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Anke Spoorendonk zu TOP3 - Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
PresseinformationKiel, den 8. Oktober 2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 3 Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgsetzes 16/2123 Drs. 16/2123Das Schulgesetz hat die Schullandschaft ordentlich umgekrempelt. Schüler und Elternhaben die Veränderungen gut angenommen, mehr noch, manche Gemeinschaftsschulewäre ohne die Bemühungen von Eltern gar nicht zustande gekommen.Die Reform hat sich auch im Aussehen der Schulen niedergeschlagen, wovon zahlreicheAn- und Neubauten künden.Mit einem Jahr Verzögerung soll jetzt auch die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer andie neue Schulstruktur angepasst werden. Im vorliegenden Entwurf werden die neu zuschaffenden Stellen genau beschrieben und mit Tätigkeitsmerkmalen versehen. Dabeiwerden insbesondere die neuen Stellenarten, wie die des Koordinators, erstmals insBesoldungsrecht eingeführt. Der Änderungsantrag der Großen Koalition zeigt, dass dasnicht ganz unproblematisch ist. 2Wir haben es also mit einer nachholenden Gesetzgebung zu tun, die bislanggeschaffenen Strukturen ins Besoldungsrecht einpasst.Wir wissen, was das Gesetz ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, was es nicht ist, undzwar ein Gesetz, dass gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung gleich wertet. Dieunterschiedliche Alimentierung hat bereits jetzt an einigen Schulen dazu geführt, dassdurch das Kollegium ein tiefer Riss geht. Die Laufbahnentscheidung ist ausschlaggebendfür die Alimentierung und eben nicht die konkreten Tätigkeiten. Kollegien werdengespalten, so dass zu befürchten steht, dass von einem kollegialen Miteinander auch inanderen Bereichen nur schwer die Rede sein kann. Das Thema Besoldung ist natürlichnicht das einzige Thema, doch es wird dazu, wenn überhaupt nicht abzusehen ist, dassUngerechtigkeiten zumindest mittelfristig beseitigt werden.Der Verband „Bildung und Erziehung“ hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz daraufhingewiesen, dass dieses Gesetz sogar dazu führen kann, dass der Leiter einer kleinenGemeinschaftsschule mit weniger als 360 Schüler aufgrund der Eingruppierung inLehramt GH mit A 13z niedriger besoldet wird als sein Vertreter, wenn der für Lehramt Rbesoldet in die Besoldungsgruppe A14 eingruppiert wird. Diese Beispiele ließen sichergänzen und werden an den Schulen leidenschaftlich diskutiert.Wir müssen die Debatten an den Schulen ernst nehmen. Als ungerecht empfundeneBesoldung demotiviert die Lehrerinnen und Lehrer. Und genau das, nämlichunmotivierte Lehrer, stehen einer erfolgreichen Umsetzung der Schulreform entgegen.Ich bin mir bewusst, dass diese Probleme sich nur schwierig über das Besoldungsgesetzbewältigen lassen. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die Lehrerbildung wegeneiner politischen Absprache der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode nichtgeändert werden kann. Das ist der eigentliche Knackpunkt.