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Lars Harms zu TOP 08 - Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen
PresseinformationKiel, den 12. November 2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 8 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Drs. 16/2305Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung ist im Alltag noch mancherBewährung ausgesetzt. Im beruflichen Alltag kann sich eine Behinderung sogar zu einemmanifesten Einstellungshemmnis auswachsen, wovon die überdurchschnittlicheArbeitslosenquote bei den Menschen mit Behinderung zeugt.Die Benachteiligung der Menschen mit Behinderung erledigt sich nicht von selbst,sondern bedarf der ständigen Beobachtung und Korrektur. Das ist ein Kernbereichunserer demokratischen Verfasstheit, wie sie im Grundgesetz steht. Sie ist die Aufgabevon uns allen. Die Berichte des Landesbeauftragten zeugen genau davon, dass dieGleichstellung von Menschen mit Behinderung kein abgegrenztes Spezialgebiet ist,sondern nur mittels aller Bürgerinnen und Bürger realisiert werden kann.Behindertenpolitik ist mitnichten nur eine Sammlung von Gesetzen für Menschen mitBehinderung, sondern von ihr profitiert die gesamte Gesellschaft. 2Menschen mit Behinderung können aufgrund ihrer Behinderung in der Wahrung ihrerInteressen gehandicapt sein. Das bedeutet keinesfalls, dass ihnen damit ihre Rechteaberkannt werden oder selbstverständlich auf andere übertragen werden können. Esbedeutet vielmehr, dass der Staat dafür Sorge tragen muss, dass Betroffene bei derFormulierung ihrer Interessen Unterstützung bzw. Assistenz erfahren. Das kann durchGebärdendolmetscher geschehen, durch Angehörige oder eben durch einenLandesbeauftragten, den die Opposition ausdrücklich in dieser Scharnier-Funktionstärken möchte. Zukünftig wird gelten, ich zitiere den Entwurf: „Das Amt der oder desBeauftragten für Menschen mit Behinderung wird bei der Präsidentin oder demPräsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingerichtet.“Damit wird der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Landtag angesiedelt,der ihn in Zukunft auch wählen wird. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungkann seiner Aufgabe nur adäquat nachkommen, wenn ein Höchstmaß anUnabhängigkeit und Freiheit gegeben ist. Diese ist aber nur dann gegeben, wenn erbeim Gesetzgeber angesiedelt ist. Der Kostendruck in der Behindertenhilfe ist enorm,weshalb weitere die Einbindung des Beauftragten in die Verwaltung ihn weiterhin ineine schwierige Situation versetzt hätte.Der Zwiespalt zwischen Weisungsabhängigkeit in einer Verwaltung und unabhängigeVertretung von Interessen einer Gruppe wäre weiterhin nur schwer auflösbar gewesen –wenn ich auch sagen muss, dass der derzeitige Landesbeauftragte, Herr Hase, die sehrgut hinbekommen hat.Aus diesen Gründen haben die Oppositionsparteien einen Gesetzentwurf vorgelegt, derdie Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit des Beauftragten für Menschen mitBehinderung gewährleisten sollte. Es ist gut, dass dieser Weg jetzt auch eingeschlagenworden ist. 3Bedauerlicherweise folgten die Regierungsfraktionen nicht dem Vorschlag, dieBetroffenen mittels eines Vorschlagsrechts in das Wahlverfahren für denLandesbeauftragten mit einzubinden. Über die Gründe kann man alsOppositionsabgeordneter nur spekulieren. Der SSW wird allerdings in Zukunft einwachsames Auge auf das Vorschlagsverfahren werfen. Wir wollen nicht, dass das Amtzum Gegenstand des Geschachers der Parteien wird. Trotz dieses kleinenWermutstropfens will ich aber nicht verhehlen, dass es ein sehr gutes Signal für diebetroffenen Menschen ist, dass der Landtag dieses Gesetz einstimmig beschließen wird.