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Anke Spoorendonk zu TOP6 - Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
PresseinformationKiel, den 10.09.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 6 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (Drs. 16/2201)Demokratische Wahlgesetze sind nichts, das durch Gott oder eine andere höhere Instanz derGerechtigkeit geschaffen wird. Wahlrecht wird von Menschen gemacht – und zwar vonMenschen, die unmittelbar davon betroffen sind. Das kann nicht anders sein; aber dies gemahntauch zur Sensibilität. Denn ein zu stark von Parteiinteressen geprägtes Wahlrecht wirkt imErgebnis willkürlich oder gar manipulierend und kann den Glauben in die Gerechtigkeitdemokratischer Wahlen schädigen. Das oberste Ziel eines Wahlgesetzes muss es daher bleiben,die Stimmen der Wählerinnen und Wähler so präzise wie nun einmal möglich in eine Mandats-verteilung zu übersetzen. Dazu kann der vorliegende Gesetzentwurf beitragen.Durch die von den Grünen vorgeschlagene Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers wirddie Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler besser abgebildet als durch das bisher ange-wandte D’Hontsche Zählverfahren, das wegen seiner verzerrenden Wirkung ja auch in vielenWahlgesetzen wieder abgeschafft wurde. Dieser Vorschlag findet deshalb unsere Zustimmung.Wahlrecht sollte so klar wie möglich gestaltet sein und eindeutig wirken. Vor diesem Hinter-grund ist es sehr bedenklich, dass sich nach der Kommunalwahl im Mai 2008 zwei unter- 2schiedliche Auslegungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes verbreitet haben. Die einengehen davon aus, dass bei der Berechnung der maximalen Anzahl der Ausgleichsmandate dieÜberhangmandate mitgerechnet werden dürfen. Die anderen meinen, dass die im Gesetzgenannten „weiteren Sitze“ eben nicht die überhängenden Mehrsitze umfassen. Ich mussgestehen, dass mir beim Lesen des Gesetzestextes letztere Auslegung richtiger erscheint. Aberwir sind nun einmal in der Situation, dass das Innenministerium für die Wahl 2008 de facto auchdie zweite Lesart anerkannt hat, indem es auf eine Klage verzichtet. Im besten Fall ist diesesAusdruck von Pragmatismus, der den Kommunen Arbeitsruhe geben will. Im schlimmsten Fall istdies das Eingeständnis, dass das Wahlgesetz schlampig gestrickt wurde. Unter allen Umständenbedeutet dies aber, dass die Mandate in den Kommunen nach zweierlei Maß verteilt werden.Das ist alles andere als Rechtsklarheit. Deshalb begrüßen wir, dass die Grünen zumindest aufeine schnelle gesetzliche Klärung drängen. Den Weg, die Begrenzung der Zahl der weiteren Sitzeauf das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze ersatzlos zu streichen, halten wir für praktikabel.Dadurch wird die Kommunalvertretung bei vielen Überhangmandaten zwar größer, dafürspiegelt sie aber besser die Stimmverteilung und damit den Wählerwillen wider.Der SSW meint, dass in diesem Zusammenhang auch nochmals zur Sprache kommen muss, wieder Gesetzgeber eine ebenso gerechte Verteilung der Sitze in den Gremien der Kommunalvertre-tungen sichern kann. Auch in diesem Bereich muss es Regeln geben, die kommunaler Willkürentgegenwirken. Ich halte es immer noch für eine deutliche Verfälschung des Wählerwillens,wenn das Verteilungsverfahren für Ausschüsse und Gremien in Husum so laufen konnte, dassder SSW praktisch aus den Ausschüssen heraus gedrängt wurde. Er ist dort mit 10,5 % derStimmen nur in zwei Ausschüssen vertreten. Wenn die FDP und die Grünen trotz 4,3 bzw. 2,8 %weniger Stimmen jeder für sich mehr Ausschusssitze erlangen konnten als der SSW, und wenndie CDU mit rund dreimal so vielen Stimmen wie der SSW zwölfmal so viele Sitze in den Aus-schüssen hat, dann ist da der Wurm drin. Da die demokratische Kultur vor Ort derlei Verzerrun-gen des Wahlergebnisses offensichtlich nicht vorbeugen kann, muss auch für diesen Bereicheine bessere rechtliche Regelung der Sitzverteilung gefunden werden. Alles andere kann manniemandem vermitteln.