Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

11.09.08 , 11:13 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP6 - Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 10.09.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 6 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (Drs. 16/2201)

Demokratische Wahlgesetze sind nichts, das durch Gott oder eine andere höhere Instanz der
Gerechtigkeit geschaffen wird. Wahlrecht wird von Menschen gemacht – und zwar von
Menschen, die unmittelbar davon betroffen sind. Das kann nicht anders sein; aber dies gemahnt
auch zur Sensibilität. Denn ein zu stark von Parteiinteressen geprägtes Wahlrecht wirkt im
Ergebnis willkürlich oder gar manipulierend und kann den Glauben in die Gerechtigkeit
demokratischer Wahlen schädigen. Das oberste Ziel eines Wahlgesetzes muss es daher bleiben,
die Stimmen der Wählerinnen und Wähler so präzise wie nun einmal möglich in eine Mandats-
verteilung zu übersetzen. Dazu kann der vorliegende Gesetzentwurf beitragen.


Durch die von den Grünen vorgeschlagene Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers wird
die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler besser abgebildet als durch das bisher ange-
wandte D’Hontsche Zählverfahren, das wegen seiner verzerrenden Wirkung ja auch in vielen
Wahlgesetzen wieder abgeschafft wurde. Dieser Vorschlag findet deshalb unsere Zustimmung.


Wahlrecht sollte so klar wie möglich gestaltet sein und eindeutig wirken. Vor diesem Hinter-
grund ist es sehr bedenklich, dass sich nach der Kommunalwahl im Mai 2008 zwei unter- 2

schiedliche Auslegungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes verbreitet haben. Die einen
gehen davon aus, dass bei der Berechnung der maximalen Anzahl der Ausgleichsmandate die
Überhangmandate mitgerechnet werden dürfen. Die anderen meinen, dass die im Gesetz
genannten „weiteren Sitze“ eben nicht die überhängenden Mehrsitze umfassen. Ich muss
gestehen, dass mir beim Lesen des Gesetzestextes letztere Auslegung richtiger erscheint. Aber
wir sind nun einmal in der Situation, dass das Innenministerium für die Wahl 2008 de facto auch
die zweite Lesart anerkannt hat, indem es auf eine Klage verzichtet. Im besten Fall ist dieses
Ausdruck von Pragmatismus, der den Kommunen Arbeitsruhe geben will. Im schlimmsten Fall ist
dies das Eingeständnis, dass das Wahlgesetz schlampig gestrickt wurde. Unter allen Umständen
bedeutet dies aber, dass die Mandate in den Kommunen nach zweierlei Maß verteilt werden.
Das ist alles andere als Rechtsklarheit. Deshalb begrüßen wir, dass die Grünen zumindest auf
eine schnelle gesetzliche Klärung drängen. Den Weg, die Begrenzung der Zahl der weiteren Sitze
auf das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze ersatzlos zu streichen, halten wir für praktikabel.
Dadurch wird die Kommunalvertretung bei vielen Überhangmandaten zwar größer, dafür
spiegelt sie aber besser die Stimmverteilung und damit den Wählerwillen wider.


Der SSW meint, dass in diesem Zusammenhang auch nochmals zur Sprache kommen muss, wie
der Gesetzgeber eine ebenso gerechte Verteilung der Sitze in den Gremien der Kommunalvertre-
tungen sichern kann. Auch in diesem Bereich muss es Regeln geben, die kommunaler Willkür
entgegenwirken. Ich halte es immer noch für eine deutliche Verfälschung des Wählerwillens,
wenn das Verteilungsverfahren für Ausschüsse und Gremien in Husum so laufen konnte, dass
der SSW praktisch aus den Ausschüssen heraus gedrängt wurde. Er ist dort mit 10,5 % der
Stimmen nur in zwei Ausschüssen vertreten. Wenn die FDP und die Grünen trotz 4,3 bzw. 2,8 %
weniger Stimmen jeder für sich mehr Ausschusssitze erlangen konnten als der SSW, und wenn
die CDU mit rund dreimal so vielen Stimmen wie der SSW zwölfmal so viele Sitze in den Aus-
schüssen hat, dann ist da der Wurm drin. Da die demokratische Kultur vor Ort derlei Verzerrun-
gen des Wahlergebnisses offensichtlich nicht vorbeugen kann, muss auch für diesen Bereich
eine bessere rechtliche Regelung der Sitzverteilung gefunden werden. Alles andere kann man
niemandem vermitteln.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen