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08.10.08 , 12:26 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP9 - Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Presseinformation

Kiel, den 08.10.2008

Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk



TOP 09 Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Drs. 16/2261

Bereits in der Debatte zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes haben wir uns dafür
ausgesprochen, dass die Mandatsverteilung künftig nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren
durchzuführen ist. Denn im Gegensatz zum D’Hondtschen Zählverfahren trägt dieses Verfahren
eher dazu bei, die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler in der Mandatsverteilung
darzustellen.


Eine solche Änderung ist aber aus Sicht des SSW zu kurz gesprungen. Denn die Besetzung der
Ausschüsse in den Gemeinden oder Kreisen wird weiterhin nach dem D’Hondtschen-Verfahren
geregelt. Wenn künftig die Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers durchgeführt
werden soll, dann müssen auch die Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung entsprechend geändert
werden. Mit anderen Worten, wir unterstützen den Gesetzentwurf der FDP in dem Punkt, dieses 2
Zählverfahren auch bei den Ausschussbesetzungen oder bei der Wahl des Vorsitzenden
anzuwenden. Nur dann wird ein Schuh daraus.


Unsere Unterstützung findet der Entwurf auch in dem Punkt, dass fraktionslosen
Gemeindevertretern künftig ermöglicht werden soll, ein zusätzliches beratendes Mitglied in den
Ausschuss zu entsenden. Damit stärken wir insbesondere die Gemeindevertreter, die als
Einzelkämpfer in den Gemeinderäten sitzen und sich quasi um alles selbst kümmern müssen.
Wer Kommunalpolitik gemacht hat, weiß, wie umfangreich dies ist und kann sich ein Bild davon
machen, wie zeitintensiv dieses demokratische Amt für einen Einzelnen ist.
Politische Arbeit darf aber nicht abschrecken. Daher halten wir es für angemessen, dass
fraktionslose Gemeindevertreter in ihrer politischen Arbeit auf die Unterstützung von
beratenden Mitgliedern zurückgreifen können.


Positiv hervorheben möchte ich den Aspekt des Entwurfs, in dem es um die Beteiligung von
Menschen mit Behinderung an kommunalpolitischen Entscheidungen geht. Denn die
Beteiligung bei politischen Entscheidungen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung
berühren, ist ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft.
Hier greift die FDP also einen Punkt auf, der bisher stiefmütterlich vernachlässigt wurde. Wenn
es gelingen soll, behinderte Menschen besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen,
dann müssen dafür auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, und dann sind Menschen
mit Behinderung die besten Experten, wenn es um ihre spezifischen Angelegenheiten geht.
Alles in Allem halten wir den Gesetzentwurf der FDP für gelungen. Wir freuen uns auf die
Ausschussberatungen – und warten gespannt auf die Anträge der regierungstragenden
Fraktionen.

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