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Anke Spoorendonk zu TOP9 - Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
PresseinformationKiel, den 08.10.2008Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 09 Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Drs. 16/2261Bereits in der Debatte zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes haben wir uns dafürausgesprochen, dass die Mandatsverteilung künftig nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrendurchzuführen ist. Denn im Gegensatz zum D’Hondtschen Zählverfahren trägt dieses Verfahreneher dazu bei, die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler in der Mandatsverteilungdarzustellen.Eine solche Änderung ist aber aus Sicht des SSW zu kurz gesprungen. Denn die Besetzung derAusschüsse in den Gemeinden oder Kreisen wird weiterhin nach dem D’Hondtschen-Verfahrengeregelt. Wenn künftig die Mandatsverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers durchgeführtwerden soll, dann müssen auch die Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung entsprechend geändertwerden. Mit anderen Worten, wir unterstützen den Gesetzentwurf der FDP in dem Punkt, dieses 2Zählverfahren auch bei den Ausschussbesetzungen oder bei der Wahl des Vorsitzendenanzuwenden. Nur dann wird ein Schuh daraus.Unsere Unterstützung findet der Entwurf auch in dem Punkt, dass fraktionslosenGemeindevertretern künftig ermöglicht werden soll, ein zusätzliches beratendes Mitglied in denAusschuss zu entsenden. Damit stärken wir insbesondere die Gemeindevertreter, die alsEinzelkämpfer in den Gemeinderäten sitzen und sich quasi um alles selbst kümmern müssen.Wer Kommunalpolitik gemacht hat, weiß, wie umfangreich dies ist und kann sich ein Bild davonmachen, wie zeitintensiv dieses demokratische Amt für einen Einzelnen ist.Politische Arbeit darf aber nicht abschrecken. Daher halten wir es für angemessen, dassfraktionslose Gemeindevertreter in ihrer politischen Arbeit auf die Unterstützung vonberatenden Mitgliedern zurückgreifen können.Positiv hervorheben möchte ich den Aspekt des Entwurfs, in dem es um die Beteiligung vonMenschen mit Behinderung an kommunalpolitischen Entscheidungen geht. Denn dieBeteiligung bei politischen Entscheidungen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungberühren, ist ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft.Hier greift die FDP also einen Punkt auf, der bisher stiefmütterlich vernachlässigt wurde. Wennes gelingen soll, behinderte Menschen besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen,dann müssen dafür auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, und dann sind Menschenmit Behinderung die besten Experten, wenn es um ihre spezifischen Angelegenheiten geht.Alles in Allem halten wir den Gesetzentwurf der FDP für gelungen. Wir freuen uns auf dieAusschussberatungen – und warten gespannt auf die Anträge der regierungstragendenFraktionen.