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Lars Harms zu TOP 21 u. 23 - Bildungsgipfel
PresseinformationKiel, den 13. November 2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 21 u.23 Bildungsgipfel Drs. 16/2292 und 16/2294Der Begriff Bildungsgipfel suggeriert, dass das Thema Bildung, seine Probleme undHerausforderungen, von höchster Stelle abschließend behandelt wird. Voraussetzungdafür ist allerdings, dass Entscheidungsträger zusammenkommen. Genau das war inDresden nicht der Fall. De facto ist Bildung nämlich Ländersache, und für dieKoordination der Bildungspolitik auf Bundesebene ist die Kultusministerkonferenz derLänder zuständig. Hinzu kommt, dass sich der Bund mit der Föderalismusreform weiteraus dem Bildungsbereich zurückgezogen hat. Wenn sich also der Bund zu Wort meldet,tut er das im Wissen darum, dass ihm keine echte Entscheidungskompetenz zukommt.Von daher war kein einziger Bildungsexperte wirklich überrascht, dass auf dem sogenannten Bildungsgipfel keine substantiellen Beschlüsse gefällt wurden. Und daher istes auch nicht verwunderlich, dass es zeitweise so aussah, als wäre dieser so genannteBildungsgipfel zum Scheitern verurteil gewesen, was bekanntlich in letzter Minuteabgewendet wurde, um einen Gesichtsverlust der Bundeskanzlerin zu verhindern. 2Vor diesem Hintergrund ist es Sicht des SSW fraglich, ob die wirklich wichtige Aussagedes Gipfels – die Vereinbarung von Bund und Ländern, bis 2015 10% desBruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung zu investieren – letztlich mehr ist alsheiße Luft, zumal alle konkreten Umsetzungsschritte erst einmal vertagt wurden. Miteinem Anteil von 5,1 Prozent am BIP liegt Deutschland bei den Bildungsausgaben unterdem OECD-Schnitt von 6,1 Prozent. Um überhaupt den Anschluss ans Mittelfeld zufinden, müssten wir jedes Jahr 23 Milliarden Euro mehr ausgeben. Wenn in sieben Jahrendann jeder 10. Haushaltseuro in die Bildung fließen soll, bleibt keine Zeit für weiteresTaktieren.Insgesamt enthält das Abschlusspapier in weiten Teilen eine Sammlung vagerZielformulierungen, politischer Absichtserklärungen und abermals vertagteEntscheidungen. Inhaltliche Substanz enthält es dort, wo Maßnahmen benannt werden,die längst beschlossen sind – zum Beispiel der Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3jährige Kinder.Anders herum wird hier einmal mehr die ganze Problematik auf den Punkt gebracht: Wiewollen Bund und Länder das hehre Ziel der verstärkten Investition in Bildung überhaupterreichen, wenn am unteren Ende gekleckert und nicht geklotzt wird? Hier müsste –Föderalismusreform hin oder her – die Ausgleichsfunktion des Bundes zum Tragenkommen, und das geschieht nach den beschlossenen Vereinbarungen nur begrenztAuch der Hochschulpakt spiegelt wider, was die Konsequenzen sind, zum Beispiel fürSchleswig-Holstein. Denn Fakt ist, dass mit dem bisherigen Hochschulpakt nur derAnstieg bei den Studierendenzahlen aufgefangen wird, der ja nicht zuletzt dadurchzustande gekommen ist, dass bundesweit das Abitur nach 8 Jahren eingeführt ist.Inhaltlich betrachtet hat der Hochschulpakt die Weichen in der bundesdeutschenHochschulpolitik nicht neu gestellt. Daher sollten wir die Landesregierung ermuntern, 3bei den Verhandlungen um den Hochschulpakt II mit harten Bandagen zu kämpfen. DerHochschulpakt II muss ein echter Pakt für die Studierenden werden. Nur so wird es füruns in Schleswig-Holstein überhaupt möglich sein, die Unterfinanzierung