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Anna Schlosser-Keichel zu TOP 9: Alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen!
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.11.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 9: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Drucksache 16/2285)Anna Schlosser-Keichel:Alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen!Im Rahmen der Föderalismusreform I ist nicht nur die Verantwortung für das Heimrecht und den Ladenschluss, für die Besoldung der Landesbeamten und den Strafvollzug auf die Län- der übergegangen. Bestandteil des Pakets, das wir ja in Teilen hier im Landtag diskutiert haben, war auch die „Stärkung der regionalen Steuerautonomie“, wie es in der Gesetzesbe- gründung heißt. Konkret: die Länder haben seit dem 1.1.2007 die „Befugnis zur Bestim- mung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer“. Dieser beträgt laut Bundesgesetz der- zeit 3,5%.Gleichzeitig wurde geregelt, dass bei den Berechnungen im Rahmen des Länderfinanzaus- gleichs anders als bei den übrigen Steuern die Grunderwerbsteuer nicht mit den tatsächli- chen Einnahmen, sondern mit normierten Steuerkraftzahlen angesetzt wird. So wirkt sich eine Erhöhung oder Verminderung des Grunderwerbsteuersatzes direkt im Landeshaushalt aus.Bisher hat nur das Land Berlin die Möglichkeit zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1 Prozentpunkt auf 4,5 % genutzt. Uns – also das Land Schleswig-Holstein – hat die Kommis- sion von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen im April 2008 angesichts unserer prekären Haushaltssituation unmiss- verständlich auf diese Möglichkeit der Einnahmeverbesserung hingewiesen. Die Kom-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-mission nennt Mehreinnahmen für Schleswig-Holstein von 70 Mio. Euro. jährlich. Ich bin der Meinung, wir müssen diese Möglichkeit nutzen.Ich weiß, mit Steuererhöhung macht man sich keine Freunde, aber ich bin überzeugt, in diesem Fall ist sie zu verantworten: - Die letzte Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat 1997, also vor mehr als zehn Jahren stattgefunden, damals von 2 % auf 3,5%. - Bei der deutlichen Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007 um 3 Prozentpunkte ist der Grunderwerb (mit Ausnahme der Nebenkosten) absolut verschont geblieben. - In der Gesamtfinanzierung eines Einfamilienhauses von 150.000 € oder eines Bau- grundstücks von 40.000 € (ich habe mich da an den Preisen orientiert, die im Immo- bilienteil meiner örtlichen Tageszeitung zu finden sind) sind Mehrkosten von 1500 € bzw. 400 €, die sich durch diese Steuererhöhung ergeben würden, mit Sicherheit ab- zudecken. Ich erinnere mich, dass es in dem Neubaugebiet, in dem wir wohnen, den „Running Gag“ gab, bei der Finanzierung des Häuschens müsste auf jeden Fall die neue Traum- küche für die Frau und ein bescheidener Mittelklassewagen für den Mann über sein. Ich will einräumen, dass hier die Handlungsspielräume geringer geworden sind. Aber an Mehrkosten von 1.500 € oder 2.000 € wird die Finanzierung eines Einfamilienhauses nicht scheitern und wenn doch, sollten die handelnden Personen vielleicht sowieso bes- ser die Finger von dem Projekt lassen. Was wir keinesfalls wollen, ist eine Koppelung der Steuermehreinnahmen mit be- stimmten Vorhaben – etwa dem Ausbau der Kinderbetreuung. Das findet sich ja auch nicht in dem Gesetzentwurf, wird aber in der Diskussion immer als Begründung ge- nannt. Wenn wir die Entwicklung der Grunderwerbsteuer über eine Reihe von Haushalts- jahren beobachten, müssen wir feststellen, dass die Einnahmen stark schwanken. Ei- -3-ne Zweckbindung birgt die Gefahr, dass die damit zu finanzierenden Projekte in Proble- me geraten, wenn sich die Einnahmen nicht wie erwartet entwickeln.Ohne Not wird keiner hier in diesem Landtag für eine Steuererhöhung plädieren. Aber Schleswig-Holstein befindet sich einer finanziellen Notlage, wer will das heute bestreiten. Deshalb müssen wir alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, vor allem, wenn wir an die Solidarität der anderen Bundesländer appellieren. Wir erwarten dasselbe ja auch von unseren Kommunen, wenn es um die Höhe der Hebesätze geht. Ich hoffe deshalb, dass wir uns im Finanzausschuss auf eine gemeinsame Linie verständigen werden.