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08.10.08 , 12:43 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die parlamentarische Geschäftsführerin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de



Aller guten Dinge sind drei Nr. 357.08 / 08.10.2008


Wir freuen uns, dass das Thema Sainte Laguё/Schepers nun zum dritten Mal hinterein- ander Gegenstand der Landtagsdebatte ist. Über gute Ideen kann man eben nie genug reden!
Und da wir Grüne selbst zwei Gesetzentwürfe zum Thema Zählverfahren in den Landtag eingebracht haben, ist es natürlich selbstverständlich, dass wir diesen Punkt im Gesetz- entwurf der FDP ausdrücklich begrüßen.
Und auch wenn es heißt „doppelt hält besser“ will ich die Argumente meiner Fraktion nicht alle komplett wiederholen. Lassen Sie mich nur so viel noch einmal ausdrücklich betonen: das Verfahren nach Sainte Laguё/Schepers bevorzugt nicht kleine Parteien, wie es die letzten Male fälschlicher Weise von Einigen behauptet wurde, sondern sie hebt die Benachteiligung auf, die es durch das Verfahren nach d’Hondt gibt.
Und es ist unstrittig das Verfahren, das den Wählerwillen bei seiner Abbildung in den Parlamenten und seinen Ausschüssen am ehesten entspricht.
Dies haben sowohl der Kreis Schleswig-Flensburg, als auch die Stadt Flensburg erkannt und in Resolutionen an den Landtag deutlich gemacht. Es wäre gut, wenn weitere Ge- meinden und Kreistage solche Beschlüsse fassen würden – vielleicht bewegt sich die große Koalition in Kiel dann doch noch auf uns zu.
Nun zu den anderen Vorschlägen des FDP Gesetzentwurfes. Neben kleinen, unwesent- lichen Änderungen, soll es zum einen die Möglichkeit zum Erhalt eines Grundmandats für nicht in einem Ausschuss vertretene Fraktionen geben und zwar für jede Bürgerin und jeden Bürger, egal ob sie oder er formaljuristisch der Gemeindevertretung angehören kann oder nicht.
1/2 Dies bedeutet, dass nun auch Personen unter 18 Jahren und Nicht-EU-BürgerInnen ent- sandt werden können. Diesen Vorschlag begrüßen wir.
Zum anderen wird ein neuer Paragraf 47g in die Gemeindeordnung eingefügt, der Men- schen mit Behinderung stärker als bisher bei Planungen und Vorhaben der Gemeinde beteiligt.
Auch dieses begrüßen wir sehr, denn eine Einbeziehung bereits bei der Planung verhin- dert vor allem bei baulichen Vorhaben aufwändige Nachbesserungen, wenn man festge- stellt hat, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen – wieder einmal - nicht be- rücksichtig wurden.
Den Vorschlag die Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung der Gemeinden aufzuheben werden wir bei der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss mit diskutieren.

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