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Bericht des Petitionsausschusses: Kulanzregelung für Ferienwohnungen/Volksbefragung verunsichert Rentner
146/2008 Kiel, 13. November 2008 Bericht des Petitionsausschusses: Kulanzregelung für Ferienwohnungen/Volksbefragung verunsichert Rentner Kiel (SHL) – Die Arbeit des Petitionsausschusses steht zunehmend im Fokus des öffentli- chen Interesses. Diese positive Bilanz zieht der Ausschussvorsitzende Detlef Buder (SPD) anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Petitionsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Als Gründe nennt der Ausschussvorsitzende mehr Aktua- lität, Effektivität und Bürgernähe. „117 neue Petitionen sind in den Monaten Juli bis September bei uns eingegangen“, berich- tet Buder. „69 Petitionen konnten in drei Sitzungen abschließend beraten werden, davon 42 Prozent ganz oder zumindest teilweise im Sinne der Petenten. Ein gutes Ergebnis, das unse- re Arbeit erneut bestätigt.“ Das zunehmende Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit des Petitionsausschusses geht mit aktuellen Verbesserungen im Petitionswesen einher: • Die Bearbeitungsdauer von Petitionen ist deutlich verkürzt worden. • Die Berichterstattung im Landtag und im Internet erfolgt jetzt immer unmittelbar nach Ablauf eines Quartals, so dass die Öffentlichkeit ganz aktuell über Entscheidungen des Petitionsausschusses informiert wird. • Zudem bietet der Petitionsausschuss jetzt auch Bürgersprechstunden in den Kreisen und kreisfreien Städten an. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihr Anlie- gen mit Mitgliedern des Petitionsausschusses direkt vor Ort zu besprechen. Aus dem Bericht des Petitionsausschusses: • Ziemlich genau ein Jahr ist es her, dass sich der Petitionsausschuss für Vermieter von Ferienwohnungen stark gemacht hat, die ganzjährig zur Zahlung von Rundfunk- gebühren herangezogen worden waren, obwohl sie ihre Ferienwohnungen nur saiso- nal vermieteten. Zwischenzeitlich konnte der Petitionsausschuss einem Vermieter aus Dithmarschen eine erfreuliche Mitteilung machen: Die Landesrundfunkanstalten haben sich auf Vorschlag der Bundesländer auf eine Kulanzregelung geeinigt. Da- nach können Vermieter einzelner Ferienwohnungen, die nicht unter das sogenannte Hotelprivileg fallen, nunmehr eine saisonale Freistellung von den Rundfunkgebühren beantragen, wenn ihre Ferienwohnung mindestens drei zusammenhängende Kalen- dermonate im Jahr nicht vermietet wird. „Ich begrüße sehr, dass eine Regelung ge- funden worden ist, die die Interessen der zahlreichen Vermieter von Ferienwohnun- Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2 gen im Urlaubsland Schleswig-Holstein angemessen berücksichtigt“, so der Aus- schussvorsitzende Detlef Buder. • In einem anderen Petitionsverfahren konnte sich der Petitionsausschuss erfolgreich für ein hoch betagtes Ehepaar aus dem Kreis Steinburg einsetzen. Die Eheleute, bei- de weit über 80, waren vom Statistischen Amt aufgefordert worden, Erhebungsbögen zum Mikrozensus auszufüllen. Weil sie der Auskunftspflicht nicht nachgekommen wa- ren, ist ihnen ein Ordnungsgeld angedroht worden. Die Eheleute hatten allerdings keineswegs die Absicht, die statistische Erhebung zu boykottieren. Vielmehr waren sie verunsichert und mit den umfangreichen Formularen komplett überfordert. Glück- licherweise konnte die Sache nach Einschaltung des Petitionsausschusses schnell und unbürokratisch geregelt werden. Ein Mitarbeiter des Statistischen Amtes hat die Petenten angerufen und ausführlich beraten. Nach einer Fristverlängerung waren sie dann auch in der Lage, die Bögen ordnungsgemäß auszufüllen.Einzelheiten zu beiden Fällen (L142-16/1237 und L142-/16/1342) sind dem aktuellen Tätig- keitsbericht des Petitionsausschusses zu entnehmen. Die Berichte des Petitionsausschus- ses sind auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landtages (www.sh-landtag.de) unter der Rubrik „Der Petitionsausschuss“ zu finden.