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Heiner Garg: "Statt Symbolpolitik Ökostrom wettbewerbsfähig machen!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 245/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 10. September 2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!Wirtschaft/EnergieHeiner Garg: “Statt Symbolpolitik Ökostrom wettbewerbsfähig machen!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 10 (Ökostrombeschaffung für Landesliegenschaften) erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Es ist wieder mal Zeit für Moraldebatten der Grünen. Die heutige Debatte lautet: Ökostrom für alle Liegenschaften, die das Land nutzt. Wenn es nach den Grünen geht, soll die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die künftige Ausschreibung der Lose zur Strombeschaffung durch die GMSH nur noch Angebote für zertifizierten Ökostrom berücksichtigt.Damit soll das Land als öffentlich-rechtliche Körperschaft eine Vorbildfunktion erfüllen, damit der Absatz von Ökostrom auch in anderen öffentlichen Körperschaften bzw. von Privaten gefördert wird. Aber auch die Grünen wissen, dass dies nur ein symbolischer Akt ist, der ökologisch keinen wirklichen Mehrwert für die Verringerung von CO²- Emissionen hat.Darüber hinaus ist es zweifelhaft, ob nun gerade auch private Dritte durch ein entsprechendes Beispiel des Landes sich animiert fühlten. Ich denke, die gehen gerade in Zeiten rasant steigender Energiekosten eher nach dem Preis, zumindest, wenn sie nicht entsprechend wohlhabend sind.Den Grünen geht es doch darum, dass die Nachfrage nach Ökostrom steigt und die Nachfrage nach „konventionellem Strom“ sinkt. Die Grünen wollen mit ihrem Antrag auf Landesebene die Nachfrage regulieren.Wir schlagen hingegen vor, den Ökostrom wettbewerbsfähig zu machen. Derzeit konkurrieren Strom, erzeugt in abgeschriebenen Kernkraftwerken, mit Strom aus neu errichteten Windkraftanlagen.Der wichtigste Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit von Ökostrom ist die Internalisierung der externen Kosten der Stromerzeugung. Dazu gehören konsequenterweise auch die Einspeisung der Kosten der Endlagerung. Außerdem müssen endlich die fälligen Investitionen in den Netzausbau erfolgen – wozu die Netzbetreiber übrigens verpflichtet sind! Es ist doch völlig Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 widersinnig, dass gerade bei besonders starkem Wind Windkraftanlagen deshalb vom Netz genommen werden müssen, weil die Aufnahmekapazitäten nicht ausreichen.Dieser Antrag hingegen ist wieder einmal ein Antrag für das Herz, für die Show und zur Selbstbeweihräucherung des vermeintlich besseren grünen Menschen, der nur moralisch einwandfreie Nahrung zu sich nimmt oder der nur moralisch einwandfreien Strom nutzt. Dabei haben die Grünen bei der Erarbeitung ihres Antrages aber eines unterlassen. Nämlich einen sauberen Vorschlag, wie die Landesregierung ihren Antrag denn nun genau umsetzen soll.Die GMSH wurde seinerzeit unter rot-grün als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Sie wurde mit dem Ziel auch von den Grünen eingerichtet, nicht symbolpolitische Maßnahmen umzusetzen, sondern sie erbringt ihre Leistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Sie ist deshalb nach den Prinzipien eines modernen Unternehmens organisiert. Durch diese Positionierung soll die GMSH eine Effizienzsteigerung in allen Bereichen des staatlichen Bauens sowie des Liegenschaftsmanagements, der Gebäudebewirtschaftung und der Beschaffung erreichen.Damit soll sie zu einer strukturellen Senkung der Personal- und Sachkosten sowie zu einer nachhaltigen Entlastung des Landeshaushalts beitragen. Wir können gerne darüber streiten, ob es der GMSH in der Vergangenheit gelungen ist, diese Ziele zu erfüllen. Tatsache ist aber, dass die hier im Antrag von den Grünen geforderte Maßnahme diesem Ziel entgegensteht. Denken Sie vor diesem Hintergrund auch mal an die heutige Debatte zum Landeshaushalt. Selbst, wenn man den Grünen im Ziel des Antrages zustimmen würde, ist er in der vorgelegten Form mangelhaft.Im Bereich der Energiebewirtschaftung der Immobilien, die das Land nutzt, unterliegt die GMSH lediglich der Rechtsaufsicht des Landes. Das Land kann also nur überprüfen, ob die vergaberechtlichen Bestimmungen durch die GMSH eingehalten wurden. Im Übrigen hat die Geschäftsführung freie Hand. Allerdings besteht zum Bereich des Energiemanagements ein Rahmenbewirtschaftungsvertrag, der in Hinsicht auf die Nutzung von Ökostrom möglicherweise geändert werden könnte. Wie bei Verträgen üblich, wäre eine solche Maßnahme aber von der Zustimmung der GMSH abhängig. Man könnte natürlich auch das GMSH-Gesetz ändern, dies hingegen wäre Aufgabe des Parlaments und nicht der Landesregierung.Die GMSH arbeitet im Übrigen bereits heute ihren Energieverbrauch auf. Sie gibt jährlich eine Umwelterklärung heraus, in welchen die Maßnahmen zum Einsparen aber auch der Verbrauch an Strom, Heizenergie, Trinkwasser etc. dargestellt sind. Da geht es dann aber nicht nur um Strom und da wird dann auch am richtigen Ende angesetzt, nämlich beim Energiesparen und das kommt mittelbar auch dem Landeshaushalt zugute.Vielleicht sollten wir darüber bei den anstehenden Ausschussberatungen eher diskutieren.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/