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01.10.08 , 10:46 Uhr
Landtag

Reform des Kinderzuschlages ist unzureichend -- Abbau der Kinderarmut kommt nicht voran

125/2008 Kiel, 1. Oktober 2008


Reform des Kinderzuschlages ist unzureichend – Abbau der Kin- derarmut kommt nicht voran
Kiel (SHL) – Die zum 1. Oktober in Kraft getretenen Änderungen beim Kinderzu- schlag gehen an den Bedürfnissen der Kinder in einkommensschwachen Familien weit vorbei. Einen Abbau der Kinderarmut und der Bürokratie wird diese Gesetzesän- derung nicht mit sich bringen.
Dazu die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Birgit Wille- Handels: „Die seit Jahren aufgestellten Forderungen nach einer Ausweitung des Empfängerkreises, einem höheren Leistungsniveau und einem deutlich vereinfachten Antragsverfahren scheinen beim Gesetzgeber nur sehr begrenzt auf fruchtbaren Bo- den gefallen zu sein.“ Während beim Leistungsniveau (bis zu 140,- € pro Kind) und beim sehr bürokratischen Antragsverfahren nicht einmal ansatzweise Verbesserun- gen zu erkennen sind, sollen durch die Einführung einer einheitlichen Mindestein- kommensgrenze von 600 € für Alleinerziehende und 900 € für Paare 50.000 – 70.000 Familien zusätzlich in den Genuss des Kinderzuschlages kommen. Bisher bezogen rund 36.000 Familien den Kinderzuschlag.
Mit dieser Steigerung sollen nach den Schätzungen der Bundesregierung rund 250.000 Kinder den Kinderzuschlag erhalten. Dem stehen jedoch 2,5 Millionen Kinder gegenüber, die auf dem Niveau der Sozialhilfe leben. „Die Gesetzesänderungen“, so Wille-Handels weiter, „werden daher den Großteil der in Armut lebenden Kinder nicht erreichen und das gesetzgeberische Ziel, die Vermeidung des Bezuges von Arbeits- losengeld II, weit verfehlen.
Erschreckend ist auch der bürokratische Aufwand, der zumeist vergeblich betrieben wird. In der Zeit vom 1. Januar 2005 – 31. Oktober 2007 wurden von 915 576 Anträ- gen nur 12,8 % bewilligt. Hieran dürfte sich auch in Zukunft nur wenig zum Positiven verändern.
Wille-Handels wies abschließend darauf hin, dass der Kinderzuschlag nur ein Instru- ment zur Bekämpfung von Kinderarmut sei. „Kinderarmut hat zahlreiche Ursachen und daher bedarf es eines zielgerichteten Maßnahmenbündels, um das Problem ernsthaft anzugehen“, so die Bürgerbeauftragte. → Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2
Stichwort Kinderzuschlag: Mit Wirkung zum 01.10.2008 tritt eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in Kraft. In § 6a BKGG werden die Anspruchsvoraussetzungen für die Zah- lung von Kinderzuschlag geregelt. Durch die Gesetzesänderung soll es mehr Eltern ermöglicht werden, Kinderzuschlag zu erhalten, wenn sie mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt ihrer Kinder nicht decken können. Neu ab 01.10.2008 ist die Fest- setzung der Mindesteinkommensgrenze auf einheitliche Beträge. Für Elternpaare gilt eine Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900 Euro, für Alleinerziehende in Höhe von 600 Euro.

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