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11.09.08 , 10:36 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 17 - Die CDU und die SPD haben beim Datenschutz grandios versagt

Presseinformation
Kiel, den 11.09.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 17 Illegaler Datenhandel (Drs. 16/2218; 16/2224)


Mittlerweile hatten viele Menschen sich schon mit dem Pech abgefunden, in die Datensätze der
Callcenter geraten zu sein und penetrant mit Werbung oder obskuren Meinungsumfragen
belästigt zu werden. Mit der kriminellen Nutzung von Kontodaten ist das Fass aber über-
gelaufen. Ganz Deutschland spricht über den Datenschutz wie seit der Volkszählung nicht mehr.
Plötzlich geraten auch alltägliche Fälle von Datenmissbrauch und -gebrauch in die Diskussion.
Plötzlich besteht ein Konsens, dass dringend etwas geschehen muss.


Der öffentlichen Erregung entsprechend hat sich auch die Politik zum Handeln gezwungen
gesehen, und ich finde, die Ergebnisse des Bund-Länder-Datenschutzgipfels Anfang September
können sich sehen lassen: Betroffene müssen künftig aktiv der Weitergabe ihrer Daten zu
Werbezwecken zustimmen. Dies ist der richtige Ansatz, um den Verbrauchern wieder die Hoheit
über ihre persönlichen Daten zu geben – zumindest ab jetzt. Bei Geschäften über das Telefon
oder das Internet soll eine schriftliche Bestätigung verpflichtend vorgesehen werden. Es sind
jetzt überhaupt viele gute Vorschläge im Umlauf – sowohl die Landesminister Hay und
Trauernicht als auch die Bundesminister Zypries und Seehofer haben gute Vorschläge gemacht.
Und auch der vorliegende Antrag der Grünen enthält wertvolle Ansätze, die wir unterstützen. 2

Ebenso notwendig wie strengere Spielregeln und härtere Sanktionen ist aber eine bessere
Kontrolle. Denn natürlich können wir den Verbraucherschutz nicht auf das schlechte Gewissen
von Callcenter-Mitarbeitern bauen. Der Bund der Kriminalbeamten zum Beispiel hat ebenso wie
Datenschützer den Einsatz von Datenschutzfahndern gefordert. Sie sollen analog zu den
Steuerfahndern nach Sündern suchen und mehr Kontrollmöglichkeiten bekommen. Diese Idee
muss ebenso weiter verfolgt werden. Wer sie von vornherein aus Ressourcengründen ablehnt,
verkennt die Dimension der Probleme, vor denen wir heute stehen.


Wir hoffen, dass die Ergebnisse des Gipfels nicht nur ein Medienspektakel waren und von der
Bundesregierung auch so umgesetzt werden. Die angekündigten und vorgeschlagenen Ände-
rungen des Bundesgesetzes allein werden aber nicht ausreichen, um den Erfordernissen eines
modernen Datenschutzes gerecht zu werden. Unsere Gesellschaft steht vor einem Problem, das
viel größer ist als Callcenter und Datenhandel. Es geht ganz allgemein um die Frage, wie persön-
liche Daten genutzt und geschützt werden. Die Fortschritte in der Anwendung von Kommuni-
kations- und Informationstechnologien fordern ständig neue Antworten. Hier hinken die Gesetz-
geber und die Exekutive deutlich hinterher. Das sehen nicht nur die Experten so, sondern auch
die Bürgerinnen und Bürger selbst. Laut Eurobarometer vom Februar 2008 – also noch deutlich
vor den Skandalen, über die wir heute reden – haben 86 Prozent der deutschen Verbraucher kein
Vertrauen in die Praxis des Datenschutzes. Es gibt also eindeutig etwas nachzuholen.


Natürlich wäre es blauäugig zu glauben, dass wir dieser Probleme allein durch staatliche
Kontrolle und Sanktionen Herr werden könnten. Staatlichen Stellen können häufig nur die Rolle
des Wächters, Aufklärers und Warners übernehmen. Das zeigt schon die aktuelle Diskussion um
die Speicherung von Nutzerdaten durch Google-Programme. Dem Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik bleibt nur die Empfehlung, den Google-Internetbrowser nicht zu
nutzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst zur Erkenntnis gelangen, dass der
unbefangene Umgang mit der Informationstechnologie schlimme Folgen haben kann. 3

