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Peter Eichstädt: Gerichtsurteil zum Nichtraucherschutz wird umgesetzt
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 01.12.2008, Nr.: 285/2008Peter Eichstädt:Gerichtsurteil zum Nichtraucherschutz wird umgesetztDie Koalitionsfraktionen haben in die kommende Landtagstagung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes eingebracht. Dazu erklärt der drogen- politische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:Sogenannte Eckkneipen werden vom Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen. Wir setzen damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom Juli die- ses Jahres um.Darüber hinaus werden Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt mehr zu Räumlich- keiten in Gaststätten haben, in denen geraucht wird. Auf diese beiden wichtigen Ände- rungen im Nichtraucherschutzgesetz haben wir uns mit der CDU verständigt.Bei den „Eckkneipen“, in denen geraucht werden darf, handelt es sich um Einraum- Gaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern, die keine zuberei- teten Speisen anbieten und keinen abgetrennten Nebenraum für Raucher einrichten können.Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben künftig weder Zutritt zu diesen Ein- raum-Raucherkneipen, noch zu den abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten, in denen das Rauchen gestattet ist. Mit dieser Regelung schützen wir junge Menschen konsequent vor Passivrauchen; das war uns bei den Verhandlungen mit unserem Koa- litionspartner besonders wichtig.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Wir haben damit eine pragmatische Lösung gefunden, die dem Urteil gerecht wird und sich an weitgehendem Nichtraucherschutz orientiert. Wir setzen darauf, dass diese Änderung nun die Diskussion um Ausnahmeregelungen in Gaststätten beendet und die Ordnungsbehörden in die Lage versetzt werden, das Gesetz vor Ort umzusetzen.