des Grünen Antrages, denn aus unserer Sicht muss endlichrechtliche Klarheit mit allen dazugehörigen Konsequenzen geschaffen werden. Damit auchkünftig im Sinne des Nationalparks Wattenmeer Entscheidungen getroffen werden, die so auchvon den Menschen vor Ort und der regionalen Politik gewollt sind. 3Der Landtag sollte den interfraktionellen Beschluss des Kreistages Nordfriesland berücksichtigenund entsprechend handeln. Es gilt ein Signal zu setzen, das deutlich macht, dass sich der Landtaggegen eine Ausweitung der Erdölbohrungen ausspricht und dies mit politischen Initiativenumsetzt. Die Landesregierung muss über den Bundesrat dafür Sorge tragen, dass dasBundesbergbaugesetz geändert wird. Die Ausweitung der Ölbohrung und –förderung darf nichtohne entsprechende naturschutzrechtliche Bestimmungen über die Bühne gehen.