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11.09.08 , 12:42 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP15 - Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern

Presseinformation

Kiel, den 11.09.2008

Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk



TOP 15 Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von 16/2 Berufsgeheimnisträgern Drs. 16/2216

Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hat zum 1. Januar unter
anderem die Strafprozessordnung geändert. Das geschah im Zusammenhang mit der
Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus. Der neu
eingefügte § 160a StPO enthält eine Vorschrift für Berufsgeheimnisträger, der zufolge wir
faktisch eine Zwei-Klassengesellschaft der Berufsgeheimnisträger haben: bei Geistlichen,
Strafverteidigern und Abgeordneten besteht ein umfassendes Erhebungs- und
Verwertungsverbot für alle Ermittlungsmaßnahmen. Für Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten
wird dagegen das Zeugnisverweigerungsrecht nur im Einzelfall gewährt.
Dass diese Zweiteilung nur der Startschuss für weitere Ausweichung der Informationsrechte war,
wird die Anhörung zum BKA-Gesetz nächste Woche in Berlin zeigen. Die Eingriffe in die Arbeit
von Rechercheuren und Journalisten sollen im Falle eines Terrorismusverdachtes erheblich 2
eingeschränkt werden. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: ein Journalist interviewt einen
Einwanderer. Wenn der später einmal eine Ausbildung in einem Terrorcamp absolviert, kann das
BKA den gesamten E-Mail, Telefon- und Briefverkehr des Journalisten überwachen. Dutzende
Unbeteiligte geraten so ins Visier der Überwachung; von den privaten Kontakten, die so ein
Journalist nun einmal auch hat, einmal ganz abgesehen. Das sind die Folgen einer überhitzten
Entwicklung, die genau das gefährdet, zu dessen Schutz sie einmal angetreten ist: nämlich der
demokratischen Grundordnung. Sicherlich ist die scharfe Kritik der Medienschaffenden an
diesem Gesetz ein Grund dafür, dass kein Journalist zur Anhörung eingeladen worden ist. Die
Einschränkungen in Sachen Informantenschutz scheinen also bereits beschlossene Sache zu sein.
Der SSW sieht die geplante Einschränkung elementarer Bürger- und Grundrechte mit großer
Besorgnis, weil sie weitgehend, unangemessen und gefährlich ist. Ich möchte darum
ausdrücklich nicht nur über die Arbeit von Rechtsanwälten sprechen, die in nicht
nachvollziehbarer Art und Weise eingeschränkt werden. Der SSW fordert den Schutz aller
Berufsgeheimnisträger. Diese Zweiteilung der Berufsgeheimnisträger ist unerträglich. Die FDP
findet unsere volle Unterstützung bei der Beseitigung der Missstände. Vielleicht ist die
kleinteilige Taktik der FDP, die sich zunächst nur mit einer einzigen Gruppe von
Berufsgeheimnisträgern beschäftigt, letztlich erfolgreich. Erfolgreicher zumindest als darauf zu
hoffen, dass die Änderung der Strafprozessordnung aufgehoben werden könnte oder das BKA-
Gesetz verhindert wird.
Ich bin davon überzeugt, dass der Antrag erfolgreich sein. Bei der völlig willkürlichen
Unterscheidung der Arbeit der Rechtsanwälte wurde nämlich gesetzestechnisch so schlecht
gearbeitet, dass bereits formal die besten Chancen bestehen, diese Neuregelung zu kippen. Eine
Trennung der Tatsachen ist in der Praxis eines Anwalts nicht möglich. Häufig gibt ein Mandat
Anlass dazu, sich auch mit strafrechtlichen Fragen zu befassen. Denken wir nur ans Steuerrecht.
Wenn ein Rechtsanwalt ein Mandat übernimmt, ist diese Entwicklung gar nicht vorauszusehen.
Die Neuregelung ist also völlig realitätsfremd. 3
Außerdem steht zu befürchten, dass bereits ab einer niedrigen Erheblichkeitsschwelle das
Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr gegeben sein wird. Dieses Fällen einer der Säulen
unseres demokratischen Systems gilt es unbedingt zu verhindern.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat im letzten Monat eine gleich lautende Gesetzes-Initiative im
Bundestag vorgelegt. Ich hoffe, dass – auf welchem Weg auch immer, also über Bundestag oder
Bundesrat - die geplante Verschlechterung der Rechte von Berufsgeheimnisträgern gestoppt
wird.

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