unsererHochschulen abzumildern.Nun kann man einwenden, dass es nicht die Aufgabe des Bildungsgipfels war, die Folgender Föderalismusreform zu korrigieren. – Wobei sich die Bundesländer, in Klammernbemerkt, ja auch nicht einig sind. In München und Stuttgart ist man wohl immer nocheher der Meinung, allein alles besser machen zu können. Ich habe mir sagen lassen, dassman dort nur zähneknirschend akzeptiert hat, dass BildungsausgabenZukunftsinvestitionen sind – und damit eine gesamtstaatliche Verpflichtung. Mag sein,dass die bundesweiten Schülerdemonstrationen dazu beitragen, dieses deutlich zumachen, dann wären wir zumindest einen Schritt weiter.Eine Bildungspolitik je nach Kassenlage der Bundesländer wird nämlich über kurz oderlang zum Wettbewerbsföderalismus führen: die reichen Länder können sich die bestenund motivierten Lehrer leisten, die besten Ausstattungen und die modernste Gebäude.Wer hingegen in einem armen Bundesland geboren wurde und dort eingeschult wurden,hätte demnach ungleich schlechtere Chancen. Dieser Wettbewerb würde den StandortDeutschland insgesamt schwächen, weil er die ungleichen Strukturen zementiert.Die Bundesländer haben allerdings nicht nur unterschiedliche finanzielle Spielräume, siebewegen sich auch in völlig unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Dazu ein konkretesBeispiel: Der Anteil von Migranten an unseren Schulen. Dass diese einer besonderenFörderung bedürfen, ist unbestritten. Die KMK-Präsidentin hatte daher vor dem Gipfelvom Bund konkrete Finanzierungszusagen für Sprachförderprogramme vor derEinschulung gefordert. Wenn in einem Bundesland sehr viele und in einem anderen nur 4wenig Migranten leben, kommt dem Bund aus Sicht des SSW automatisch eineAusgleichsfunktion zu, um für beide Enden der Skala eine optimale Förderung zuermöglichen. Genau da beginnt die Verantwortung des Bundes. Er muss die Länderdabei unterstützen, annähernd gleiche Lebensverhältnisse zu bieten. Das ist sein Auftraglaut Grundgesetz. Davon entbindet ihn auch keine Föderalismusreform.So verstehen wir auch den Antrag der Grünen, der sich für eine Bundesratsinitiativeausspricht. Auch der SSW sieht den Bund in der Pflicht, dort zu handeln, wo Schule undGesellschaft aufeinander treffen. Das gilt sowohl für die Schulsozialarbeit wie fürFragen des Übergangs zwischen Schule und Ausbildung. Wir stimmen den Grünen zu,wenn sie in ihrem Antrag anführen, dass es darüber hinaus aber weitere Aufgaben gibt,die der Schule aus gesellschaftlichen Gründen zugewachsen sind, zum Beispiel dieVermittlung von Verbraucherwissen oder die Vermittlung von Nutzer-Knowhow in dermodernen Datenverarbeitungsgesellschaft.Schule soll beileibe nicht zur Reparaturanstalt der Gesellschaft werden, ihr kommt abereine immense Bedeutung bei der Vermittlung sozialer Kompetenzen zu. Das können dieLänder nicht allein tragen, vor allem nicht bei den Ganztagesschulen. Hier muss der Bundeingebunden werden. Und zwar nicht von Fall zu Fall, sondern mit klar umrissenenAufgabenbereichen.Der Weg über eine Bundesratsinitiative mag der bewährt Weg sein, dennoch sind wirgrundsätzlich der Meinung, dass jetzt eigentlich die Ministerpräsidenten gefragt. Siesollten die Schaffung transparenter Finanzierungsströme und Verantwortungsbereicheauf die Tagesordnung der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz setzen und sich 5gemeinsam dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ihren Pflichten imBildungsbereich nachkommt.