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08.10.08 , 15:50 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner: Planungssicherheit für Eigentümer

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 08.10.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 8: Neufassung des Denkmalschutzgesetzes (Drucksache 16/2248)

Dr. Henning Höppner:

Planungssicherheit für Eigentümer

Denkmalschutz steht immer im Zeichen eines Konflikts: Die Öffentlichkeit hat ein Inte- resse daran, dass Denkmäler aufgefunden, gesichert und instand gehalten werden. Dem steht das Interesse der Eigentümer entgegen, ihr Eigentum zu nutzen und von Belastungen durch den Denkmalserhalt soweit wie möglich freigestellt zu werden. Der Gesetzgeber kann die Eigentümer nicht von jeder Belastung freistellen, muss ihnen aber ein Höchstmaß an Planungssicherheit und ein Höchstmaß an Entlastungen von bürokratischen Prozeduren bieten.

Mit Recht stellt die Landesregierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf, der durch eine Vielzahl von Gesprächen besonders sorgfältig vorbereitet wurde, fest, dass es nicht darum geht, das 1996 grundsätzlich novellierte Denkmalschutzgesetz ad acta zu legen und das Rad neu zu erfinden. Es müssen aber Veränderungen in der Rechtslage auf Bundes- und besonders auf europäischer Ebene aufgenommen wer- den.

Die Auseinandersetzungen um die Elbtalbrücke bei Dresden haben uns auch gezeigt, auf welch dünnem Eis wir beim Konflikt zwischen kulturellen und ökonomischen Interessen gehen. Selbstverständlich wollen wir der Lübecker Altstadt den Status als



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Weltkulturerbe erhalten, und wir streben auch weiterhin an, das Danewerk in die Liste des Weltkulturerbes aufnehmen zu lassen.

Die Landesregierung strafft das Landesdenkmalschutzgesetz. Das sogenannte konstitutive Eintragungsverfahren in das Denkmalbuch wird durch die Änderung von § 5 in ein nachrichtliches Verfahren verändert und damit vereinfacht und beschleunigt. Es wird seitens der Grundeigentürmer nicht auf helle Begeisterung stoßen, dass in § 8 das Verursacherprinzip eingeführt wird, wonach derjenige, der ein Bauvorhaben durch- führen will, zu den Kosten für Rettungsgrabungen und -untersuchungen herangezogen werden kann. Die SPD unterstützt diese Regelung jedoch ausdrücklich.

Die Lage des Haushaltes, die durch die Entwicklungen am internationalen Finanzmarkt alles andere als einfach wird, zwingt uns zu Einschränkungen bei der Finanzierung der Städtebauförderung. Innenminister Hay hat vor wenigen Wochen angekündigt, dass das Land mehrere Programme, in erster Linie das Projekt „Soziale Stadt“, zu den Bundesmitteln so weit wie möglich kofinanzieren wird, dass demgegenüber einige an- dere Programme, darunter leider auch das jetzt auch für die alten Bundesländer zur Verfügung stehende Programm „Städtebauliche Denkmalpflege“ nicht mehr kofinan- ziert werden können. Es ist zu befürchten, dass diese Entscheidung für die Denkmal- pflege sehr viel einschneidendere Folgen haben wird als die verhältnismäßig über- schaubaren gesetzlichen Regelungen.

Es gab Überlegungen, wie sie auch im frühzeitig eingebrachten Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten waren, den Sonderstatus von Lübeck aufzuheben. Der jetzt vorgelegte Entwurf der Landesregierung verfolgt diese Absicht nicht mehr. Ich halte das auch im Sinne Lübecks für eine richtige Entscheidung - nicht weil ich der Auffassung wäre, dass Lübeck nichts dringender bräuchte als möglichst viel zusätzli- che Verwaltungsstrukturen. Aber der Sonderstatus der Lübecker Altstadt als Denkmal- ensemble mit dem Status des Weltkulturerbes rechtfertigt den Sonderstatus auch hin- -3-



sichtlich der Verwaltung. Und mit Recht verweist die Landesregierung darauf, dass die personelle Ausstattung der Denkmalpflege in Schleswig-Holstein im Ländervergleich sehr schlank ist – böse Zungen würden sogar sagen, unzureichend.

Dieser Gesetzentwurf ist bereits mit sehr vielen Gesprächspartnern vorbereitet wor- den, das bedeutet aber nicht, dass es im Anschluss an die Ausschussanhörung nicht noch weitere Änderungen geben könnte.

Ich bitte darum, den Gesetzentwurf federführend dem Bildungsausschuss, mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

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