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08.10.08 , 11:56 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Änderung des Ausbildungsgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 8. Oktober 2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 2 Ausbildungszentrumsgesetzes Änderung des Ausbildungszentrumsgesetzes Drs. 16/1927 und 16/2243

Die Diskussionen über Studien- und Strukturreformen an der
Verwaltungsfachhochschule fing bereits in den 1990’ern an. So wurde zum Beispiel
eigens dafür ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der 2001 seinen Abschlussbericht
vorlegte. Die dort vorgestellten Vorschläge führten 2003 zur ersten Neufassung des
Ausbildungszentrumsgesetzes. Die entscheidende Veränderung war damals die
Umwandlung der Verwaltungsfachschule in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
und Umwandlung der Verwaltungsakademie in eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Beides wurde vom SSW ausdrücklich begrüßt, da beiden somit mehr Selbständigkeit in
ihrem zukünftigen Handeln zukommen würde. Durch die Anwendung des
Hochschulgesetzes auch für die angehenden Fachleute der Landesverwaltung ergaben
sich sowohl für die Lehre wie auch für die Studierenden neue Perspektiven, die seitdem
auch in erfreulicher Weise genutzt werden konnten. 2
Die heute zu beschließende Novellierung des Ausbildungszentrumsgesetzes ergibt sich
aus den veränderten Hochschulstrukturen – soll heißen: die Neufassung des
Hochschulgesetzes und die Einführung von Bachelor-Abschlüssen.
Diese Änderung findet daher auch die Unterstützung des SSW. Auch, wenn wir uns ein
anderes Hochschulgesetz gewünscht hätten, ist es folgerichtig, diese Anpassung nun
vorzunehmen. Nicht zuletzt der Anschluss an den Bologna-Prozess bedeutet für die
Absolventen ein größeres Maß an Wahlfreiheit. Letztlich steht hinter allen Bemühungen
um Öffnung und Transparenz im Bereich der Qualifikation der öffentlichen Verwaltung
eine zunehmende Durchlässigkeit der Systeme: ein guter Ordnungsamtleiter kann eben
durchaus auch eine Firma führen – und umgekehrt.
Die Vernetzung der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und der
Verwaltungsakademie Bordesholm ist vor diesem Hintergrund der richtige Weg, weil die
theoretischen mit den praktischen Aspekten dadurch besser verzahnt werden.
Doch die Öffnung hat Grenzen, so wurden die Forderungen der Gewerkschaften, in die
inhaltliche Führung des neuen Ausbildungszentrums integriert zu werden, nicht
berücksichtigt. Der SSW kann nachvollziehen, dass die Einbeziehung mit dem
Hochschulgesetz nicht ohne weiteres „kompatibel“ ist, dennoch sind wir der Meinung,
dass es gerade für die an dem Ausbildungszentrum für öffentliche Verwaltung
wünschenswert ist, auch zu den Gewerkschaften einen engen Kontakt zu haben. Ich
hoffe zumindest, dass dies im täglichen Handeln dann verstärkt zum Ausdruck kommen
wird.

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