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08.10.08 , 16:14 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP3 - Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 8. Oktober 2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 3 Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgsetzes

16/2123 Drs. 16/2123

Das Schulgesetz hat die Schullandschaft ordentlich umgekrempelt. Schüler und Eltern
haben die Veränderungen gut angenommen, mehr noch, manche Gemeinschaftsschule
wäre ohne die Bemühungen von Eltern gar nicht zustande gekommen.
Die Reform hat sich auch im Aussehen der Schulen niedergeschlagen, wovon zahlreiche
An- und Neubauten künden.
Mit einem Jahr Verzögerung soll jetzt auch die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an
die neue Schulstruktur angepasst werden. Im vorliegenden Entwurf werden die neu zu
schaffenden Stellen genau beschrieben und mit Tätigkeitsmerkmalen versehen. Dabei
werden insbesondere die neuen Stellenarten, wie die des Koordinators, erstmals ins
Besoldungsrecht eingeführt. Der Änderungsantrag der Großen Koalition zeigt, dass das
nicht ganz unproblematisch ist. 2
Wir haben es also mit einer nachholenden Gesetzgebung zu tun, die bislang
geschaffenen Strukturen ins Besoldungsrecht einpasst.
Wir wissen, was das Gesetz ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, was es nicht ist, und
zwar ein Gesetz, dass gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung gleich wertet. Die
unterschiedliche Alimentierung hat bereits jetzt an einigen Schulen dazu geführt, dass
durch das Kollegium ein tiefer Riss geht. Die Laufbahnentscheidung ist ausschlaggebend
für die Alimentierung und eben nicht die konkreten Tätigkeiten. Kollegien werden
gespalten, so dass zu befürchten steht, dass von einem kollegialen Miteinander auch in
anderen Bereichen nur schwer die Rede sein kann. Das Thema Besoldung ist natürlich
nicht das einzige Thema, doch es wird dazu, wenn überhaupt nicht abzusehen ist, dass
Ungerechtigkeiten zumindest mittelfristig beseitigt werden.
Der Verband „Bildung und Erziehung“ hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz darauf
hingewiesen, dass dieses Gesetz sogar dazu führen kann, dass der Leiter einer kleinen
Gemeinschaftsschule mit weniger als 360 Schüler aufgrund der Eingruppierung in
Lehramt GH mit A 13z niedriger besoldet wird als sein Vertreter, wenn der für Lehramt R
besoldet in die Besoldungsgruppe A14 eingruppiert wird. Diese Beispiele ließen sich
ergänzen und werden an den Schulen leidenschaftlich diskutiert.
Wir müssen die Debatten an den Schulen ernst nehmen. Als ungerecht empfundene
Besoldung demotiviert die Lehrerinnen und Lehrer. Und genau das, nämlich
unmotivierte Lehrer, stehen einer erfolgreichen Umsetzung der Schulreform entgegen.
Ich bin mir bewusst, dass diese Probleme sich nur schwierig über das Besoldungsgesetz
bewältigen lassen. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die Lehrerbildung wegen
einer politischen Absprache der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode nicht
geändert werden kann. Das ist der eigentliche Knackpunkt.

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