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Thomas Rother zu TOP 2: Bessere Kooperation der Ausbildungseinrichtungen im Verwaltungsbereich
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 08.10.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 2, Änderung des Ausbildungszentrumsgesetzes (Drucksache 16/1937 und 16/2243)Thomas Rother:Bessere Kooperation der Ausbildungseinrichtungen im VerwaltungsbereichSeit gut einem halben Jahr haben wir die Vorlage zum Ausbildungszentrumsgesetz in der Beratung. Dass wir diese - eigentlich in sich schlüssige - Gesetzesänderung erst jetzt abschließend beraten, hat vor allem mit dem Beratungsbedarf in meiner Fraktion zu tun. Daher möchte ich erst einmal den Grund für unser Zögern vortragen: Den schriftlichen Stellungnahmen von Deutschem Gewerkschaftsbund und Kommunalge- werkschaft im Deutschem Beamtenbund war gleichermaßen zu entnehmen, dass die- se ihren Einfluss und ihre Einbindung in die Gremienstruktur des Ausbildungszentrums und insbesondere auf die Berufsausbildung der Beamtinnen und Beamten nicht gewährt sehen.Beamten-Ausbildungsgänge sind nicht nach dem Berufsbildungsgesetz geordnet und es gibt auch keine den Prüfungsausschüssen der Kammern entsprechende Beteili- gung der Gewerkschaften. Daher sind die Forderungen der Gewerkschaften aus unse- rer Sicht durchaus berechtigt und eingehend zu prüfen gewesen. Allerdings mussten wir – einmal wieder – zu der Erkenntnis gelangen, dass die Regelungen, die für die „Normal-Arbeitnehmer“ gelten, nicht eins zu eins auf den Beamten-Bereich übertrag- bar sind.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Zum einen ist keine Gremienbeteiligung im Ausbildungszentrum möglich, da die- ses als Körperschaft des öffentliche Rechts von seinen Mitgliedern – und dazu zählen eben nicht die Gewerkschaften - selbst organisiert wird. Personalräte haben da eine andere Stellung. Auch ein „zahnloser“ Beirat, über den die Gewerkschaften beteiligt wären, würde lediglich die Anzahl der Gremien erhöhen, hätte aber eigentlich keine Wirkung. Gleiches gilt letzten Endes ebenso für einen Gaststatus in Gremien, zumal einige Träger des Ausbildungszentrums dieses schon jetzt ablehnen.Eine Beteiligung an der Ausbildungs- und Studiengestaltung für den gehobenen Dienst würde mit den Aufgaben der Selbstverwaltungsgremien der Verwaltungsfach- hochschule kollidieren. Anders sieht es im Bereich des mittleren Dienstes aus. Gera- de hier ist die Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsbeamte so ziemlich identisch und ein Einstieg der Gewerkschaften am Naheliegendsten. Aller- dings wäre es dann systemfremd, hier die Gewerkschaften zuzulassen, wenn dies in anderen Bereichen nicht geschieht.Somit haben wir uns gegen eine Veränderung des Ausbildungszentrumsgesetzes in dieser Frage entschieden, also aus Statusgründen, nicht aus Gründen der nach wie vor berechtigten Forderung der Gewerkschaften nach mehr Beteiligung. Wir wer- den diese Entscheidung jedoch bei der anstehenden Beratung eines neuen Landes- beamtengesetzes für Schleswig-Holstein, das uns in einer der nächsten Tagungen ja erreichen wird, einbeziehen und dafür Sorge tragen, dass die Beteiligungsmöglichkei- ten der Gewerkschaften dann an dieser besser zutreffenden Stelle gestärkt werden.Unabhängig davon wird mit der Änderung des Ausbildungszentrumsgesetzes die Zu- sammenarbeit der Ausbildungseinrichtungen im Verwaltungsbereich besser und wirtschaftlicher. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt sicher auch die mögliche In- tegration des Bildungszentrums für die Steuerverwaltung in diese Strukturen beitragen. -3-Des weiteren wird die EU-Tauglichkeit in Bezug auf die Abschlüsse der Verwaltungs- fachhochschule hergestellt.Zudem wir müssen sehen, dass die Ausbildungszahlen insgesamt sinken werden und dass daraus Konsequenzen zu ziehen sind. Das gilt für die Zusammenführung der Ausbildungen im mittleren Dienst, die Einbeziehung der Fortbildung und die Auslas- tung der Fachhochschule gleichermaßen und ist ja auch Gegenstand einer Prüfgruppe der Landesregierung.Und vielleicht kann im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform an dieser Stelle dann etwas mehr bewegt werden, als es anderswo möglich war.