Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Änderung des Ausbildungsgesetzes
PresseinformationKiel, den 8. Oktober 2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 2 Ausbildungszentrumsgesetzes Änderung des Ausbildungszentrumsgesetzes Drs. 16/1927 und 16/2243Die Diskussionen über Studien- und Strukturreformen an derVerwaltungsfachhochschule fing bereits in den 1990’ern an. So wurde zum Beispieleigens dafür ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der 2001 seinen Abschlussberichtvorlegte. Die dort vorgestellten Vorschläge führten 2003 zur ersten Neufassung desAusbildungszentrumsgesetzes. Die entscheidende Veränderung war damals dieUmwandlung der Verwaltungsfachschule in eine Körperschaft des öffentlichen Rechtsund Umwandlung der Verwaltungsakademie in eine Anstalt des öffentlichen Rechts.Beides wurde vom SSW ausdrücklich begrüßt, da beiden somit mehr Selbständigkeit inihrem zukünftigen Handeln zukommen würde. Durch die Anwendung desHochschulgesetzes auch für die angehenden Fachleute der Landesverwaltung ergabensich sowohl für die Lehre wie auch für die Studierenden neue Perspektiven, die seitdemauch in erfreulicher Weise genutzt werden konnten. 2Die heute zu beschließende Novellierung des Ausbildungszentrumsgesetzes ergibt sichaus den veränderten Hochschulstrukturen – soll heißen: die Neufassung desHochschulgesetzes und die Einführung von Bachelor-Abschlüssen.Diese Änderung findet daher auch die Unterstützung des SSW. Auch, wenn wir uns einanderes Hochschulgesetz gewünscht hätten, ist es folgerichtig, diese Anpassung nunvorzunehmen. Nicht zuletzt der Anschluss an den Bologna-Prozess bedeutet für dieAbsolventen ein größeres Maß an Wahlfreiheit. Letztlich steht hinter allen Bemühungenum Öffnung und Transparenz im Bereich der Qualifikation der öffentlichen Verwaltungeine zunehmende Durchlässigkeit der Systeme: ein guter Ordnungsamtleiter kann ebendurchaus auch eine Firma führen – und umgekehrt.Die Vernetzung der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und derVerwaltungsakademie Bordesholm ist vor diesem Hintergrund der richtige Weg, weil dietheoretischen mit den praktischen Aspekten dadurch besser verzahnt werden.Doch die Öffnung hat Grenzen, so wurden die Forderungen der Gewerkschaften, in dieinhaltliche Führung des neuen Ausbildungszentrums integriert zu werden, nichtberücksichtigt. Der SSW kann nachvollziehen, dass die Einbeziehung mit demHochschulgesetz nicht ohne weiteres „kompatibel“ ist, dennoch sind wir der Meinung,dass es gerade für die an dem Ausbildungszentrum für öffentliche Verwaltungwünschenswert ist, auch zu den Gewerkschaften einen engen Kontakt zu haben. Ichhoffe zumindest, dass dies im täglichen Handeln dann verstärkt zum Ausdruck kommenwird.