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08.10.08 , 17:06 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Kostenbewusstes Verhalten der Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein wird bestraft"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 278/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 8. Oktober 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!



www.fdp-sh.de Heilberufe/Honorarreform
Heiner Garg: „Kostenbewusstes Verhalten der Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein wird bestraft“ Auf Antrag der FDP hat der Schleswig-Holsteinische Landtag über die Honorarreform 2009 und deren Auswirkungen auf Schleswig-Holstein debattiert. In seinem Redebeitrag zu TOP 14 sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Rund 2,7 Mrd. Euro sollen im nächsten Jahr die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bundesweit mehr an Honorar erhalten – so das Verhandlungsergebnis der Honorarreform 2009. Das wäre eine Erhöhung um durchschnittlich 10% für alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Rechnerisch ergäbe dies eine Steigerung pro Arzt um jährlich fast 18.000 Euro. Diese Rechnung geht aber nicht auf.
Wie viel tatsächlich bei einem Arzt ankommt, ist abhängig vom Bundesland und der Fachrichtung.
Denn Grundlage dafür, wie viel tatsächlich in einzelne Bundesländer fließt, ist u.a. die im Honorarverteilungsvertrag festgelegte Mengenbegrenzung, die Kassen und Kassenärztliche Vereinigung für ihre Leistungen vereinbart haben. Weil sich die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit genauer an diese Begrenzung gehalten haben, als ihre Kollegen in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern oder Niedersachsen, werden sie jetzt bei der Neuverteilung des Honorars für ihr kostenbewusstes Verhalten bestraft. Denn nach der Honorarreform erhalten sie in Schleswig-Holstein 3,9% mehr. Das sind rund 39 Mio. Euro. Lediglich in Baden-Württemberg und in dem Bezirk Nordrhein kommen die Ärzte noch schlechter weg.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Damit wird das eigentliche Ziel der Honorarreform konterkariert, eine bundesweit gerechte und einheitlichere Vergütung herzustellen.
Welche Auswirkungen hat der Verteilungsmaßstab auf die Vergütung der Ärzte in Schleswig- Holstein? 2007 standen in der ambulanten Versorgung pro GKV-Versicherten in Bayern immerhin 447 Euro – in Schleswig-Holstein dagegen nur 382 Euro zur Verfügung. Mit dem in Kraft treten der Honorarreform stehen in Bayern 477 Euro (+ 6,8%) zur Verfügung – in Schleswig-Holstein nur 397 Euro (+3,9%). Dabei werden ab 2009 auch nicht alle ärztlichen Leistungen mit einem bundeseinheitlichen Punktwert vergütet. Vielmehr dient der bundesweit einheitliche Punktwert als Grundlage zur Bestimmung einer regional auszuhandelnden morbiditätsorientierten Gesamtvergütung sowie zur Erstellung einer regionalen Euro-Gebührenordnung1. Darüber hinaus werden in Folge der Honorarreform bisher extrabudgetierte Leistungsbereiche mit einbezogen, so dass deren Anteil von 20% auf 6% absinkt.
Wie aber kann das Ziel einer bundeseinheitlichen Vergütung erreicht werden und warum ist dieses Ziel für Schleswig-Holstein so wichtig?
Natürlich kann man es sich an dieser Stelle sehr einfach machen und auf die Verhandlungsautonomie der ärztlichen Selbstverwaltung verweisen, die bei den Verhandlungen nicht auf diesen Aspekt ausreichend geachtet hat. Doch so einfach ist es gerade nicht.
Welches Interesse sollen Ärzte in Zukunft habe, sich wirtschaftlich im Sinne des SGB V zu verhalten und dafür sogar den Konflikt mit ihren Patienten in Kauf zu nehmen?
Die Honorarzuwächse in den anderen Bundesländern werden schließlich auch von den schleswig-holsteinischen Versicherten mitfinanziert, ohne, dass diese irgendeinen Nutzen davon haben. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt für die Versicherten ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz – die niedergelassenen Ärzte dagegen werden ja nach Region für ein und dieselbe Tätigkeit unterschiedlich vergütet. Damit wird die ärztliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein noch unattraktiver – nicht nur für die derzeit praktizierenden Ärzte, sondern auch für den Nachwuchs.
Die Botschaft dieser Honorarreform lautet doch: Wer sich anstrengt und versucht die Anforderungen des SGB V zu erfüllen, wird bestraft. Wer sich darüber hinwegsetzt wird dafür auch noch belohnt.“



1 § 87a Abs. 3 SGB V. Auch künftig erhalten die Ärzte nicht sämtliche ärztliche Leistungen nach der Euro- Gebührenordnung vergütet. Denn der Gesetzgeber sieht weiterhin vor, bei Überschreitung eines Regelleistungsvolumens, die erbrachte Mehrleistung mit Preisabschlägen zu vergüten (§ 87a Abs. 2 SGB V).
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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