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Günther Hildebrand zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 308/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 13. November 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLRaumplanung/LandesentwicklungsgrundsätzegesetzGünther Hildebrand zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz In seinem Redenbeitrag zu TOP 12 (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz ist die rechtliche Grundlage für die spätere Landesplanung durch die Regierung. Das Gesetz stellt damit die unmittelbarste Möglichkeit für das Parlament dar, auf die Landesplanung Einfluss zu nehmen.Insofern ist der Ansatz der Grünen richtig, zu versuchen ihre energiepolitischen Vorstellungen in der Landesplanung über das Entwicklungsgrundsätzegesetz festzuschreiben.Der Gesetzentwurf hat dann auch nur das alleinige Ziel, nämlich die Ansiedlung neuer Kohlekraftwerke in Schleswig-Holstein zu erschweren. Allerdings muss auch den Grünen eines klar sein, für bereits laufende oder genehmigte Anlagen gilt Bestandschutz. Auf diese Genehmigungen wird auch der vorliegende Gesetzentwurf keine Auswirkungen mehr haben.Zum Gesetzentwurf selbst fanden wir es amüsant, dass sie teilweise die bereits bestehende Rechtslage noch einmal ausführlich begründet haben. So können wir alle noch mal nachlesen, warum die Grünen die bereits bestehende Rechtslage für sinnvoll halten. Herzlichen Dank dafür.Neu gestellte Forderungen gibt es nur drei in diesem Gesetzentwurf:1. Die Grünen wollen den Anteil des Energieträgers Kohle an der Stromerzeugung verringern,2. mit Kohle befeuerte Kraftwerke sollen nur in hocheffizienter Kraft-Wärme- Kopplung genutzt werden und3. die Ansiedlungen von Kohlekraftwerken in erheblich mit Luftschadstoffen vorbelasteten Gebieten soll vermieden werden. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Dazu möchte ich folgende Anmerkungen machen:1. Ihre Forderungen nach der Verringerung des Anteils mit Kohle produzierten Stromes an der in Schleswig-Holstein insgesamt produzierten Strommenge ließe sich auch durch drei neue Kernkraftwerke erreichen. Das kann aber von Herrn Matthiesen nicht gewollt sein, der ja, wie wir gestern erfahren haben, die noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke aufgrund der Terrorgefahr am Liebsten sofort abschalten will.Nebenbei bemerkt, dadurch würden Sie den bisherigen Anteil des Kohlestroms am Gesamtstrom noch erhöhen, also dem Ziele dieses Gesetzentwurfes zuwider wirken.2. Die Nutzung neuer Kohlekraftwerke soll nur mit hocheffizienter Kraft- Wärme-Kopplung erfolgen. Diese Forderung ist nachvollziehbar. Allerdings kommen bei näherer Betrachtung Fragen auf, die Sie, Herr Kollege, zu beantworten haben. Frage 1: Warum soll diese Voraussetzung nach Ihrem Verständnis nur für Kohlekraftwerke gelten und nicht auch für andere Stromproduktionsformen, bei der Abwärme entsteht?Darüber hinaus stellt sich eine weitere Frage: Sie wollen in Kiel kein neues Kohlekraftwerk. So weit so gut, die Kieler FDP unterstützt Sie da in Ihrer Forderung.Die Stadt Kiel ist aber im Gegensatz zu anderen Standorten geradezu prädestiniert für ein neues Kohlekraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung. Hier gibt es ein gut ausgebautes Fernwärmenetz, an das ein neues Kohlekraftwerk hervorragend angebunden werden kann. Aber gerade Sie kämpfen vehement gegen ein solches Kohlekraftwerk. Das verstehe, wer will.3. Zur Forderung, dass eine Ansiedlung neuer Kohlekraftwerke in erheblich mit Luftschadstoffen vorbelasteten Gebieten vermieden werden soll, möchte ich Folgendes anmerken. Die Grünen wollen also überall dort Kohlekraftwerke ansiedeln, wo frische Luft ist, wenn ich diese Forderung sprachlich herunter brechen darf. Aber im Ernst: Ich weiß gar nicht, ob diese Forderung rechtlich so Bestand haben kann.Sie steht nämlich möglicherweise im Widerspruch zum Bundesimmissionsschutzrecht. Dort ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zu genehmigen ist und unter welchen nicht.Darüber hinaus gibt es in Schleswig-Holstein keine wesentliche Feinstaubproblematik. Ein erheblich mit Luftschadstoffen vorbelastetes Gebiet ist in Schleswig-Holstein schwierig zu finden.Bei den Stickstoffoxiden wurde beispielsweise nach dem Bericht des Staatlichen Umweltamtes zur Luftqualität 2007 in Schleswig-Holstein nur in Kiel in der Bahnhofstraße eine Überschreitung der Grenzwerte gemessen. Dort soll bekanntermaßen aber kein Kohlekraftwerk entstehen.Wir werden also noch viele Fragen zu klären haben.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/