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Anke Spoorendonk zu TOP15 - Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern
PresseinformationKiel, den 11.09.2008Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 15 Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von 16/2 Berufsgeheimnisträgern Drs. 16/2216Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hat zum 1. Januar unteranderem die Strafprozessordnung geändert. Das geschah im Zusammenhang mit derAusweitung von Überwachungsmaßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus. Der neueingefügte § 160a StPO enthält eine Vorschrift für Berufsgeheimnisträger, der zufolge wirfaktisch eine Zwei-Klassengesellschaft der Berufsgeheimnisträger haben: bei Geistlichen,Strafverteidigern und Abgeordneten besteht ein umfassendes Erhebungs- undVerwertungsverbot für alle Ermittlungsmaßnahmen. Für Ärzte, Rechtsanwälte und Journalistenwird dagegen das Zeugnisverweigerungsrecht nur im Einzelfall gewährt.Dass diese Zweiteilung nur der Startschuss für weitere Ausweichung der Informationsrechte war,wird die Anhörung zum BKA-Gesetz nächste Woche in Berlin zeigen. Die Eingriffe in die Arbeitvon Rechercheuren und Journalisten sollen im Falle eines Terrorismusverdachtes erheblich 2eingeschränkt werden. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: ein Journalist interviewt einenEinwanderer. Wenn der später einmal eine Ausbildung in einem Terrorcamp absolviert, kann dasBKA den gesamten E-Mail, Telefon- und Briefverkehr des Journalisten überwachen. DutzendeUnbeteiligte geraten so ins Visier der Überwachung; von den privaten Kontakten, die so einJournalist nun einmal auch hat, einmal ganz abgesehen. Das sind die Folgen einer überhitztenEntwicklung, die genau das gefährdet, zu dessen Schutz sie einmal angetreten ist: nämlich derdemokratischen Grundordnung. Sicherlich ist die scharfe Kritik der Medienschaffenden andiesem Gesetz ein Grund dafür, dass kein Journalist zur Anhörung eingeladen worden ist. DieEinschränkungen in Sachen Informantenschutz scheinen also bereits beschlossene Sache zu sein.Der SSW sieht die geplante Einschränkung elementarer Bürger- und Grundrechte mit großerBesorgnis, weil sie weitgehend, unangemessen und gefährlich ist. Ich möchte darumausdrücklich nicht nur über die Arbeit von Rechtsanwälten sprechen, die in nichtnachvollziehbarer Art und Weise eingeschränkt werden. Der SSW fordert den Schutz allerBerufsgeheimnisträger. Diese Zweiteilung der Berufsgeheimnisträger ist unerträglich. Die FDPfindet unsere volle Unterstützung bei der Beseitigung der Missstände. Vielleicht ist diekleinteilige Taktik der FDP, die sich zunächst nur mit einer einzigen Gruppe vonBerufsgeheimnisträgern beschäftigt, letztlich erfolgreich. Erfolgreicher zumindest als darauf zuhoffen, dass die Änderung der Strafprozessordnung aufgehoben werden könnte oder das BKA-Gesetz verhindert wird.Ich bin davon überzeugt, dass der Antrag erfolgreich sein. Bei der völlig willkürlichenUnterscheidung der Arbeit der Rechtsanwälte wurde nämlich gesetzestechnisch so schlechtgearbeitet, dass bereits formal die besten Chancen bestehen, diese Neuregelung zu kippen. EineTrennung der Tatsachen ist in der Praxis eines Anwalts nicht möglich. Häufig gibt ein MandatAnlass dazu, sich auch mit strafrechtlichen Fragen zu befassen. Denken wir nur ans Steuerrecht.Wenn ein Rechtsanwalt ein Mandat übernimmt, ist diese Entwicklung gar nicht vorauszusehen.Die Neuregelung ist also völlig realitätsfremd. 3Außerdem steht zu befürchten, dass bereits ab einer niedrigen Erheblichkeitsschwelle dasZeugnisverweigerungsrecht nicht mehr gegeben sein wird. Dieses Fällen einer der Säulenunseres demokratischen Systems gilt es unbedingt zu verhindern.Die FDP-Bundestagsfraktion hat im letzten Monat eine gleich lautende Gesetzes-Initiative imBundestag vorgelegt. Ich hoffe, dass – auf welchem Weg auch immer, also über Bundestag oderBundesrat - die geplante Verschlechterung der Rechte von Berufsgeheimnisträgern gestopptwird.