Am Ende ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, verantwortungsvoller mit seinen persönli-
chen Daten umzugehen. Denn es geht ja nicht nur darum, dass übel meinende Zeitgenossen sich
Daten erschleichen, dass sie gute Abgeordnetennamen bei Ebay missbrauchen oder dass sie ihre
ungeliebten Nachbarn, Lehrer oder Ex-Partner im Internet verleumden und zur Schau stellen.
Heute ist es normal geworden, dass Menschen sich selbst – im übertragenen Sinne wie auch
buchstäblich – im Internet ausziehen. Jugendliche stellen unwiderruflich persönliche Informa-
tionen ins Netz, die Ihnen bei einer späteren Bewerbung zum Verhängnis werden können. Er-
wachsene Menschen geben unbefangen ihre persönlichen Daten preis, um an irgendein Gratis-
angebot zu kommen. Und kaum einem Internetnutzer ist bewusst, wo er überall persönliche
Spuren hinterlässt. Nur wenn dieses Bewusstsein geschärft wird, sind unsere Bürgerinnen und
Bürger für das Leben in der modernen Datenzeit gewappnet. Dafür brauchen wir mehr denn je
einen ausgeprägten Datenschutz, der nicht nur eine Wächterfunktion hat, sondern auch
aufklärt. Dabei gehören zum Datenschutz Einrichtungen und Beauftragte genauso wie eine
entsprechende Medienpädagogik als fester Bestandteil der Allgemeinbildung.


Trotzdem: Der Staat kann mehr tun als aufklären. Datenschutz gilt nicht nur für den Umgang
der Wirtschaft mit Verbrauchern, sondern auch im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Bund
und Länder können selbst Vorbild sein. Den Bürgern wird nun Datenenthaltsamkeit als die beste
Vorbeugung gepredigt. Diese Mäßigung täte auch dem Staat selbst gut. In den letzten Jahren
hat er aber das Gegenteil vorgelebt. Die CDU und die SPD haben – nicht erst seit 2001 – beim
Datenschutz grandios versagt. Sie haben viel zu wenig für den Schutz der Privatsphäre
unternommen. Sie haben Datenschützer sogar diskreditiert und so zum Gegenteil eines
verschärften Problembewusstseins beigetragen. Datenschutz ist nicht nur Verbraucherschutz, er
ist auch ein Bürgerrecht. Die Frage der Bürgerrechte wurde aber in den Hintergrund gerückt, um
den staatlichen Blick in die Privatsphäre der Bürger zu erweitern.


Zugegeben: Man kann einwenden, dass es bei der staatlichen Datensammlung nicht um profane
wirtschaftliche Interessen geht. Dass das Interesse des Staates die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger ist. Aber auch staatliche Organisationen entwickeln ein Innenleben, bei dem nicht 4

immer die Interessen der Bürger Vorfahrt haben. Deshalb hat die Politik die Verantwortung,
beständig zu fragen, ob Maßnahmen der Kontrolle wirklich angemessen und erforderlich sind.
Kurz: Der Staat selbst muss auch verantwortungsvoller mit den Daten der Bürger umgehen. Erst
dann können wir erwarten, dass die Menschen den Wert der informationellen Selbstbestim-
mung erkennen und sozusagen eine persönliche Datenschutzstrategie entwickeln. Voraus-
setzung für beides ist ein starker Datenschutz, der die Politik berät, der Wirtschaft und Behörden
beaufsichtigt, der technische Lösungen entwickelt und der dazu beiträgt, persönliche Daten-
schutzstrategien über das Bildungswesen und andere Informationskanäle zu kommunizieren.


Leider sind nicht alle politischen Kräfte in der Vergangenheit der Meinung gewesen, dass wir
einen starken Datenschutz benötigen. Vor allem die CDU hat bei jeder Gelegenheit das ULD in
der heutigen Form in Frage stellt. Wäre es nach der Union gegangen – und auch nach dem
Landesrechnungshof – dann hätten wir heute in Schleswig-Holstein keinen so gut ausgeprägten,
kompetenten und renommierten Datenschutz. Schleswig-Holstein hat eine Vorreiterrolle wenn
es darum geht, die Daten der Bürger zu schützen und den Datenschutz in die private Wirtschaft
zu tragen. Diese besondere Stärke – der „Datenschutz-Cluster“ Kiel – muss gestärkt werden. Es
wäre schön, wenn sich auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU jetzt klar zum ULD und zu
seiner Stärkung im Interesse der Verbraucher und Bürger bekennen würden.


Am 20. September 2001 sollten drei Experten der Bundesregierung ihre Vorschläge für eine
Modernisierung des Datenschutzrechtes vorlegen. Schon damals herrschte die Erkenntnis vor,
dass das bestehende Recht nicht mehr zeitgemäß war. Nach dem 11. September 2001 hatte die
Politik aber verständlicherweise erst einmal andere Prioritäten. Leider hat dies dazu geführt,
dass die Fragen des Datenschutzes sieben Jahre lang vollkommen in den Schatten gestellt
wurden. Es ist höchste Zeit, dass die Politik die alten Pläne wieder aufgreift und weiter ent-
wickelt, um unsere Gesellschaft und unsere Bürger umfassend für die neuen Zeiten zu rüsten.
Für den SSW muss der Schutz der Verbraucher dabei erste Priorität haben. Denn es gibt keinen
berechtigten Anspruch der Wirtschaft auf Konsumentendaten, aber es gibt ein Recht der
Bürgerinnen und Bürger auf Schutz vor ungebetener Werbung und auf Privatsphäre.

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