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Peter Eichstädt zu TOP 7+9: Ausnahmeregelung für Eckkneipen sorgfältig vorbereiten
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 11.09.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 7 + 9: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Drucksache 16/2205 + 16/2215)Peter Eichstädt:Ausnahmeregelung für Eckkneipen sorgfältig vorbereitenUnser Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein großer Erfolg. Überall im öffentlichen Bereich hat der Nichtraucherschutz Vorrang. Die Menschen ak- zeptieren dies. Selbst Raucher genießen in Gaststätten die Speisen jetzt gerne ohne beeinträchtigenden blauen Dunst.Umstritten war von Anfang an die Frage, wie die Regelung in Gaststätten aussehen soll. Wir haben uns seinerzeit dafür entschieden, das Rauchen in Nebenräumen zu gestatten. Gaststätten, die über keinen Nebenraum verfügen, mussten danach das Rauchen verbieten.Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass wegen der hohen Be- deutung des Gesundheitsschutzes das Rauchen in Gaststätten zwar grundsätzlich verboten werden kann. Wenn es aber Ausnahmen - wie unsere - gibt, dann müssen sie begründet und ausgewogen sein und auch wirtschaftliche Interessen abwägen.Wir haben als Gesetzgeber damit nur zwei Möglichkeiten, den Nichtraucherschutz in Gaststätten verfassungskonform zu regeln. Entweder das absolute Rauchverbot in al- len Gaststätten oder eine folgerichtige und gleichheitsgerechte Ausnahmeregelung.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Meine Fraktion hat sich nach längerer Diskussion nunmehr entschieden, den zweiten Weg zu gehen. Wir werden daher mit unserem Koalitionspartner über die Ausgestal- tung einer Novellierung reden, die das Rauchen in Eckkneipen unter bestimmten Bedingungen gestatten wird. Wir werden uns dabei eng am Bundesverfassungsge- richtsurteil und der getroffenen Übergangsregelung bis zum 31.12.2009 orientieren.Unser Ziel bleibt ein möglichst weitgehender Schutz von nicht rauchenden Menschen vor dem Passivrauchen. Wir wollen aber auch eine möglichst hohe Akzeptanz unse- res Gesetzes. Und wir wollen keiner Seite - nicht den Interessengruppen der Raucher und auch nicht den Nichtraucherorganisationen - einen Grund dafür geben, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Und die Ordnungsbehörden sollen die Aus- nahmeregelungen auch tatsächlich überprüfen und ihre Einhaltung durchzusetzen können.Dass sich viele in meiner Fraktion gut hätten vorstellen können, aus gesundheitspoliti- schen Gesichtspunkten zu einem konsequenten Rauchverbot zu kommen, sei hier nur noch am Rande erwähnt; diese Diskussion haben wir jetzt abgeschossen.Und ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt: Eine einheitliche Regelung im norddeut- schen Raum, die wir immer gerne wollten, wird nun wohl auf der Basis der Ausnahme- regelung für Eckkneipen zustande kommen.Unsere Novellierung wird sich sehr eng an der Übergangsreglung des Bundesver- fassungsgerichts orientieren. Und die hat es durchaus in sich. Da gibt es eine Reihe von Details zu regeln. Dieser Weg ist jedenfalls schwieriger, als die flotten Gesetzent- würfe, die wir heute von den Grünen und vor allen Dingen von der FDP vorliegen ha- ben, vermuten lassen. Und der jetzt vorliegende Entwurf der Grünen, der selbst er- nannten Gralshüter des Nichtraucherschutzes, ist so schnell gestrickt, dass danach zwar in allen Gaststätten das Rauchen verboten ist, in Zelten aber erlaubt. Das, Frau -3-Heinhold, wollten Sie immer anders. Das kann eben passieren, wenn man schnell ein Gesetz auf populistische Beine stellt, statt solide zu arbeiten.Ich will einige Punkte nennen, die wir gründlich bedenken müssen: 1. Was soll die zulässige Größe von 75 qm bei Eckkneipen beinhalten? Ist es der Gastraum, gehört dazu der Tresenbereich, das WC, die Garderobe?2. Was sind nicht zubereitete Speisen: Sind das nur Erdnüsse und Salzstangen? Ge- hören dazu auch Buletten oder sollte die Abgrenzung zwischen kalten und warmen Speisen erfolgen?3. Wenn wir in Einraumkneipen den Zutritt von unter 18-jährigen untersagen, muss dies natürlich auch in Nebenräumen gelten, in denen geraucht werden darf.4. Und das Bundesverfassungsgericht hat auch gesagt, dass Diskotheken, die in ei- nem Nebenraum das Rauchen erlauben – wie es bei uns in Schleswig-Holstein der Fall ist –dort keine Tanzfläche haben dürfen.5. Auch die in unserem Gesetz enthaltene Regelung für Festzelte muss neu betrach- tet werden.Wir werden diese Punkte mit unserem Koalitionspartner diskutieren und die Gesund- heitsministerin wird uns eine Novellierung des Gesetzes zuleiten. Ich gehe davon aus, dass dann zum Ende des Jahres weißer Rauch aufsteigen wird.